Das Dachgeschoss bietet viel Potenzial für den Ausbau. Foto: Joachim Kleine-Büning Die meisten Eigenheimbesitzer statten ihrem Dachboden selten einen Besuch ab: Wenn die Wäsche getrocknet ist oder man die Weihnachtsdeko heraussucht vielleicht. Dabei liegt direkt unter dem Dach viel Potenzial: Nämlich als Wohnfläche. So nutzen Sie es optimal. Essen. In vielen Einfamilienhäusern schlummert gleich unter dem Dach noch viel Potenzial, denn wenn der Speicher nur als Lagerraum oder Ort zum Wäschetrocknen genutzt wird, verschenkt man wertvolle Wohnfläche. Ausgebautes dachgeschoss nachträglich genehmigen synonym. Ob als Zimmer zum Toben für die Kinder, als "sturmfreie" Jugendbude, Elternschlafzimmer, gemütliches Rückzugszimmer, luxuriöses Wellness- Bad oder ruhiges Arbeitszimmer und Büro – die Möglichkeiten sind schier unbegrenzt. Wo viel Platz ist, kann unter dem Dach sogar eine komplette Dachwohnung entstehen. Und wer eine kleine Dachterrasse, einen Dachbalkon, eine Loggia oder ganz einfach nur großformatige Fenster einbaut, kann unter dem Dach auch den nächtlichen Sternenhimmel genießen.
Hausbesitzer, die einen Dachausbau planen, sollten sich vorab über gesetzliche Vorgaben informieren. Je nach Bundesland kann beim Dachausbau eine Baugenehmigung erforderlich sein, da neuer Wohnraum geschaffen wird. Insbesondere wenn Änderungen an der Dachfläche vorgenommen werden oder Dachgauben eingebaut werden, ist oftmals eine Baugenehmigung nötig. Eine Anfrage im zuständigen Bauamt bringt hier Planungssicherheit und bewahrt Sie wohlmöglich vor teuren Strafen. Hier erfahren Sie, welche Genehmigungen es gibt und was Sie außerdem beim Dachausbau beachten sollten. Formen der Dachausbau-Genehmigung Ob eine Baugenehmigung zum Dachausbau benötigt wird, hängt in der Regel von zwei Bedingungen ab: dem Umfang des Dachbodenausbaus und den Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung. Denn in einigen Bundesländern ist der Dachausbau genehmigungspflichtig, wenn dadurch neuer Wohnraum geschaffen wird. Frage: Brandschutz beim Dachgeschossausbau. Eine Baugenehmigung ist immer dann vorgeschrieben, wenn Eingriffe in die Statik oder Veränderungen beispielsweise durch den Anbau von Balkonen oder Gauben geplant sind.
B. auch nach der Unterkonstruktion. Beim Neubau / Ausbau stehen hierzu Systeme verschiedener Anbieter mit Zulassung u. Einbauvorschriften zur Verfügung. Der Errichter (Handwerker) hat zum Abschluss eine entsprechende Erklärung zu liefern, dass er die Baustoffe entsprechend dieser Zulassungen und Vorschriften eingebaut hat. Soweit die Theorie. In Ihrem Fall (nachträgliche Genehmigung) bleibt Ihnen eigentlich nur der Weg zu einem Fachingenieur für Brandschutz, evtl. Ausgebautes dachgeschoss nachträglich genehmigen english. sogar Prüfingenieur, der nach Begutachtung der vorhanden Konstruktion erklären kann, ob die Bestandskonstruktion diese Anforderungen erfüllt oder eben nicht. In jedem Fall muss ich Ihnen anraten hierzu einen solchen Fachmann einzubeziehen. Eigentlich muss dieser ja schon eingebunden sein, da Sie in der nachträglichen Beantragung zumindest ein Brandschutzkonzept hätten einreichen müssen. Die Brandschutzklasse von Bauteilen, hier innere Beplankung der Dachschrägenverkleidung, richtet sich nicht nur nach dem eigentlichen Baustoff der Beplankung sondern z.