Angestelltenlehrgang 1 New Life

May 20, 2024, 9:48 am

> Weiterbildung > Angestelltenlehrgang I Der Lehrgang richtet sich an Beschäftigte der Kommunalverwaltungen, die eine tarifrechtlich relevante Qualifikation nachholen wollen. Sie haben zunächst einen Vorbereitungslehrgang mit Zwischenprüfung und später einen Hauptlehrgang mit anschließender Abschlussprüfung erfolgreich zu absolvieren. Nach der Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VAK-Vorbemerkung Nr. 7 i. V. m. der Prüfungssatzung der Verwaltungsakademie ist ein 6-wöchiger Vorbereitungslehrgang oder ein Verwaltungseinführungslehrgang von den Teilnehmer*innen des späteren 3-monatigen Hauptlehrganges zu durchlaufen. Der Vorbereitungslehrgang umfasst 200 Unterrichtsstunden, der Hauptlehrgang 380 Unterrichtsstunden. Während des Lehrganges übernachten die Teilnehmer*innen grundsätzlich an der Verwaltungsakademie. Angestelltenlehrgang 1 new window. Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren Für den Angestelltenlehrgang I gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen. Die Anmeldung zum Zulassungsverfahren erfolgt über die jeweilige Dienststelle.

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Rechtliche Grundlagen Den aktuellen Lehrplan können Sie hier herunterladen. Anmeldung Lehrgangs- Zulassungs- & Prüfungstermine Link zu den Terminen Gebühren Lehrgangsgebühr Vorbereitungslehrgang 1. Ausbildungen und Lehrgänge für Verwaltungsmitarbeiter | NSI. 380, - EUR Hauptlehrgang 2. 618, - EUR Prüfungsgebühr Vorbereitungslehrgang 144, - EUR Hauptlehrgang 553, - EUR Ihre Ansprechpartner/innen für den Lehrgang Birthe Boller Lehrgangs- und Prüfungsorganisation Angestelltenlehrgang I, Quereinsteiger Telefon: 04322 693 542 Christiane Schmidt-Thomée Weiterbildung, Lehrgangs- und Prüfungsorganisation, Angestelltenlehrgang I und II Telefon: 04322 693 521 Ihre Ansprechpartner/innen für die Unterbringung Nicolette Mähl Raumplanung, Sonderveranstaltungen Telefon: 04322 693 529

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Dauer und Kosten Der Verwaltungslehrgang komplett (Basislehrgang – 150 Stunden und Aufbaulehrgang – 400 Stunden) dauert einschließlich Prüfung rd. 2, 1/4 Jahre und umfasst ca. 550 Unterrichtsstunden. Ab 01. 01. 2021 betragen die Kosten des Lehrgangs 5, 95 € je Unterrichtsstunde. Verlauf Die Lehrveranstaltungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt. Für den Unterricht stellen die die entsendenden Behörden die Teilnehmenden vom Dienst frei. Unterrichtsfächer Die Unterrichtsfächer sowie die Anzahl der Klausuren ergeben sich aus dem Lehr- und Stoffverteilungsplan. Näheres finden Sie unter der Rubrik Rechtsgrundlagen. Prüfung Grundlage für die Durchführung der Prüfung ist die Prüfungsordnung (POV-Kom-I), die von der Zweckverbandsversammlung des Studieninstituts am 06. Angestelltenlehrgang 1 nrw en. 12. 2019 beschlossen worden ist. Diese wurde im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln veröffentlicht. Näheres finden Sie unter der Rubrik Rechtsgrundlagen. Schriftliche Prüfung: 4 Klausuren à 120 Minuten Praktische Prüfung: Präsentation mit Diskussion, ca.

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20 Minuten Das Gesamtergebnis wird ermittelt aus dem Lehrgangspunktwert Basislehrgang mit 5% dem Lehrgangspunktwert Aufbaukurs mit 25% den Leistungen der schriftlichen Prüfung (4 Klausuren, gleich gewichtet) mit 50% den Leistungen der praktischen Prüfung mit 20% Die Prüfung ist mit einer Gesamtnote von mindestens 5 Punkten (Note "ausreichend") bestanden.

Der erfolgreiche Abschluss des Angestelltenlehrgangs I bedeutet für die Absolventinnen und Absolventen eine solide Grundlage, um eine Sachbearbeiter-Tätigkeit in einer niedersächsischen Kommune aufzunehmen. Sowohl Berufsanfänger als auch verwaltungsfremde Quereinsteiger erhalten eine umfassende Ausbildung, die sie zu vielseitig einsetzbaren und kompetenten Beschäftigten macht. Am Ende kann eine Eingruppierung in die Entgeltgruppen 5 bis 9a TVöD erfolgen. Zugangsvoraussetzung: Notwendige Voraussetzung ist ein möglichst geschlossenes Grundlagenwissen, was i. d. R. durch einen Sekundarabschluss I (Hauptschul-/Realschulabschluss) erreicht ist. Angestelltenlehrgang 1 nrw euro. Der zu erwerbende Befähigungsgrad soll dem der ausgebildeten Beamten der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste (ehemals mittlerer allgemeiner Verwaltungsdienst) entsprechen. Qualifiziert für: Mit der erfolgreichen Ablegung der Abschlussprüfung (Erste Angestelltenprüfung) wird die Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Verwaltungswirtin" oder "Verwaltungswirt" verliehen.

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