Geschäftsführung Des Betriebsrats: 8 Fragen Und Antworten - Weka

July 1, 2024, 9:19 am

Es muss für jeden Mitarbeiter ein Sitzplatz vorhanden sein. Die Kosten für die Veranstaltung trägt der Arbeitgeber. Bei der Veranstaltung selbst werden die Bereiche Personal und Finanzen vom Arbeitgeber vorgetragen. Die anderen Themen obliegen der Gestaltung des Betriebsrates und können vom Vorsitzenden oder betrauten Personen dargestellt werden. Der Arbeitgeber hat kein Recht, bei der Versammlung Anträge zu stellen. Falls Vertreter der Gewerkschaft anwesend sind, ist diesen eine Redezeit zur Verfügung zu stellen. 7 Fragen zum Monatsgespräch mit dem Arbeitgeber. Wer trägt die Kosten? Da die Betriebsversammlungen Arbeitszeit sind, trägt der Arbeitgeber die Kosten. Dies beginnt bei der Entgeltzahlung und geht bis zum Ersatz möglicher Fahrtkosten. Er trägt auch die Kosten des Sachaufwandes für die Tätigkeit des Betriebsrates (§40 BetrVG) und hat somit die Raumkosten, Kosten für Medien- und Kommunikationstechnik und Informationsmaterial zu übernehmen. Hinsichtlich der Kosten der Bewirtung gibt es die Auffassung, dass dies nicht unter den § 40 BetrVG fallen kann (LAG Nürnberg 25.

7 Fragen Zum Monatsgespräch Mit Dem Arbeitgeber

Quelle: © Monkey Business / Foto Dollar Club Die Betriebsversammlung ist der Marktplatz für den Betriebsrat – und seine Kunden sind hautnah zugegen. Doch wo soll sie stattfinden? Wer trägt die Kosten? Welche Themen gehören hinein, welche nicht? Der Betriebsrat muss Bescheid wissen. Es ist sein Kerngeschäft. Wir haben Ihnen die 7 wichtigsten Fragen beantwortet. 1. Müssen Betriebsversammlungen regelmäßig stattfinden? Ja. Der Betriebsrat muss pro Quartal eine Betriebsversammlung abhalten ( § 43 Abs. 1 BetrVG). So sieht es das Gesetz vor. Betriebsversammlungen stehen damit eigentlich nicht zur Disposition des Betriebsrats. Betriebsversammlung fragen an die geschaeftsleitung . Beschäftigte sollen ein Recht auf Information und Aussprache im Rahmen der Betriebsversammlung erhalten. Nur so können sie Nutzen aus der Arbeit des Betriebsrats ziehen und selbst Anregungen bringen. Darüber hinaus gibt es auch außerplanmäßige Betriebsversammlungen, die vom Arbeitgeber oder einem Viertel der Beschäftigten verlangt werden können. 2. Wer hat das Hausrecht bei Betriebsversammlungen?

Monatsgespräch Zw Betriebsrat Und Geschäftsführung

Also bei einer halben Stelle erwirbt mensch auch nur die Hälfte der Urlaubstage. Der Tagessatz sei dann dementsprechend höher, die Anzahl der Urlaubstage aber auch um 50% geringer. Der Betriebsrat hatte dazu drei ergänzende Fragen: a) Wie soll die bisherige Praxis, die eine betriebliche Übung darstellt, gegen den Willen des Betriebsrates geändert werden? b) Warum ist eine planerische Besserstellung der Teilzeitbeschäftigten (d. h. gleiche Anzahl Urlaubstage wie eine Volllzeitstelle bei geringerem Tagessatz) nicht möglich? Monatsgespräch zw Betriebsrat und Geschäftsführung. c) Wie soll im laufenden Jahr bei den Verträgen über kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit (= Vertrag aller Assistent*innen) die Urlaubsgewährung praktisch umgesetzt werden? Es müsste doch zu jedem einzelnen Urlaubsantrag der Urlaubsanspruch aus dem laufenden Jahre erneut ermittelt werden? Die Nachfragen des Betriebsrates blieben unbeantwortet. Die zu erwartenden Schwierigkeiten wurden dahin gehend kommentiert, dass die Geschäftsführung gerne beim bisherigen Modell der Urlaubsgewährung und Entgelfortzahlung Urlaub bliebe, wenn Tarifkommission und Gewerkschaft es vertraglich realisieren könnten.

Die Zeit und der Ort sind dabei mit dem Arbeitgeber abzustimmen. Arbeitnehmern muss ermöglicht werden, diese Sprechstunden wahrzunehmen. Dabei darf ihnen das Arbeitsentgelt nicht gemindert werden (§ 39 BetrVG). Wie organisieren sich große Betriebsräte? Grundsätzlich wird die Geschäftsführung des Betriebsrats vom Vorsitzenden und dessen Stellvertreter ausgeübt. Beide werden gemäß § 26 BetrVG von den Betriebsratsmitgliedern gewählt. Um den Betriebsrat bei wachsender Größe arbeitsfähig zu halten, wird bei neun oder mehr Betriebsratsmitgliedern die Geschäftsführung des Betriebsrats durch einen Betriebsausschuss geführt (§ 27 BetrVG). Weitere Erweiterungen kann der Betriebsrat vornehmen, indem er Ausschüsse (§ 28 BetrVG) und Arbeitsgruppen (§ 28a BetrVG) bildet.

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