Leiter Der Jva Muss Um Sein Amt Bangen Durch Verein Gegen Behördenwillkür E.V. | Linksunten Archiv

July 3, 2024, 11:19 am

Die Wiedergabe der vorgenannten Zitate bzw. Fakten stellen nach meinem Rechtsverständnis weder eine Verleumdung noch einen Straftatbestand dar, sondern sind leider bittere Realität!! Und um das Ganze zu toppen noch einige Informationen zur Sache: 1. ) Seltsamerweise konnte der Herr Benkert das Ergebnis meiner Petition im Landtag, die ich über den Bürgerbeauftragten Thüringens eingereicht habe und die erst am 27. August 2019 abschließend behandelt wurde, bereits in der Ausgabe am 17. August 2019 bekannt geben. Wäre ich als Einreicher, der gegen das Bauamt geklagt hatte, nicht als erster offizieller Adressat berechtigt gewesen? Soviel zum Thema Seilschaften! Hier ging alles Hand in Hand! 2. ) Der 2. ℹ Verein gegen Behördenwillkür e. V. in Essen. Fakt erklärt den vorgenannten Punkt natürlich: Vorsitzender des Petitionsausschusses im Landtag, über den meine Eingabe ging, ist ein gewisser Herr Heym und der ist, welch ein Zufall – ein Parteifreund unseres Landrates. Braucht es da noch Erklärungen? Denken wir dabei an "die Augen der Krähen" und "dass man eh keine Chance hat".

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Dieses kam zum Schluss, dass kein rechtsmissbräuchliches Verhalten vorliege und der angefochtene Entscheid daher aufzuheben sei. Wegen der Nichtbeachtung verfügter Auflagen und Weisungen ordnete es eine Kürzung des Grundbedarfs II für die Dauer von drei Monaten ab Januar bis und mit März 2012 an (Entscheid vom 12. Dezember 2011). Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau wies die von der Einwohnergemeinde Berikon erhobene Beschwerde gegen den Beschluss des Bezirksamts Bremgarten mit Entscheid vom 30. April 2012 ab. Die Einwohnergemeinde Berikon führte daraufhin Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht und blitzte auch dort ab. Mit dem Urteil des Bundesgerichts ist der Entscheid vom 12. Dezember 2011 des Bezirksamts Bremgarten in Rechtskraft erwachsen. Die Einwohnergemeinde Berikon müsste Sozialhilfe bezahlen, unter Kürzung des Grundbedarfs II für die Dauer von drei Monaten. Verein gegen behördenwillkür german. Bezahlt hat sie aber keinen Rappen. Vielmehr verlangte sie schikanöse Zusatzinformationen, so sollen z.

Zitat des Bundestagspolitikers B. Loos (CDU) vom 15. Mai 2019: "Der Petitionsausschuss soll den Bürger vor der Macht des Staates schützen, wenn diese Macht falsch und UNGERECHT ausgeübt wird! " – Und die Realität? → Gute Nacht Deutschland! 3. Bürgerschutz-Tag. ) Schwülstige Erklärungen für die Verwaltungsentscheidung des Landtages gab es natürlich ausreichend auf 4 Seiten. Dabei wurden wesentliche Argumente meiner Eingabe elegant übergangen und vor allem wurde der Gleichheitssatz des Grundgesetzes, auf den ich ausdrücklich hingewiesen hatte, völlig ignoriert. Was also ist unser Grundgesetz in der Praxis wert? 4. ) Ein Hauptargument der fadenscheinigen Ablehnung ist, dass durch meine kleine Hütte "öffentliche Belange und die natürliche Eigenart der Landschaft und ihres Erholungswertes beeinträchtigt werden würde". Ausgeblendet werden dabei hunderte bereits bestehende Hütten im Landkreis. Und dass meine geplante 24 m² und 2, 2 m hohe Hütte im Vergleich zu den allseits genehmigten, naturverschandelnden und über 100 m hohen Vogelschredderanlagen, Verzeihung Windräder, "unsere natürliche Eigenart der Landschaft" nicht annähernd so beeinträchtigt, interessiert die hoch bezahlten Volksvertreter in Erfurt in keinster Weise!

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