Willkommen bei der VWG - Willkommen bei der Vereinigten Wohnungsbaugenossenschaft in Sonneberg eG Aktuell zur Vermietung anstehende Wohnobjekte der VWG Unsere Wohnungen befinden sich überwiegend in 96515 Sonneberg und in Steinach aber auch in Schalkau und Neuhaus Schierschnitz. Exposé Theodor-Körner-Str. 16, Sonneberg Gebäudeansicht und Wohnungsbilder Wohnungsdaten Wohnungsnummer: 79. 3. 23 Baujahr: 1961 Etage: 3. OG li Zimmer: 3 Größe: ca. 59qm Beitrittsgeld: 25, 00 € Anteile nach Satzung Grundmiete: 322, 00 € Heizungsvorauszahlung: 100, 00 € Betriebskostenvorauszahlung: 80, 00 € Gesamtmiete: 502, 00 € Wohnberechtigungsbescheinigung erforderl. : » Nein Energetische Gebäudeausstattung Energetischer Gebäudestandard: Beheizung und Energieträger: Fernwärme Warmwasserbereitung und Energieträger: Endenergie gemäß Energieverbrauchsausweis: ca. 86 kWh/(qm a) inkl. Start - Wohnungsbau GmbH Sonneberg. Warmwasser Modernisierung und Ausstattung Modernisierungsstand der Wohnung: Wohn- und Nebenräume: Balkon, Keller- und Dachbodenabteil Sanitärausstattung, Bad/WC: Tageslichtbad, Badewanne Besondere Ausstattungsmerkmale: Übernahmemöglichkeiten: Die Lage Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtig- oder Vollständigkeit!
Die einzelnen Betriebskostenarten werden in jedem Mietvertrag einzeln genannt, damit dies von vornherein schlüssig geklärt ist. Dabei benennen wir bei aktuellen Mieterträgen die Betriebskosten nach der gültigen Betriebskostenumlageverordnung. Dazu gehören z. B. der Wasserverbrauch, der Stromverbrauch für die Haus- und Flurbeleuchtung, die Kosten der Müllabfuhr, der Gebäudeversicherung, Straßenreinigung, Grünanlagepflege, Winterdienst, Kaminkehrergebühren oder die Grundsteuer. Dabei ist diese Aufzählung nicht vollständig und kann individuell auch abweichen! Bei uns gilt immer noch: Maßnahmen, die der Mieter selbst erledigen kann, muss er nicht zahlen, wie z. die Reinigungsarbeiten im Treppenhaus! Wohnungsbau sonneberg wohnungen und. Maßnahmen zur Senkung der Betriebskosten Die "Zweite Miete", wie die Betriebskosten gerne genannt werden, steigt. Dabei darf der Vermieter nur die tatsächlich anfallenden Kosten mit dem Mieter abrechnen. Dies geschieht im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung. Wurde mit den Kosten sparsam umgegangen und sind die Vorauszahlungen höher als die tatsächlich angefallenen Kosten, erhält der Mieter die entsprechende Rückzahlung.