Impressum - Energienetze Offenbach Gmbh (Eno)

July 3, 2024, 1:59 am

Unser Service für Elektroinstallateure Arbeiten Sie mit uns zusammen Wir freuen uns, auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. Falls Sie es nicht schon getan haben, beantragen Sie bitte die Eintragung in unser Installateurverzeichnis. Alle dazu nötigen Unterlagen nennt Ihnen die nachfolgende Checkliste. Ansprechpartner - Energienetze Offenbach GmbH (ENO). Darüber hinaus finden Sie auf dieser Seite weitere Informationen und Formulare zur Installation verschiedener elektrotechnischer Anlagen. Sollten Sie Fragen haben, hilft Ihnen Ihr Ansprechpartner bei der ENO GmbH gerne weiter. Hier haben wir alle Informationen für Sie bereitgestellt Checkliste zur Eintragung ins Installateurverzeichnis Laden Sie die Formulare, die wir zur Eintragung in das Verzeichnis benötigen, bitte hier herunter und schicken Sie uns diese ausgefüllt zusammen mit den übrigen Unterlagen zu. 1 Antrag oder 1 Verlängerungsantrag auf Eintrag in das Elektroinstallateurverzeichnis je 1 Passbild des Firmeninhabers und der verantwortlichen Fachkraft 1 Gewerbeanmeldung (Kopie) 1 Handelsregistereintragung, wenn gegeben (Kopie) 1 Handwerkskarte (Kopie) 1 Nachweis der fachlichen Qualifikation 1 Bescheinigung des Arbeitgebers, wenn erforderlich 1 Nachweis einer Werkstattausrüstung gemäß den Richtlinien des Bundes-Installateurausschusses.

  1. Ansprechpartner - Energienetze Offenbach GmbH (ENO)

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2. Begrenzung der § 19 StromNEV-Umlage - Meldepflicht Die Rechtsgrundlage leitet sich aus § 19 Abs. 2 Sätze 15f StromNEV ab. Für die § 19 StromNEV-Umlage gilt die Regelungen zur Begrenzung für die Letztverbrauchergruppen B und C nach dem KWKG 2016. Dort heißt es: "Letztverbraucher, die die Begünstigung […] in Anspruch nehmen wollen, müssen dem zuständigen Netzbetreiber bis zum 31. März des auf die Begünstigung folgenden Jahres den im vorangegangenen Kalenderjahr aus dem Netz bezogenen und selbstverbrauchten Strom […] melden. Unternehmen der Letztverbrauchergruppe C haben zusätzlich weiterhin die Pflicht zur Vorlage eines Wirtschaftsprüfertestates nach § 30 Abs. 1 Nr. 5 KWKG 2016 (Bestätigung der Eigenschaft als Unternehmen des produzierenden Gewerbes, dessen Stromkosten für selbstverbrauchten Strom im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr 4 Prozent des Umsatzes im Sinne von § 277 HGB überstiegen haben).

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