Das Anacredit-Tool: Blitzschnelle Meldungserstellung | Ziegemeyer Consulting

July 3, 2024, 1:00 am

17. 01. 2020 Bundesbank veröffentlicht Rundschreiben Nr. 71/2019 zu Anpassungen hinsichtlich AnaCredit. In diesem Rundschreiben der Bundesbank von Ende Dezember 2019 geht es sowohl um Änderungen an Einreichungsart und Korrekturkonzept für Kreditstammdaten als auch um Anpassungen der technischen Spezifikationen und des Validierungshandbuchs: Natürliche Personen. Der erste Teil der Anpassungen betrifft das Rückmelde- und Korrekturverfahren zu AnaCredit. Dieses wurde im Juli 2019 von der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) kritisiert. Technische spezifikation anacredit bundesbank. Im Fokus standen hier die hohe Komplexität und Quantität des Verfahrens, infolgedessen sich ein erheblicher Mehraufwand für die Institute ergibt, als auch die erhebliche Intransparenz des Rückmeldeverfahrens zu abgelehnten Datensätzen und Validierungsfehlern. Bei einem Informationstreffen zwischen der Bundesbank und der DK im September 2019 wurden verschiedene Optionen für die Lösung der Kritikpunkte diskutiert: Zeitraumkorrektur und Deltameldung (Status Quo) Zeitraumkorrektur und optionale Vollmeldung für den aktuellen Meldestichtag Zeitpunktkorrektur und optionale Vollmeldung Nach Aussage der Bundesbank bevorzugte die überwiegende Anzahl der Institute demnach Option 3.

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Die Verwendung von Platzhalter-Werten ist für jegliche Identifikatoren nicht zulässig. Der Wert "NOT_APPL" darf für Identifikatoren nur verwendet werden, wenn der Vertragspartner keine in den Richtlinien aufgeführten Identifikatoren besitzt. Werden Handelsregistereinträge für die Registergerichte in Bremen und Schleswig-Hol- stein gemeldet, ist es zwingend erforderlich, das Suffix am Ende der Registernummer für diesen Eintrag zu melden. Die Steuernummer muss dem vereinheitlichten Bundesschema entsprechen und 13-stellig sein. Technische Spezifikation für AnaCredit-Meldung an die Bundesbank | Regulatory-Hub. Gemeldete Identifikatoren sollen im Zeitablauf grundsätzlich stabil gehalten werden. Sollten für ein Land mehrere Identifikatoren als nationale Kennung laut "list of national identifiers" in Übereinstimmung mit der Codeliste der Deutschen Bundesbank in Frage kommen, ist möglichst der mit der höchsten Priorität auf der "list of national identifiers" zu verwenden. Für alle Vertragspartner ist der vollständige juristische Name zu melden. Der Name wird in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Registereintrag (Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- oder Vereinsregister) – sofern vorhanden – gemeldet.

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