Fristlose Kündigung Und Der Betriebsrat: Das Gilt!

July 4, 2024, 6:20 am

Erleichtert das BR leben ungemein Erstellt am 23. 2015 um 08:36 Uhr von stehipp Moin, Moin, bin bei Hoppel. scheinbar ist es dem AG sehr wichtig. Also würde ich versuchen, seinen zeitlichen Wunsch zu erfüllen. Kann ja nicht schaden. Dann kann er Euch ja die BV vorstellen und dann wieder gehen. Wie lange ihr dann für die Beratung braucht liegt bei Euch. Hektik ist dabei selten ein guter Berater. Falls er es noch vor Jahresabschluss braucht, ist er selber schuld, wenn er sich erst jetzt meldet. Das das Jahr dieses Jahr am 31. vorbei ist, sollte auch ihm schon länger bekannt sein. Betriebsratssitzung / Betriebsrat / Poko-Institut. Erstellt am 23. 2015 um 10:14 Uhr von gironimo >weil er mit uns eine BV machen möchte< Wenn er eine rasche Sitzung will - bitte - warum nicht. Aber eine BV wird er an diesem Tag kaum hinbekommen. Schließlich muss ja der BR erst einmal (ohne GF) beraten und beschließen. Und dann müssen die eigenen Positionen festgelegt und mit dem AG verhandelt werden. Das kann dauern..... Last Euch nicht unter Zeitdruck setzen. Ein alter Trick bei Verhandlungen.

  1. Betriebsratssitzung / Betriebsrat / Poko-Institut
  2. § 30 - Betriebsratssitzung

Betriebsratssitzung / Betriebsrat / Poko-Institut

2020 um 20:34 Uhr von Dummerhund Ja du nicoline! Du hast bestimmt Recht, ganz bestimmt. Erstellt am 25. 2020 um 21:04 Uhr von celestro "Gibt es im Gesetz eine Abgrenzung zwischen ordenticher und außerordentlicher Br - Sitzung? " Die Frage läßt sich mit "Nein" beantworten. Aber wieso fragst Du überhaupt? § 30 - Betriebsratssitzung. Wenn ein Gremium alle 14 Tage seine Sitzung macht, dann sind das die ordentlichen. Wird irgendwo eine weitere notwendig, ist das eine außerordentliche. Da es keine speziellen Regeln im Gesetz dafür gibt, ist diese Unterscheidung also eher theoretisch. Euer BRV hat recht und er kann jederzeit Sitzungen anberaumen, sofern Sie notwndig sind. Ich stimme Pjöööng außerdem zu, dass der TOP "Aktueller Umgang mit der Corina Pandemie" nicht rechtssicher dafür taugt, hier einen Beschluss zu einer BV zu machen. Das sollte der BRV eigentlich wissen. Traurig, das dem anscheinend nicht so ist.

§ 30 - Betriebsratssitzung

W. A. F. Forum für Betriebsräte Alle Beiträge Neueste Antworten Beiträge ohne Antwort Hallo! Bei uns gibt es immer mal wieder "Außerordentliche Sitzungen", die von der BRV spontan einberufen werden. Da ich relativ neu im BR bin, würde mich interessieren mit welcher gesetzlichen Grundlage diese "außerordentlichen Sitzungen" einberufen werden dürfen. Ich kann da im BetrVG nichts finden. Im letzten Fall sind zum Beispiel auch nicht alle Mitglieder "einberufen" worden, es waren noch Ersatzmitglieder vor Ort, denen nicht Bescheid gesagt wurde. Es gab weder eine vernünftige Einladung, noch eine Tagesordnung - Es wurde auch ein Beschluss gefasst - ist der gültig? Drucken Empfehlen Melden 5 Antworten Erstellt am 25. 07. 2010 um 15:46 Uhr von Wetzlaf Plumperquatsch Wenn es nötig ist gibt es eine kurzfristige Sitzung. Betriebsrat außerordentliche sitzung. Allerdings auch mit Ersatzmitgliedern, Einladung und Tagesordnung. Welcher Beschluß gefällt dir nicht? Erstellt am 25. 2010 um 19:07 Uhr von Plumperquatsch Danke erstmal für die schnelle Antwort.

Verweigert er seine Aussage oder stimmt der Kündigung gar nicht erst zu, hat der Arbeitgeber keine andere Wahl, als mit der Kündigung vor das Arbeitsgericht zu gehen. Was ist eigentlich ein Betriebsrat? Verfügt ein Unternehmen über einen Betriebsrat, soll dieser vor allem dazu dienen, die Rechte der Arbeitnehmer zusätzlich zu sichern. Er besitzt ein nicht unerhebliches Mitspracherecht bei betrieblichen Entscheidungen. Das betrifft zum Beispiel eine Anhörungspflicht des Betriebsrats, bevor neue Mitarbeiter eingestellt oder vorhandene gekündigt werden. Ohne Anhörung beim Betriebsrat ist eine fristlose Kündigung unwirksam. Damit Betriebsratsmitgliedern keine Nachteile aufgrund ihrer getroffenen Entscheidungen entstehen, stehen sie unter einem besonderen Schutz vor dem Gesetz, wie beispielsweise dem sogenannten Sonderkündigungsschutz. Das bedeutet, dass ein Mitglied nur außerordentlich gekündigt werden kann – es sei denn, die Firma wird stillgelegt. Alle wichtigen gesetzlichen Regelungen in Bezug auf die Funktion eines Betriebsrats sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) niedergeschrieben.

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