Anlage 3 Wertr

July 3, 2024, 12:39 pm

zu Seitennavigation Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt Anlage 2c WertR 2006, Au... Gesetznavigation: zum nächsten Abschnitt Anlage 4 WertR 2006, Dur... Anlage 3 WertR 2006 Richtlinien für die Ermittlung der Verkehrswerte (Marktwerte) von Grundstücken (Wertermittlungsrichtlinien 2006 - WertR 2006) Bundesrecht /Baurecht für die am Bau Beteiligten/Rechtsvorschriften/Bundesrecht/WertR 2006 - WertermittlungsR 2006/Anhang Anmelden Um den Zugriff auf den Volltext zu erhalten müssen Sie sich anmelden. Umwelt-online-Demo: WertR 2006 - Wertermittlungsrichtlinien - Richtlinien für die Ermittlung der Verkehrswerte (Marktwerte) von Grundstücken. Bitte geben Sie Ihre Zugangsdaten ein: Benutzername/Kundennr. : Passwort/Zugangscode: Bei Fragen oder Hinweisen wenden Sie sich bitte an: Technische Hotline: +49 (0) 1805-53 97 55 (0, 14 Euro / Min. ) Kundenservice: +49 (0) 26 31 / 801-2244 Zitierungen dieses Dokuments anzeigen Dokument in der Änderungsdokumentation anzeigen

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WertR ANLAGE 3 BEWIRTSCHAFTUNGSKOSTEN ANLAGE 3 BEWIRTSCHAFTUNGSKOSTEN I. Verwaltungskosten zu Nr. 3. 5. 2. 3 WERTR nach § 26 Abs. 2 und 3 sowie § 41 Abs. 2 II. BV [1] Tabelle in neuem Fenster öffnen bis 240, 37 Euro jährlich je Wohnung, bei Eigenheimen; Kaufeigenheimen und Kleinsiedlungen je Wohngebäude bis 287, 40 Euro jährlich je Eigentumswohnung; Kaufeigentumswohnung und Wohnung in der Rechtsform eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts bis 31, 35 Euro jährlich für Garagen oder ähnliche Einstellplätze Die nach § 26 Abs. Anlage 3 wertr youtube. 4 II. BV erstmals vorgesehene Anpassung zum 1. Januar 2005 ist berücksichtigt. Die genannten Beträge verändern sich am 1. Januar eines jeden darauf folgenden dritten Jahres um den Prozentsatz, um den sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland für den der Veränderung vorausgehenden Monat Oktober gegenüber dem Verbraucherpreisindex für Deutschland für den der letzten Veränderung vorausgehenden Monat Oktober erhöht oder verringert hat.
Instandhaltungskosten 9, 00 Euro jährlich je Quadratmeter Wohnfläche, wenn die Schönheitsreparaturen von den Mietern getragen werden 68 Euro jährlich je Garage oder ähnlichem Einstellplatz einschließlich der Kosten für Schönheitsreparaturen

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(5) Mietausfallwagnis ist das Wagnis einer Ertragsminderung (§ 17), die durch uneinbringliche Mietrückstände oder Leerstehen von Raum, der zur Vermietung bestimmt ist, entsteht. Anlage 3 wertr di. Es dient auch zur Deckung der Kosten einer Rechtsverfolgung auf Zahlung, Aufhebung eines Mietverhältnisses oder Räumung. (6) Die Verwaltungskosten, die Instandhaltungskosten und das Mietausfallwagnis sind nach Erfahrungssätzen anzusetzen, die unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entsprechen. Die Betriebskosten sind unter Berücksichtigung der Grundsätze einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung im üblichen Rahmen nach ihrer tatsächlichen Höhe unter Einbeziehung der vom Eigentümer selbst erbrachten Sach- und Arbeitsleistung zu ermitteln. Soweit sie sich nicht ermitteln lassen, ist von Erfahrungssätzen auszugehen.

II. Instandhaltungskosten zu Nr. 3.

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Mietausfallwagnis 4 Prozent des marktüblich erzielbaren Rohertrags bei reiner bzw. gemischter gewerblicher Nutzung III. Jährliche Anpassung Die Anpassung der Werte nach den Nummern I. 1 und I. 2 erfolgt jährlich auf der Grundlage der in Satz 3 genannten Basiswerte mit dem Prozentsatz, um den sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland für den Monat Oktober 2001 gegenüber demjenigen für den Monat Oktober des Jahres, das dem Stichtag der Ermittlung des Liegenschaftszinssatzes vorausgeht, erhöht oder verringert hat. Anlage 3 wertr in english. Die Werte für die Instandhaltungskosten pro m 2 sind auf eine Nachkommastelle und bei den Instandhaltungskosten pro Garage oder ähnlichem Einstellplatz sowie bei Verwaltungskosten kaufmännisch auf den vollen Euro zu runden. Es wird von folgenden Basiswerten für die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten ausgegangen: 1. Verwaltungskosten 230 Euro jährlich je Wohnung bzw. je Wohngebäude bei Ein- und Zweifamilienhäusern 275 Euro jährlich je Eigentumswohnung 30 Euro jährlich je Garage oder ähnlichem Einstellplatz 2.

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