Share Deal Asset Deal Vorteile Nachteile

July 2, 2024, 8:37 am

Dabei gilt es zu beachten, dass grundsätzlich der Erwerb eines Unternehmens in Form eines Asset Deals für einen Erwerber interessanter sein kann als der Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft und umgekehrt. Letztlich sind die steuerlichen Themen jedoch immer eine Frage des Einzelfalls, die eingehend geprüft werden müssen und eine Verständigung der Parteien erforderlich machen. Wann ein Share Deal und wann ein Asset Deal? Der Unternehmenskauf in Form eines Asset Deals bietet gegenüber einem Share Deal bestimmte Vorteile aber auch Nachteile. Der Bestimmtheitsgrundsatz sowie v. die Überleitung bestehender Verträge, für die die Zustimmung jedes einzelnen Vertragspartners erforderlich ist, können den Asset Deal zu einem komplizierten und aufwendigen Vorgang machen. Demgegenüber bietet der Asset Deal den großen Vorteil, dass der Käufer genau weiß, was er kauft und dass mit einem Asset Deal die Geschichte und die Risiken einer Gesellschaft abgeschnitten werden kann. Denn beim Share Deal kauft der Käufer eine Gesellschaft, mit allen - auch unbekannten - Verbindlichkeiten und Haftungsrisiken.

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Beide Varianten werden je nach Konstellation des Verkäufers und des Erwerbers bevorzugt oder abgelehnt. Zu den Vorteilen eines Asset Deals gehören z. B. die einfache Abwicklung des Kaufvertrages und die vollständige Eigentümerschaft für den Käufer. Nicht zu vernachlässigen sind bei einem Asset Deal jedoch die Nachteile, z. durch anfallende steuerliche Kosten für den Käufer und gesetzliche Vorschriften, die vor allem ausländische Investoren vor Herausforderungen stellen. Auch bei einem Share Deal gibt es Vor- und Nachteile für beide Vertragsparteien. Gerade der steuerliche Aspekt eines Share Deals hat Vorteile. Der Käufer hat die Möglichkeit der Vermeidung der Grunderwerbssteuer, die bei einem Immobilienkauf grundsätzlich anfällt. Der Verkäufer profitiert weiterhin von einer steuerbegünstigten Behandlung des Veräußerungsgewinns. Ein möglicher Nachteil bei einem Share Deal ist die vermeintlich längere Prüfungs- und Abwicklungsdauer bis es zu einem Vertragsabschluss kommt. Der Käufer muss sich mit allen Abläufen, Prozessen und Verträgen der Objektgesellschaft vertraut machen um diese zu prüfen.

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Davon ausgenommen sind die dem zu erwerbenden Geschäftsbetrieb zuzuordnenden Arbeitsverhältnisse. Sie gehen kraft Gesetzes auf den Käufer über, allerdings stehen den Mitarbeitern im Falle eines Asset Deals Widerspruchsrechte zu. Haftungsunterschiede beim Share Deal und beim Asset Deal Im Hinblick darauf, dass beim Share Deal nur der Eigentümer der Anteile an der Zielgesellschaft ausgewechselt wird, hat der Share Deal keine Auswirkungen auf die in dem Unternehmen begründeten Verbindlichkeiten und Verpflichtungen. Ein Käufer erwirbt die Gesellschaft mit sämtlichen Aktiva und Passiva und somit auch mit sämtlichen dem Unternehmen zuzuordnenden Haftungsverhältnissen. Bestehen beim erworbenen Zielunter­nehmen wirtschaftliche Schwierigkeiten oder steht es gar kurz vor der Insolvenz, kann das gegen einen Share Deal sprechen. Die Haftungssituation kann sich bei einem Asset Deal völlig anders darstellen. Ein Käufer kann unter recht­lichen Gesichtspunkten im Prinzip aussuchen, was er erwerben möchte.

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Da diese Erwerberhaftung gegenüber Dritten nicht immer ausgeschlossen werden kann, ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken im Rahmen einer Due Diligence zu identifizieren und im Innenverhältnis zum Verkäufer entsprechende Schad- und Klagloshaltungen vorzusehen. Due Diligence: sorgfältige Untersuchung der Chancen und Risiken Für die richtige Entscheidung zwischen Share Deal und Asset Deal bedarf es eine umfassenden Due Diligence Prüfung. Hierbei sollen durch die sorgfältige Prüfung in verschiedensten Sachbereichen insbesondere steuerrechtliche und wirtschaftliche Chancen und Risiken aufgedeckt werden. Während der Schwerpunkt beim Share Deal in der Ermittlung, ob die Anteile lasten- und mangelfrei verkauft werden, liegt, sollte beim Asset Deal jedes einzelne Asset diese Kriterien erfüllen. Beratung beim Unternehmenskauf: Anwaltliche Unterstützung empfohlen Die obigen Ausführungen zeigen, dass Entscheidungen im gesamten Unternehmenskaufprozess, insbesondere die Wahl zwischen Share Deal und Asset Deal, weitreichende Folgen haben können.

Welche Form der Verkaufsabwicklung sinnvoll ist, wird von vielen weiteren Faktoren beeinflusst, beispielsweise: Gesellschaftsform Art und Umgang des Vermögens Anzahl der Gesellschafter/Aktionäre gewünschter Zeitrahmen für den Verkauf Mit einem erfahrenen M&A Berater berücksichtigen Sie diese und weitere Faktoren angemessen und finden den idealen Deal nach Ihren Vorstellungen für einen professionellen Unternehmensverkauf. Angefangen bei einer fundierten Bewertung Ihres Firmenwertes bis zur Begleitung der Verkaufsverhandlungen stehen wir Ihnen mit großer Erfahrung zur Seite. Nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie Ihr Unternehmen bewerten und verkaufen möchten und bei allen komplexen Abläufen den Durchblick behalten wollen! Als Ansprechpartner für alle Branchen zeigen Ihnen unsere M&A Berater gerne die individuellen Vorteile der verschiedenen Deal-Arten auf. 10 Jahre Spezialisierung auf Unternehmensbewertung und -verkauf 1000 Erstellte Unternehmensbewertungen und erfolgreiche Unternehmensverkäufe 40 Berater mit den unterschiedlichsten Branchenspezialisierungen 80 Prozent Erfolgsquote bei begleiteten Verkäufen von Unternehmen
Nur bei einem Asset Deal kann sich der Käufer diejenigen Vermögensgegenstände aussuchen, die er erwerben möchte und nur die im Kaufvertrag definierten Vermögensgegenstände gehen auf den Käufer über. Dadurch kann dieser die Übernahme von Haftungsrisiken zumindest teilweise vermeiden.

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