Arbeitsvertrag: Welche Zusatzvereinbarungen Sinnvoll Sein Können - Personal-Wissen.De

July 4, 2024, 9:46 am

Neuer Benutzer Dabei seit: 19. 06. 2019 Beiträge: 1 Hallo, Ich brauche hier mal Hilfe und Rat. Ich bin seit Mai 2005 in der Firma angestellt und habe seit 2008 einen Firmenwagen mit 1% Regelung, dies wurde nicht schriftlich festgehalten. Mein Gehalt beträgt 1800 € brutto. Heute bekam ich von einem meiner beiden Chefs eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag ausgehändigt mit der Bitte um Unterschrift. Darin steht: " die oben genannten Parteien sind sich einig.... Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Grundvergütung von 1800 € brutto. Zusatzvereinbarung zum arbeitsvertrag in 1. Das zur Verfügungstellen eines Dienstfahrzeugs inkl. der Privatnutzung (1% Regelung) entfällt ersatzlos. Alle anderen Regelungen des Arbeitsvertrages bestehen fort. Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht. " Als Erläuterung: ich habe meinen Chefs vor kurzem mitgeteilt, dass ich nächsten Monat 40 km weit weg ziehe. Wie soll ich mit dieser Zusatzvereinbarung vorgehen? Unterschrieben habe ich diese natürlich nicht. Vielen Dank im voraus. Lg Zuletzt geändert von Alex76; 19.

  1. Zusatzvereinbarung zum arbeitsvertrag in 1

Zusatzvereinbarung Zum Arbeitsvertrag In 1

Eine spätere Änderung bleibt vorbehalten. Der Aufbau von Plus-oder Minussalden lässt den arbeitsvertraglichen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Entgelts unberührt. Soweit gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen [2], können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch vereinbaren, dass aufgebaute Plussalden als Mehrarbeit oder Überstunden regelmäßig oder im Einzelfall ausgezahlt werden. In der betrieblichen Praxis ist insoweit aber Vorsicht geboten, da derartige Auszahlungsklauseln und -praktiken Anreizwirkungen für höheren Zeitverbrauch entfalten können. Entsprechendes gilt für Vereinbarungen, nach denen der Arbeitnehmer aufgelaufene Plussalden zu bestimmten Stichtagen auf ein weiteres Zeitkonto (z. B. Zeitwertkonto) übertragen kann (sog. "Überlaufmodelle"). Arbeitsvertrag: Welche Zusatzvereinbarungen sinnvoll sein können - Personal-Wissen.de. Soweit Arbeitszeit oder Entgelt als Wertguthaben i. S. d. § 7b SGB IV verbucht werden soll (Wertguthaben- oder Zeitwertkonten) bedarf dies gem. § 7b Nr. 1 SGB IV einer schriftlichen Individualvereinbarung. In diesem Fall ist es empfehlenswert, eine Bezugnahme auf die jeweiligen tarifvertraglichen oder betrieblichen Regelungen zu vereinbaren oder eine gesonderte Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag abzuschließen.

Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 07. 12. 2007 und möglicherweise veraltet. Zusatzvereinbarung zum normalen Arbeitsvertrag - frag-einen-anwalt.de. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen Sehr geehrte Fragestellerin, wird die Zusatzvereinbarung neben dem Arbeitsvertrag abgeschlossen - darauf lässt die Bezeichnung als Zusatzvereinbarung schliessen - dann bleibt der Arbeitsvertrag bestehen und lebt nach dem Ende der Laufzeit der Zusatzvereinbarung wieder in der ursprünglichen Form auf. Das Arbeitsverhältnis endet hingegen dann nach Ende der Laufzeit der Zusatzvereinbarung, wenn die Zusatzvereinbarung den Arbeitsvertrag ersetzt und statt des Arbeitsvertrages gelten soll. Entscheidend ist insoweit der Inhalt der Zusatzvereinbarung. Eine abschliessende Bewertung für Ihren Einzelfall kann nicht erfolgen, ohne den Inhalt zu kennen. Bei Bedarf sollten Sie die Zusatzvereinbarung anwaltlich überprüfen lassen.

[email protected]