b) Bei Lieferungen in das Ausland stellen Sie bitte eine Anfrage unter Angabe des Lieferlandes und der Postleitzahl an unsere Kundenberatung telefonisch oder per Email. c) Verschicken Sie auch außerhalb Deutschlands? Der Versand in das Ausland ist problemlos möglich. Zur Ermittlung der Versandkosten kontaktieren Sie bitte unter Angabe des Landes und der Postleitzahl unseren Costumer-Service. d) Wohnen Sie im nicht aufgeführten Ausland? Abmahnung Versandkosten anfragen (Auslandsversandkosten). Bedenken Sie bitte, dass wir für Lieferungen in das Ausland einen Versandkostenaufschlag nehmen müssen. Diesen werden wir Ihnen separat in einem Angebot mitteilen. Erst danach kommt es zu einem erfolgreichen Verkaufsabschluss. " Im Rahmen eines wetttbewerbsrechtlichen Abmahnverfahrens war der Abgemahnte unter Androhung von Ordnungsgeldern dazu verurteilt worden, in konkreter Höhe die Versandkosten anzugeben und die oben genannten Formulierungen nicht zu verwenden. Der Abgemahnte hatte versucht, sich damit zu verteidigen, dass es ihm nicht möglich sei, für größere Produkte, wie bspw.
Kinderspielgeräte, pauschal die Versandkosten anzugeben. Diese Begründung hat das OLG nicht gelten lassen. Es ist nach Ansicht des OLG auch nicht unmöglich, die Versandkosten für jeden einzelnen Artikel und jede Insel zu ermitteln. Hier mag das OLG Recht haben. Aus unserer Beratungspraxis wissen wir jedoch, dass eine entsprechende Versandkostendarstellung sehr aufwendig sein kann. Versand auf anfrage german. Jedenfalls, so das OLG, reicht es nicht aus, wenn dem Kunden auf eine entsprechende Nachfrage erst der konkrete Versandpreis für seine Lieferung mitgeteilt wird. Hinsichtlich der fehlenden Benennung der Auslandsversandkosten kam es nach Ansicht des OLG nicht darauf an, dass der Anbieter nicht auch ausdrücklich einen weltweiten Versand anbot. Eine Einschränkung des Versandkreises war nach Ansicht des OLG nicht erkennbar. "Dabei ist der Senat auch angesichts der Kritik verblieben, eine Angabe sämtlicher Versandkosten überfordere den Händler mit Blick auf die vielfältigen Ziele und Möglichkeiten. Denn wer den Handel dahin erweitert, dass er Lieferungen ins Ausland einbezieht, muss dann auch den erweiterten Umfang der Preisangaben hinnehmen (OLG Hamm, Az.
Wie oben schon geschrieben musst du dem Versandkosten vor Abschluss der Bestellung mitteilen. Richte doch einfach 2 Versanddienste ein: 1. Abholung = Versandkostenfrei 2. Versand = Versandkostenliste (Gewicht o. Größe) lt. DPD, DHL, UPS, o. ä. Der Kunde kann dann im Bestellablauf zwischen beiden auswählen. Außerdem kannst du (z. B. über eine Statusmeldung) dem Kunden mitteilen, dass erst dann eine rechtskräftige Bestellung zu Stande kommt, wenn du ihm die Bestellung in einem gesonderten Mail bestätigst und ihm dort alle tatsächlich anfallen Kosten mitteilst. Internetrecht - abmahnung-auslandsversandkosten-auf-anfrage. Dann hat er immer noch die Möglichkeit die Bestellung zu stornieren oder selbst abzuholen. Die Vorschrift über die Mitteilung aller tatsächlich anfallen Kosten vor Abschluss der Bestellung ist ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite schützt es die Kunden vor versteckten Kosten, auf der anderen Seite lassen sich auf Händlerseite nicht immer alle Kosten vorab verifizieren. Wir versenden weltweit und haben immer wieder das Problem beim Versand nicht Nicht-EU Staaten, dass sich die Zollkosten erst vor Ort bei der Zollabfertigung in tatsächlicher Höhe feststellen lassen = unternehmerisches Risiko.