Doppelhaushälfte Gemeinsame Zufahrt

July 1, 2024, 9:07 pm

Geschrieben von gespenst am 01. 06. 2019, 19:02 Uhr Wie wrdet ihr euch verhalten? Wir haben gerade eine Doppelhaushlfte gebaut und haben eine gemeinsame Zufahrt mit unseren Nachbarn. Diese Zufahrt wird allerdings an der Strae von einer Stromkasten verengt, der dort steht, weil zuvor eine andere Bebauung auf dem Grundstck war und die zugehrige Zufahrt anders lag. Räumpflicht auf einer gemeinsamen Zufahrt - frag-einen-anwalt.de. Wrde man den Stromkasten um etwa einen halben Meter versetzen, knnte man bequemer zufahren. (Jetzt kann man auch zufahren, aber die Zufahrt ist eben etwas enger). Allerdings kostet diese Versetzung knapp ber 11. 000, also gute 5. 500 pro Partei. Uns ist es das nicht wert - wir haben definitiv keine 5. 500 brig und wenn wir sie htten bzw uns leihen wrden, wrden mir spontan zig Dinge einfallen, fr die wir sie dringender brauchen wrden Unsere Nachbarn aber wollen den Kasten unbedingt versetzen - und logischerweise, dass wir entsprechend mitfinanzieren. Es sind an sich supernette Leute und wir wollen die Nachbarschaft nicht schon mit einem ungelsten Konflikt beginnen.

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Antwort von gespenst am 02. 2019, 18:29 Uhr Danke euch. Wir werden wohl tatschlich den ehrlichen Weg whlen und sagen, dass wir das Geld nicht haben und wenn wir es htten, die Einfahrt trotzdem im Moment alles andere als unsere Prioritt wre... Antwort von tonib am 02. 2019, 18:54 Uhr Ich finde den ehrlichsten Weg auch am besten. Man kann ja sehr freundlich dabei sein. Antwort von Bookworm am 05. 2019, 12:50 Uhr 1x ordentlich dagegen gefahren wird fast genauso teuer. Ich wre anstelle der Nachbarn not amused. Ein HAUS zu bauen ist so teuer, da kommt es mMn nicht drauf an ob 5. 500 Euro noch per Kredit mitfinanziert werden oder nicht. Doppelhaus - Meinungsverschiedenheit ber gemeinsame Investition | Sparforum - Forum rund ums Sparen. Und wer ein Doppelhaus baut, oder eine Eigentumswohung kauft, muss sich mit den Mitbewohnern arrangieren (meine Meinung) Antwort von Limba1 am 05. 2019, 14:39 Uhr als Architektin habe ich damit oft zu tun. Ich habe immer gesagt (und so war es bei unserem eigenen Neubau auch) man sagt ca 50x 'auf diese 1000 Euro kommt es nicht drauf an' - aber in der Summe muss es eben bewltigt werden, und mir wren auch andere Dinge wichtiger als eine etwas mhselige Einfahrt.

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2 letzte Häuser in einer Häuserreihe besitzen zu je 1/2 ein Grundstück, welches im Grundbuch als "1/2 Miteingetumsanteil am Grundstück... Flur xyz Verkehrsfläche " eingetragen ist. Dieser Grundstück ist die eigentliche und einzige Zufahrt/Zugang zum Haus und Garage von B, die Zufahrt ist nur "1-Auto"-breit, d. h stellt die Familie A ihr Auto in die Zufahrt vom eigenen Haus ab, ist die Zufahrt für B nicht mehr passierbar. Stellt jedoch Familie B das Auto vor Garage, befindet sich das Fahrzeug zwar teils auf dem Gemeinschaftsgrundstück, stört Familie A jedoch nicht, wenn diese das Grundstück als Zufahrt zum Haus nutzen will. Familie A besitzt selbst eine Garage 10m weiter entfernt. Nun fordert Familie A, 1. Doppelhaushälfte gemeinsame zufahrt englisch. )dass Familie B kein Kleintransporter mehr vor Garage stellt, da dieser ihr die Sicht aus dem Dielenfenster verdeckt, beruft sich dabei darauf, dass Sie als Miteigentümer dies nicht wollen. 2)dass Familie B es hinnimmt und duldet, dass Familie A das Auto ebenfalls vor die Tür parken kann, da die Familie B ja klingeln kann und darum bitten, das Fahrzeug wegzufahren.

Muss die Familie B das "zuparken" von Zufahrt hinnehmen, da die Verkehrsläche nicht näher definiert ist, ist es zumutbar, dass man erst Fahrzeug woanders abstellen, klingeln, bitten und warten muss, bevor man den GEmeinschaftsgrundstück nutzen kann (z. B Regen, Schnee, Eile?? ) Ich danke sehr im Voraus und bitte nach Möglichkeit, die hier regulierende §§ aufzuführen. Wie verhält sich Familie B richtig, schriftliche Aufforderung?? Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 19. 08. 2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen Sehr geehrte Ratsuchende, vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Doppelhaushälfte gemeinsame zufahrt freihalten. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden. Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes gerne wie folgt beantworten: Das Bauamt ist nicht dafür zuständig die zivilrechtlichen Ansprüchen der Miteigentümer gegeneinander festzustellen.

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