Wohnungszusage Per Mail

July 5, 2024, 4:19 am

Wir haben anfangs des Jahres eine Zusage per E-Nail bekommen mit Einzugstermin und alles andere. Nun kam wieder per E-Mail eine Absage, dass es doch nicht klappen würde. Wir haben aber auf Grund der schriftlichen per E-Mail bekommenen zusage die jetzige Wohnung gekündigt. Nun müssen wir zum 30. 06. 2015 die Wohnung verlassen. Können wir nun die anfallenden Mehrkosten ( Wohnungssuche, Umzug weiter weg und Maklerkosten usw. ) in Rechnung stellen. Ist die Zusage per E-Mail wie ein Mietvertrag anzuschauen????????????? Ich habe alle E-Mails die wir bekommen haben ausgedruckt. Bitte um Nachricht Danke 1 Antwort Einen Fall wie den deinen habe ich im Internet leider nicht finden können. Wohnungszusage per mail. Aber einen umgekehrten, was meiner Meinung nach genauso gehen müsste. Und zwar wenn ein Mieter eine Wohnung fest zusagt ist das gleichzusetzen mit einer Unterschrift auf dem Mietvertrag. Geht der Mieter das Mietverhältnis dann doch nicht ein, kann der Vermieter eine Monatsmiete Schadensersatz verlangen. Hier für dich zum nachlesen: Ich denke man kann das auf deine Situation anwenden.

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Praktisch gesehen würde ich aber sagen "vergesst es". Da sind soviele Hürden und Fallstricke bei einer solchen Argumentation, dass das mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht klappt. Von daher wäre mir persönlich da jeder Aufwand verschwendet. Das gilt dann aber natürlich auch in die andere Richtung. Wenn ihr eine andere Wohnung findet, dann sagt ihr halt einfach die aktuelle ab. Ohne Mietvertrag wird das auch für euren dann Nicht-Vermieter schwierig, euch gegenüber einen Schaden nachzuweisen. Wohnungszusage par mail http. # 4 Antwort vom 24. 2017 | 13:39 Vielen Dank für eure Antworten. Wir haben die Daten der Hausverwaltung, aber die sitzen leider mit dieser Frau in einem Boot. Wir werden versuchen mit der Hausverwaltung zu sprechen, aber erhoffen uns da nicht zu viel. Der genaue Wortlaut der Bestätigung war: Gerne würden wir die Wohnung in der ***strasse an Sie vermieten. Gerne können wir morgen oder am Montag über die weitere Vorgehensweise sprechen, sofern Sie die Wohnung gerne mieten möchten. Dann geht die Wohnungssuche wohl wieder von Vorne los..

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Signatur: Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB # 3 Antwort vom 24. 2017 | 13:30 Von Status: Richter (8538 Beiträge, 4086x hilfreich) Hast du die Daten des Vermieters? Dann könntest du über diesen versuchen herauszubekommen, was nun genau los ist. Ansonsten würde ich empfehlen, wieder nach Wohnungen zu suchen. Momentan habt ihr wenig bis nichts in der Hand. Es scheint mir eher, dass bisher alles noch als Vertragsanbahnung zu werten sein wird und der Vertrag selber eben schriftlich geschlossen werden sollte. Mietvertrag: Zusage ist Zusage, oder?. Zumal ja auch nicht klar ist, ob eure Gesprächspartnerin überhaupt berechtigt war, einen Mietvertrag mit euch zu schließen. Von daher würde ich aktuell eher so einschätzen, dass noch kein (fernmündlicher) Mietvertrag zustande gekommen ist. Wenn jetzt auch keiner mehr zustande kommt, dann wird es mit einem Schaden sehr schwer. Es gibt theoretisch die Möglichkeit, einen sogenannten Vertrauensschaden geltend zu machen. Da müsstet ihr beweisen, dass ihr auf einen Abschluss vertrauen durftet und euch genau wegen dieses Vertrauens in den Abschluss ein Schaden entstanden ist.

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Trotzdem würd ich mir den Schlüssel zu der Wohnung natürlich geben lassen. So kann man zum einen gut kontrollieren, ob er die Wohnung nicht doch weitervermietet und zum anderen ist ne Zweitwohnung nie verkehrt (Parties, Punkte sammeln beim Coachsurfen, falls Bedarf: am Wochenende zum Frauen mitnehmen) Posted: 29 Jan 2014 09:11 Post subject: Denke dein Kumpel hat ihm nun mitgeteilt, dass er vom Vertrag zurücktreten, beziehungsweise gleich wieder kündigen will. Im Falle von vorzeitigem Auszug aus der Wohnung muss sich der Mieter selbst um annehmbare Nachmieter kümmern. Wohnungszusage in der E-Mail, aber am Telefon wird was anderes gesagt? (Angst, Wohnung). Würde die Wohnung also auf jeden Fall ausschreiben wenn nicht schon vom Vermieter geschehen und ihm potentielle Nachmieter weiter leiten. Wenn du 3 gute Partien hast, die sofort einziehen würden, er aber aus Willkür ablehnt verfällt der weitere Mietanspruch meines Erachtens. War bei mir auf jeden Fall so als ich Vorterminlich aus meiner Wohnung musste. Hat mir damals der Mieterschutzverband bestätigt. solange er zahlt, soll er sich auf jeden Fall die Schlüssel geben lassen.

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Andererseits sind auch indirekte Kundgebungen möglich, die auf die Einwilligung schliessen lassen. Ein verbindlicher Mietvertrag kann also auch mündlich abgeschlossen werden. Die beteiligten Parteien können jedoch die schriftliche Form des Vertrages vorbehalten. Erfahrungsgemäss wird bei mündlichen Mietverträgen lediglich über den Mietzins sowie über den Zeitpunkt des Mietantritts verhandelt. Deshalb wird oft vereinbart, dass weitere mietrelevante Tatsachen in einem schriftlichen Mietvertrag festgehalten werden, der durch den Vermieter ausgearbeitet wird. Der Vertrag wird dann dem zukünftigen Mieter zur Unterschrift zugesandt. Bei einer solchen Einigung gilt rechtlich die Vermutung, dass der Vertrag erst mit der Unterschrift verbindlich sein soll ( Art. 16 Abs. 1 OR). Bestreitet das eine Partei, müsste sie das Gegenteil beweisen. Mietrecht: E-Mail-Zusage bindend?. Du erwähnst ausdrücklich, dass du noch keinen Mietvertrag unterschrieben hast. Deshalb gehe ich davon aus, dass du mit dem Vermieter die Schriftlichkeit des Vertrages vorbehalten hast.

Grundsätzlich ist jeder Vertragsteil berechtigt, ohne weitere Begründung jederzeit die Vertragsverhandlungen abzubrechen. Nur dann, wenn ein Teil bei seinem Vertragspartner durch sein Verhalten das berechtigte Vertrauen erweckt, dass es mit Sicherheit zum Vertragsschluss kommt, wird er ersatzpflichtig, wenn er ohne triftigen Grund den Vertragsabschluss vereitelt - Ob jedoch bei Vertragsverhandlungen mit der Hausverwaltung, das "Nein" des Vermieters nicht als triftiger Grund zu sehen ist??? §§ 280, 311 Abs. 2, 241 II BGB, vormals culpa in contrahendo es kommt drauf an, welche Befugnisse die Hausverwaltung hat. Darf sie gültige Mietzusagen übermitteln, dann hast du Chancen, wenn aber das letzte Wort der Eigentümer selbst hat, dann nicht, aber dann ist die Hausverwaltung greifbar. Wohnungszusage per mail in mail. Rechtlich wird sich das hinziehen, denn ein Mietvertrag muss nicht schriftlich sein, aber wenn die Hausverwaltung keine schriftliche Vollmacht darüber hat, diese Wohnung zu vermieten, dann hast du Pech gehabt. Hast du deine Wohnung bereits gekündigt und sind Kosten angefallen, mach eine Aufstellung darüber.

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