Einstweilige Anordnung Sozialgericht Muster — Gemeinde Königsbronn Amtsblatt

July 16, 2024, 3:16 pm

anschließenden Klageverfahrens nicht zugemutet werden kann, da der Hilfebedürftige ansonsten in eine existentielle Notsituation gerät. Wichtig für die einstweilige Anordnung Bei einer einstweiligen Anordnung besteht die zwingend erforderliche Notsituation beispielsweise, wenn der Hartz IV Anspruch eines Hilfebedürftigen (ungerechtfertigt) abgelehnt wird. Dies muss bei der Beantragung der Einstweiligen Anordnung entsprechend glaubhaft gemacht werden: Der Antragsteller muss deutlich machen, weshalb er einen Anspruch auf die widersprochenen/angeklagten Leistungen hat. Als Anordnungsgrund muss eine besondere Eilbedürftigkeit zu erkennen sein. Einstweiliger Rechtsschutz ▷ Hartz IV Eilverfahren. Wichtig für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung Bei der Anordnung einer aufschiebenden Wirkung besteht eine Notsituation. Beispiel: Die Kosten für die Unterkunft werden plötzlich nicht mehr vom Jobcenter bezahlt oder Hartz IV Leistungen werden per Sanktionsbescheid gekürzt oder ganz abgelehnt. Im Antrag auf Anordnung einer aufschiebenden Wirkung muss deshalb folgendes dargelegt werden: Der Antragsteller muss darlegen, weshalb der angefochtene Verwaltungsakt des Jobcenters sehr wahrscheinlich rechtswidrig ist und im Klageverfahren aufgehoben werden würde.

Einstweiliger Rechtsschutz ▷ Hartz Iv Eilverfahren

… (Link: zum Gesetzestext hier im Internetautritt) § 86 b Abs. 2 SGG) in der Zeit bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht zugemutet werden kann. Im Wesentlichen geht es um die Frage, ob das Abwarten der Entscheidung in der Hauptsache unter Berücksichtigung der drohenden Rechtsverletzungen zumutbar ist. Ein eiliges Regelungsbedürfnis sollte glaubhaft gemacht werden. Folgende Erwägungen werden zum Anordnungsgrund getroffen: Es muss eine Notlage vorliegen, die eine sofortige Entscheidung erfordert (vgl. Landessozialgericht Hessen vom 18. März 2011, L 7 AS 687/10 B ER). Urteil des LSG Hessen vom 18. März 2011, L 7 AS 687/10 B ER, Rdnr. 19 Das Abwarten einer Entscheidung in der Hauptsache darf nicht mit wesentlichen Nachteilen verbunden sein; d. h. es muss eine dringliche Notlage vorliegen, die eine sofortige Entscheidung erfordert. Selbsthilfemöglichkeiten müssen fehlen. So kann zum Beispiel der Einsatz eigenen Vermögens gefordert werden (vgl. dazu eine Entscheidung des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein vom 28. März 2011, L 5 KR 20/11 B ER).

Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 28. März 2011, L 5 KR 20/11 B ER, Rdnr. 11 Der Einsatz des Vermögens ist entgegen der Auffassung der Antragstellerin auch zumutbar. Denn für den Fall, dass sie im Hauptsacheverfahren unterliegt, wäre sie verpflichtet, die im Rahmen der Anordnung von der Antragsgegnerin vorgestreckten Zahlungen dieser zu erstatten …. Der Anordnungsgrund ist die glaubhaft gemachte Eilbedürftigkeit. Für zurückliegende Zeiträume ist die Annahme einer Eilbedürftigkeit problematisch ( Landessozialgericht Bayern vom 17. Januar 2011, L 11 AS 889/10): Urteil des LSG Bayern vom 17. Januar 2011, L 11 AS 889/10 Charakteristisch ist daher für den Anordnungsgrund die Dringlichkeit der Angelegenheit, die in aller Regel nur in die Zukunft wirkt. Es ist rechtlich zwar nicht auszuschließen, dass auch für vergangene Zeiträume diese Dringlichkeit angenommen werden kann; diese überholt sich jedoch regelmäßig durch Zeitablauf. Ein Anordnungsgrund für Zeiträume vor einer gerichtlichen Entscheidung ist daher nur ausnahmsweise anzunehmen, wenn ein noch gegenwärtig schwerer, irreparabler und unzumutbarer Nachteil glaubhaft gemacht wird, und ein besonderer Nachholbedarf durch die Verweigerung der Leistungen in der Vergangenheit auch in der Zukunft noch fortwirkt oder ein Anspruch eindeutig besteht.

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Der ehemalige Stabskapellmeister Josef Pfeiffer sen. aus Kolbnitz, damals Dirigent der Trachtenkapelle Kolbnitz, besuchte Ende der fünfziger Jahre seine Verwandten in Königsbronn. Pfeiffer hörte am Abend die Musiker proben und zusammen mit Franz Leinberger besuchte er sie im Gasthaus Adler. Pressestelle Königsbronn (Herwartstr. 2) - Ortsdienst.de. Das war 1958, die eigentliche Geburtsstunde der Musikerfreundschaft. Die enge Verbundenheit und Freundschaft, die sich über zahlreiche Bürgerinnen, Bürger und Vereine auch auf die kommunale Ebene ausgedehnt hat, begründete schlussendlich am 13. 05. 1978 die offizielle Partnerschaft zwischen den Kommunen. (Quelle:Reißeckbuch)

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