Krankheitsbezogene Anforderungen Und Belastungen Durch

July 4, 2024, 8:51 am

Durch die Einbeziehung der "Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren" wird eine engere Bezugnahme auf das Behinderungsverständnis der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) ersichtlich (Präambel und Art. 1 UN-BRK). Formulierungshilfen für die SIS und Maßnahmenplanung Themenfeld Krankheitsbezogene Anforderungen und Belastungen. Die UN-BRK wiederum basiert in ihrem Behinderungsverständnis vor allem auf der ICF (BT-Drs. 18/9522: 227). Die ICF begreift Behinderung als Teilhabeeinschränkung, die das negative Ergebnis der Wechselwirkung zwischen einer Person mit einem Gesundheitsproblem und ihren Kontextfaktoren darstellt (WHO 2005: 145f. ). Materialien

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B. : Schmerz, Inkontinenz, Thrombose, Kontraktur … Wenn beispielsweise der Pflegebedürftige inkontinent ist, wie geht er oder / und seine Angehörigen und Bezugspersonen mit dieser Erkrankung um? Kennt er die Hintergründe der Erkrankung, Hilfsmittel, Behandlungsstrategien oder kann er das Problem anders kompensieren? Was tun die Angehörigen und Bezugspersonen? Gibt es Beratungsbedarf? In diesem Themenfeld behandeln Sie, wenn Sie die ursprüngliche Pflegeplanung zugrunde legen, die Aktivitäten "Vitale Funktionen" und "Sicherheit". Es fließen jedoch auch viele andere Aktivitäten mit ein. Hier ist es wichtig zu beschreiben wie der Pflegebedürftige mit seinen Einschränkungen und Erkrankungen umgeht: Nimmt er seinen Gesundheitszustand realistisch wahr? 3D-Drucker-Automatisierung - Kuhn Fachverlag. Kann er seine Vitalzeichen messen und bei Abweichungen entsprechend reagieren? Kann er mögliche Risiken erkennen und entsprechend reagieren und z. Hilfe anfordern oder zum Arzt gehen? Kann er Medikamente anfordern, richten und nach ärztlicher Anordnung einnehmen?

7. Als Zwischenergebnis kann der Pflegebedürftige ebenfalls 0 bis 3 Punkte erhalten. Allerdings werden die Punkte anders zugeordnet. seltener als einmal wöchentlich = 0 Punkte ein- bis mehrmals wöchentlich = 1 Punkt ein- bis zweimal täglich = 2 Punkte mindestens dreimal täglich = 3 Punkte Kriterien 5. 12 bis 5. 15 Für die Kriterien 5. 13 und 5. Modul 5 - Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: AOK Gesundheitspartner. 14 gilt: Für jede Maßnahme, die monatlich erfolgt, gibt es einen Punkt. Hochgerechnet auf einen Monat mit 30 Tagen ergeben sich für jede regelmäßige wöchentliche Maßnahme 4, 3 Punkte: Vier Maßnahmen zu jeweils einem Punkt in vier Wochen [=28 Tage] ergeben vier Punkte, plus 0, 3 Punkte für die restlichen zwei Tage. Für die Kriterien 5. 12 und 5. 15 gilt: Für jede Maßnahme, die monatlich erfolgt, gibt es zwei Punkte. Hochgerechnet auf einen Monat mit 30 Tagen ergeben sich für jede regelmäßige wöchentliche Maßnahme 8, 6 Punkte: Vier Maßnahmen zu jeweils einem Punkt in vier Wochen [=28 Tage] ergeben acht Punkte, plus 0, 6 Punkte für die restlichen zwei Tage.

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