Ich Habe Die Datenschutzerklaerung Gelesen Und Bin Damit Einverstanden

July 1, 2024, 8:21 pm
Checkbox bei Datenschutzerklärung Nach den Art. 12 ff. DSGVO müssen die Betroffenen über die Verarbeitung personenbezogener Daten informiert werden. Das nennt man landläufig "Datenschutzerklärung" (oder "Datenschutzinformationen bzw. "Datenschutzhinweise"). In der Praxis stelle ich fest, dass auf Webseiten oft eine Checkbox, also ein Haken zur Zustimmung oder Bestätigung der Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung, verwendet wird. Das hat wohl den Hintergrund, dass man damit später den Nachweis erbringen will die Informationen auch zur Verfügung gestellt zu haben. Manchmal wird auch über dem Absende-Button von Daten ein Satz verwendet, wie "Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und bin damit einverstanden" oder so ähnlich. Ist das aber schlau? Sollte man ein solches Vorgehen empfehlen? Wärd oder wärt? | Meet'n'learn.de. Oder gibt es vielleicht Gründe genau das nicht zu tun? Wie muss die Informationspflicht erfüllt werden? Bei der Frage, wie genau die Datenschutzinformationen zu erteilen sind, hilft ein Blick in die DSGVO.
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Unternehmen, Staat und öffentliche Organisationen sollten sich allerdings dazu verpflichten, bei der Datenerhebung den Grundsätzen Verhältnismäßigkeit, Informationsgleichheit und Informationsgerechtigkeit so weit als möglich gerecht zu werden. Ebenso sollte transparent gemacht werden, welche Algorithmen und Parameter bei der Datenerhebung zur Anwendung kommen. Bereits bei der Entwicklung von neuen Technologien sollte eine wesentliche Anforderung sein, den Umfang der verarbeiteten schützenswerten Daten zu minimieren (Datensparsamkeit). Ebenso sollte den Nutzer*innen durch Voreinstellungen ermöglicht werden, sich auch ohne einschlägige IT-Kenntnisse weitgehend schützen zu können. Hierfür müsste eine verstärkte ethische Sensibilisierung der Entwickler*innen erfolgen, auch schon in der Ausbildung. Letzte Aktualisierung: 25. März 2022 25. 03. 2022

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