Das befristete Arbeitsverhältnis endet mit Zeitablauf, Bedingungseintritt usw. automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Damit finden die gesamten Kündigungsschutzvorschriften keine Anwendung. Während der Laufzeit der Befristung ist der Arbeitsvertrag grundsätzlich nicht ordentlich kündbar [1], es sei denn, die Kündigungsmöglichkeit ist tarifvertraglich (so in § 30 TVöD, näher oben Ziffer 4. 7 / 5. 3, oder im einzelnen Arbeitsvertrag) ausdrücklich vereinbart ( § 15 Abs. 3 TzBfG). Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt dagegen immer möglich, wenn die Voraussetzungen des § 626 BGB vorliegen. [2] Ist das Arbeitsverhältnis befristet für längere Zeit als 5 Jahre vereinbart worden [3], so kann es von dem Arbeitnehmer – nicht jedoch vom Arbeitgeber – nach Ablauf von 5 Jahren gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate ( § 15 Abs. 4 Satz 2 TzBfG). Vertrag endet ohne das es einer Kündigung bedarf.. (Recht, Arbeitsvertrag, befristet). Weitere Auswirkungen auf den Arbeitnehmer sind: Beim unbefristeten Arbeitsverhältnis behält ein Arbeitnehmer, wenn er durch Arbeitsunfähigkeit – wie Krankheit – unverschuldet an der Arbeit gehindert ist, seinen Lohnanspruch auf die Dauer von bis zu 6 Wochen.
Solange Sie nicht ausdrücklich einen anschließenden Ausbildungsvertrag mit der Firma zum 01. 02. 2012 abgeschlossen haben, brauchen Sie daher nicht zu kündigen, sondern können die Firma mit Ablauf des 31. 2012 verlassen. Falls der Arbeitgeber aber davon ausgeht, dass Sie anschließend eine Ausbildung bei ihm beginnen, sollten Sie schon aus Gründen der Fairness den Arbeitgeber rechtzeitig über Ihr Ausscheiden informieren. Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Vertrag endet ohne dass es einer kündigung bedarf ist unumstritten. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion. Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Jan Wilking
Weist der Anstellungsvertrag keine Kündigungsfrist auf, finden in der Regel die gesetzlichen Vorschriften aus § 622 BGB Anwendung. Vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Monats sind dann maßgeblich. Was gilt für befristete Arbeitsverträge ohne angegebene Kündigungsfrist? Enthält ein befristeter Arbeitsvertrag keine Angaben zur Option einer Kündigung, kann er normalerweise weder von Arbeitgebern noch von Arbeitnehmern vorzeitig gekündigt werden. Ist die Möglichkeit einer Kündigung darin festgehalten, die einzuhaltende Frist jedoch nicht, sind abermals die gesetzlichen Vorgaben aus § 622 BGB einzuhalten. Gesetzliche Kündigungsfrist, wenn nichts im Arbeitsvertrag steht Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Fristen, wenn der Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist geschlossen wurde. In vielen Arbeitsverträgen ist meistens der Vermerk enthalten, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten. Beendigung von Arbeitsverhältnissen ohne Kündigung.. Ist dem nicht so und es steht gar nichts im Vertrag, gelten auch die gesetzlichen Fristen. Im Gesetz sind die Kündigungsfristen in § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) festgehalten.
Danke
Kontakt: Stand: 07. 06. 2008 Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Befristeter Arbeitsvertrag läuft aus - frag-einen-anwalt.de. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande. Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen. Das Referat Vertragsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von: Rechtsanwalt Harald Brennecke Normen: § 16 TzBfG Datenschutzerklärung Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter: Rechtsinfos / Arbeitsrecht / Kündigung / Ordentliche Kündigung Rechtsinfos / Arbeitsrecht / Befristung Rechtsinfos / Vertragsrecht / Kündigung Rechtsinfos / Vertragsrecht / Form / Schriftform © 2002 - 2022