Jänner 2022 Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
Die Aufenthaltsberechtigungskarte ist kein Identitätsdokument, sie dient nur dem Nachweis der Identität im Verfahren vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Neben der Bezeichnung "Republik Österreich" und "Aufenthaltsberechtigungskarte" hat sie Namen, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Lichtbild und Unterschrift des Asylwerbers/der Asylwerberin sowie die Bezeichnung der Behörde, Datum der Ausstellung und Unterschrift des/der Genehmigenden zu enthalten. Duldungskarte österreich arbeiten. Karte für Asylberechtigte (blaue Karte) Nach Zuerkennung des Status des Asylberechtigten ist dem/der Fremden eine Karte für Asylberechtigte auszustellen. Die Karte dokumentiert die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes im Bundesgebiet und dient als Nachweis der Identität. Sie trägt die Bezeichnungen "Republik Österreich" und "Karte für Asylberechtigte". Darüber hinaus hat die Karte eine individuelle Kartennummer, Namen, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Lichtbild und Unterschrift des/der Asylberechtigten sowie Bezeichnung der Behörde, Datum der Ausstellung und die Unterschrift des/der Genehmigenden zu enthalten.