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July 4, 2024, 2:11 am

Er stellte fest, daß die Vorbereitungshandlungen ohne Herbeischaffen der Setzlinge noch keinen versuchten Handel darstellen. Er verurteilte allerdings wegen Verabredung zum Handeltreiben gem. § 30 Abs. 2 StGB i. V. m. § 29a BtMG. BGH-Beschluß zum vollendeten Handeltreiben mit BtM bei Kaufverhandlungen Aktenzeichen: GSSt 01/05 Der Große Senat für Strafsachen Bei diesem Beschluß ging es um mehrere ähnliche Fälle: Es ging jeweils darum, daß die Angeklagten Drogen zum Weiterverkauf erwerben wollten und sich teilweise auch mit den Verkäufern trafen. Allerdings kamen die Geschäfte nicht zustande. Der 3. Strafsenat war der Ansicht, daß in diesen Fällen kein vollendetes Handeltreiben vorliegt, sondern bloß ein Versuch. Er begründete dies u. a. damit, daß ansonsten typische Versuchshandlungen als vollendete Straftaten behandelt werden, so daß zum Beispiel ein Rücktritt vom Versuch nicht möglich sei. Da drei andere Strafsenate dies anders sahen, mußte der Große Senat entscheiden. 29a btmg nicht geringe menge urteile te. Er entschied, daß schon bei bei ernsthaften – wenn auch vergeblichen – Ankaufsbemühungen ein vollendetes Handeltreiben vorliegt.

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(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer 1. als Person über 21 Jahre Betäubungsmittel unerlaubt an eine Person unter 18 Jahren abgibt oder sie ihr entgegen § 13 Abs. 1 verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überläßt oder 2. mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt, sie in nicht geringer Menge herstellt oder abgibt oder sie besitzt, ohne sie auf Grund einer Erlaubnis nach § 3 Abs. Rechtsprechung zu § 29a BtMG - Seite 1 von 46 - dejure.org. 1 erlangt zu haben. (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

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Da der Angeklagte jedoch, seinem Tatplan entsprechend, mit Teilmengen der eingeführten Betäu-bungsmittel Handel getrieben hat und die Einfuhr deshalb ein Teilakt des Han-deltreibens ist, steht die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln gemäß § 30 Abs. 4 BtMG in Tateinheit mit dem unerlaubten Handeltreiben von Betäu-bungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 BtMG (BGHSt 31, 163). Der Schuldspruch war daher entsprechend zu ändern. § 265 Abs. 1 StPO steht dem nicht entgegen, da der Angeklagte sich nicht anders als geschehen hätte verteidigen können. Der Senat kann ausschließen, dass sich der Rechtsfehler auf den Strafausspruch ausgewirkt hat, da das Landgericht in den Fällen 4 und 5 der Urteilsgründe zutreffend den Strafrahmen des § 30 Abs. 2 BtMG zugrunde gelegt hat. Der Schuldspruch in den Fällen 6-18, 21, 22 und 30 der Urteilsgründe ist unvollständig, soweit das Landgericht den Angeklagten jeweils nur wegen (unerlaubten) Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt hat. Da der Angeklagte in diesen Fällen auch mit Teilmengen der Betäubungsmittel Handel getrieben hat, steht hierzu § 29 Abs. 1 BtMG in Tateinheit (vgl. | Fachanwalt BtM Verstoss - nicht geringe Menge THC, RAe Pohl & Marx. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Konkurrenzen 5).

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Damit handelt es sich dann um ein Verbrechen im Sinne des § 12 Abs. 1 StGB. Demnach ist die Frage, ob und unter welchen Bedingungen von einer nicht geringen Menge eines Betäubungsmittels auszugehen ist, von essenzieller Bedeutung. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bestimmt sich der Grenzwert der nicht geringen Menge eines Betäubungsmittels stets in Abhängigkeit von dessen konkreter Wirkungsweise und -intensität [1]. Maßgeblich ist zunächst die äußerst gefährliche, gar tödliche Dosis des Wirkstoffs [2]. Fehlen hierzu gesicherte Erkenntnisse, so errechnet sich der Grenzwert als ein Vielfaches der durchschnittlichen Konsumeinheit eines nicht an den Genuss dieser Droge gewöhnten Konsumenten. 29a btmg nicht geringe menge urteile in 1. Das Vielfache ist nach Maßgabe der Gefährlichkeit des Stoffes zu bemessen [3]. Lassen sich auch zum Konsumverhalten keine ausreichenden Erkenntnisse gewinnen, so entscheidet ein Vergleich mit verwandten Wirkstoffen [4]. Danach kann die nicht geringe Menge eines Betäubungsmittels wegen der in illegalen Betäubungsmitteln sehr unterschiedlichen Wirkstoffgehalte grundsätzlich nicht anders festgesetzt werden als durch ein Vielfaches des zum Erreichen eines stofftypischen Rauschzustandes erforderlichen jeweiligen Wirkstoffs (Konsumeinheit).

50 mg beträgt die äußerst gefährliche Dosis eines drogenunerfahrenen Erstkonsumenten. Die Zahl der Konsumeinheiten für die Annahme der nicht geringen Menge beträgt 150 Konsumeinheiten à 10 mg oder 30 Konsumeinheiten à 50 mg. In der Praxis kommen wie bei allen anderen Drogen unterschiedliche Reinheitsgrade vor. Gerade im Kleinstdealerbereich findet man häufig Heroin mit minimalen Anteilen Heroinhydrochlorids. Auf jeder Handelsebene wird das Heroin immer mehr gestreckt, um das Geschäft noch lukrativer zu machen. Morphin 4, 5 g Morphinhydrochlorid 30 mg Morphinhydrochlorid ist bei intravenöser Injektion für die Annahme einer Konsumeinheit notwendig. 100 mg beträgt die äußerst gefährliche Dosis eines drogenunerfahrenen Erstkonsumenten. Die Zahl der Konsumeinheiten für die Annahme einer nicht geringen Menge beträgt 45 Konsumeinheiten à 30 mg. Auf dem illegalen Markt wurde Morphin von Heroin verdrängt. 29a btmg nicht geringe menge urteile mit. Morphin gehört zu den verkehrs- und verschreibungspflichtigen Betäubungsmitteln. Kokain 5 g Kokainhydrochlorid Eine Konsumeinheit liegt bei üblichen Dosierungen in einer großen Bandbreite zwischen 2 mg (intravenös) und 100 mg intranasal Die Anzahl der Konsumeinheiten für die Annahme einer nicht geringen Menge ist nicht festgelegt.

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