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July 5, 2024, 9:38 am
Ringen um Kollektivvertrag für Henry am Zug - Wirtschaftspolitik - › Wirtschaft Bahncatering Wirtschaftskammer übergab Vorschlag an ÖGB – Gewerkschafter Hebenstreit: Wesentliche Punkte fehlen Wien – Das Ringen um einen Kollektivvertrag (KV) für die Mitarbeiter von Henry am Zug im Bahncatering geht weiter. Die Wirtschaftskammer habe kürzlich der Gewerkschaft einen Vorschlag geschickt, berichtet das "Wirtschaftsblatt" in seiner Mittwochausgabe. Darin komme man dem Caterer entgegen, sogar eine Arbeitszeit von mehr als zwölf Stunden täglich soll unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Sie entscheiden darüber, wie Sie unsere Inhalte nutzen wollen. Ihr Gerät erlaubt uns derzeit leider nicht, die entsprechenden Optionen anzuzeigen. Bitte deaktivieren Sie sämtliche Hard- und Software-Komponenten, die in der Lage sind Teile unserer Website zu blockieren. Z. B. Browser-AddOns wie Adblocker oder auch netzwerktechnische Filter. Sie haben ein PUR-Abo?
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"Henry am Zug": Verbliebene ungarische Arbeitnehmer gekündigt - Arbeitsmarkt - › Wirtschaft Do & Co Heute arbeiten noch 18 Ungarn für ÖBB-Caterer, Ende 2014 waren es 120 – Ungarn bekamen zuletzt 712 Euro brutto im Monat – AK bietet grenzüberschreitende Hilfe an Wien – Das zum Do&Co-Konzern gehörende Unternehmen "Henry am Zug" ist mit dem Vorwurf konfrontiert, bei seinen ungarischen Beschäftigten gegen Arbeitszeit- und Lohnvorschriften verstoßen zu haben. Am 28. Jänner führte das Arbeitsinspektorat deswegen Kontrollen am Zug durch, schreibt die "Presse". Mitte April hat der Personalvermittler Randstad 15 verbliebene ungarische Servicekräfte gekündigt. Sie entscheiden darüber, wie Sie unsere Inhalte nutzen wollen. Ihr Gerät erlaubt uns derzeit leider nicht, die entsprechenden Optionen anzuzeigen. Bitte deaktivieren Sie sämtliche Hard- und Software-Komponenten, die in der Lage sind Teile unserer Website zu blockieren. Z. B. Browser-AddOns wie Adblocker oder auch netzwerktechnische Filter.

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Der Do&Co-Tochter "Henry am Zug" droht eine Verwaltungsstrafe von 1, 3 Millionen Euro. Grund sind Verletzungen der Arbeitszeitregelung. Bei der Do&Co-Tochter "Henry am Zug" soll es zu Verletzungen der Arbeitszeitregelung gekommen sein, nun droht eine Verwaltungsstrafe von 1, 3 Millionen Euro, berichtet der "Kurier". Das Unternehmen bestätigte Ermittlungen, sieht sich aber rechtlich auf der sicheren Seite. Laut Bericht haben Arbeitsinspektorrat und Finanzpolizei bei einer Überprüfung Ende Jänner zahlreiche Übertretungen festgestellt, des weiteren sollen die Arbeitszeitaufzeichnungen mangelhaft gewesen sein. Do&Co verweist auf eine Vereinbarung mit der Arbeitnehmervertretung, wonach die Vorgehensweise großteils in Ordnung sei. "Unter dieser Voraussetzung sind keine wesentlichen Arbeitszeit-Überschreitungen und Ruhezeit-Unterschreitungen erfolgt", wird Do&Co-Gründer Attila Dogudan von der Zeitung zitiert. Gelten diese Regelungen nicht, räumte Dogudan ein, gab es eine Überschreitung. Laut Gewerkschaft vida gab es zwar eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat, aber nicht mit der Gewerkschaft.

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Caterer: Vorwürfe "unwahr" "Henry am Zug" wies Sonntagabend die Vorwürfe der Gewerkschaft zurück. Die Behauptungen von Fleissner seien "unwahr". So hätten sich die Arbeitsbedingungen seit der Übernahme von "Henry am Zug" "wesentlich verbessert". Es seien nur "ca. 17 Prozent aller Arbeitnehmer" nach ungarischem Kollektivvertrag angestellt. "Ungarische Arbeitnehmer werden auf Zügen eingesetzt, die in Ungarn ihren Ursprung haben und/oder ebendort enden", so die Erklärung des Caterers. "Henry am Zug" zahle den ungarischen Arbeitnehmern "mehr als den doppelten gesetzlichen Lohn". Hinsichtlich der Arbeitsbedingungen hielt der ÖBB-Caterer fest, dass gesetzliche Arbeitszeiten sowie Ruhepausen eingehalten würden. Auch "Tageszimmer" und "Ruheräume" stünden zur Verfügung. Auch die Vorwürfe betreffend Kleidervorschriften bezeichnet das Unternehmen als "unwahr". Links: Immer öfter Gewalt gegen Zugsbegleiter (, 29. 12. 2012) ÖBB holen Waggonwartung zurück (, 25. 2012) Henry am Zug

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Laut Gewerkschaft verdienten die betroffenen Beschäftigen deutlich weniger, als wenn sie nach österreichischem Recht angestellt worden wären. Wesentlicher Teil der Arbeit nicht in Österreich Der EuGH hat dem ehemaligen "Henry am Zug"-Chef nun recht gegeben. Laut EuGH-Urteil hat der "wesentliche Teil" der Arbeit der betroffenen Beschäftigten nicht in Österreich stattgefunden, sondern beim Be-und Entladen der Speisen und Getränke in Ungarn. Dienstanfang und Dienstende, sowie die Erledigung administrativer Aufgaben hätten ebenfalls in Ungarn stattgefunden, weshalb die EU-Entsenderichtlinie nicht zur Anwendung komme. Bereits der Generalanwalt beim EuGH hatte in seinem Schlussantrag erklärt, dass seiner Auffassung nach das Bordpersonal gar nicht nach Österreich entsendet war, sondern es bloß in einem Zug arbeitete, der durch Österreich fuhr. Der EuGH äußert sich ähnlich: damit die Richtlinie greife, müsse eine "hinreichende Verbindung" zum Zielland vorliegen, so der EuGH. Die Anstellung der Mitarbeiter zu niedrigeren Löhnen sei also legitim und die Strafe gegen den "Henry am Zug"-Chef rechtswidrig.

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Wirtschaft Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sein Urteil im Fall des ehemaligen ÖBB-Caterers, der Do&Co-Tochter "Henry am Zug", ausgesprochen. Diese war laufend dafür kritisiert worden, Mitarbeiter auf österreichischen Strecken zu ungarischen Konditionen und daher wesentlich geringer zu entlohnen. Der EuGH erklärte diese Vorgehensweise vergangene Woche für rechtens, berichtet der "Standard" (Montag). Zwischen 2012 und 2016 hatten die ÖBB die österreichische Do&Co mit der Betreuung der Zugrestaurants und des Bordservice mehrerer Züge beauftragt. Den Auftrag gab das heimische Cateringunternehmen an die eigene Tochtergesellschaft "Henry am Zug" weiter, die ihn wiederum an die ungarische "Henry am Zug" Hungary Kft. weitergab. Die Mitarbeiter wurden nach ungarischen Bestimmungen angestellt, entlohnt und sozialversichert, was der Do&Co-Tochter Ärger mit dem Arbeitsinspektorat einbrachte. Dieses ortete unter anderem einen Verstoß gegen die EU-Entsenderichtlinie wonach Beschäftigte, die von einem Unternehmen in ein anderes EU-Land geschickt werden, um dort für eine begrenzte Zeit zu arbeiten, nach Mindestlöhnen im Zielland bezahlt werden müssen und dem dortigen Kollektivvertrag - in diesem Fall dem österreichischen - unterstehen.

Hier sind die neuesten Kommentare zum Thema Gehalt aus unseren Arbeitgeberbewertungen. 2, 0 Gehalt/Sozialleistungen Ex- Angestellte/r oder Arbeiter/in Nur durch Trinkgeld angemessen und Diäten 2, 0 Gehalt/Sozialleistungen Angestellte/r oder Arbeiter/in gehalt ist für die Branche gut, für die Arbeitsbedingungen aber eher schelcht - Sozialleistungen außer den gesetzlich vorgescrhiebenen keine vorhanden. 1, 0 Gehalt/Sozialleistungen Ex- Angestellte/r oder Arbeiter/in Das Gehalt ist wohl der einzige Grund zu bleiben. Wobei dieses in Anbetracht der Strapazen die man auf sich nimmt, auch nicht lange zum bleiben anregt.. 1, 0 Gehalt/Sozialleistungen Ex- Angestellte/r oder Arbeiter/in Gehalt kommt pünktlich. Allerdings ein Witz für diesen Aufwand und Arbeit Trotz neuen Kollektiv Vertrag. Steh Zeiten werden erst ab 180 min bezahlt. Praktisch also nicht, da es nur 1-2 Touren gibt wo das zutrifft 4, 0 Gehalt/Sozialleistungen Ex- Angestellte/r oder Arbeiter/in Gehalt kommt pünktlich Ein Vorteil ist der mittlerweile neue Kollektivvertrag Ein Plus sind die Diäten und etwaige Zuschläge (Nacht, Sonntag).

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- Lied Spielt aber kein Ton zu hören. - Kopierprogramm hängte sich auf. - Meldung das Kopie nicht korrekt... Mit dem Originalbetriebssystem und den mitgelieferten Herstellerprogrammen ging es aber gar nicht, was die mit Ihren Programme wohl verschlimmbessert haben? Wobei, jetzt muß ich erst mal alles durchhören ob die Lieder ok sind. Optisch auf USB Typ B - geht das ?, Anschluss & Verkabelung - HIFI-FORUM. #8 erstellt: 06. Jul 2014, 16:27 Stereoist (Beitrag #7) schrieb: Wobei, jetzt muß ich erst mal alles durchhören ob die Lieder ok sind. Hast du keine Bestätigung von Accurate Rip bekommen? Dann musst du die Lieder nicht hören.

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Verstärker mit D/A-Wandler stellen teils einen USB-Port zum Anschluss an den Laptop oder PC zur Verfügung. So kann man digital gespeicherte Musik direkt vom Rechner auf der HiFi-Anlage genießen. WLAN Gerade kompakte und mobile Geräte setzten häufig auf WLAN (auch WiFi genannt) als Schnittstelle. Auch hier handelt es sich, wie bei Ethernet, um einen digitalen Netzwerkanschluss, nur eben drahtlos. Das macht WLAN zwar anfälliger für Überlastung, wenn viele Geräte im Netzwerk arbeiten, bietet dem Musikfreund aber den Vorteil, keine Strippen ziehen zu müssen. Audio-Adapter: Durchblick im Adapter-Dschungel | Teufel Blog. Viele mobile Zuspieler digitaler Daten wie Tablets oder Smartphones unterstützen diese Übertragungsart, und so kann zum Beispiel auch ein Gast des Hauses problemlos seine neueste musikalische Errungenschaft vom eigenen Smartphone auf der stationären Anlage vor Ort abspielen. Dafür ist nichts weiter nötig, als sich ins WLAN einzuwählen. Was die Vielseitigkeit angeht, ist dieser Anschluss also definitiv einer der besten. Bluetooth Zu guter Letzt gibt es noch Bluetooth.

Gute Gründe, das chipTAN USB Verfahren einzusetzen. 4. 31/5 (32)

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