Salvatorische Klausel Grundstückskaufvertrag

July 2, 2024, 6:49 pm

Um dir einen umfassenden Überblick zu bieten, verraten wir dir bereits vorab, welche Fragen zur salvatorischen Klausel in Verträgen in diesem Artikel beantwortet werden: Was ist die salvatorische Klausel? Wie formuliere ich die Klausel richtig? In welchen Verträgen ist die salvatorische Klausel zulässig? Welche Gefahren ergeben sich durch die Klausel? Ist die Klausel wirklich immer ratsam? Salvatorische Klausel: Definition und Zweck Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist geregelt, dass bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in einem Vertrag dieser komplett nichtig wird. Grundstück Haus Verkauf Kaufvertrag im Hauskauf, Immobilien, Grundstücke - frag-einen-anwalt.de. Doch genau dieser Umstand kann für viele nachteilig sein. Denn das bedeutet, dass man in diesem Fall den Vertrag neu aufsetzen und das komplette Rechtsgeschäft rückabwickeln muss. Und genau hier kommt die sogenannte "Salvatorische Klausel" ins Spiel. Um es vereinfacht auszudrücken: Die salvatorische Klausel bewirkt, dass bei kleinen, einzelnen Änderungen in Verträgen, nicht der gesamte Vertrag unwirksam wird. Somit ist die Klausel ein wichtiger Bestandteil fast aller Verträge.

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Einsatzmöglichkeiten für die Salvatorische Klausel Die Salvatorische Klausel findet bei vielen Verträgen Verwendung und ist beispielsweise bei Gesellschaftsverträgen, Geschäftsordnungen und Geschäftsführerverträgen zu finden. Nicht notwendig und nicht angebracht ist hingegen die Verwendung einer Salvatorischen Klausel im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Hier regelt § 306 Abs. 1 BGB, dass eine unwirksame Klausel den Rest der AGB nicht berührt, wodurch der Einsatz der Salvatorischen Klausel unnötig wird. Weitere Vorschriften wie Abs. 3 des § 306 BGB oder § 307 BGB machen den Einsatz der Salvatorischen Klausel im Zusammenhang mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen sogar unwirksam, so dass die Klausel in diesem Bereich nicht eingesetzt werden sollte. Bei den meisten anderen Verträgen ist sie jedoch durchaus sinnvoll und soweit sie nicht bereits vorhanden ist, sollte sie an das Ende des Vertrags angefügt werden. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übri­gen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. " Verkürzte Form: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. Satz 1 dieser Klausel stellt sicher, dass die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung des Vertrages lediglich Teilnichtigkeit, nicht jedoch Nichtigkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge hat. Nach § 139 BGB nämlich führt die Teilnichtigkeit eines Vertrages grundsätzlich zur Unwirksamkeit der ganzen Vereinbarung, es sei denn, die Vertragsparteien hätten die Vereinbarung auch ohne den unwirksamen Teil abgeschlossen.

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