Bei Abwesenheit die Heizung herunterdrehen: Falls Sie nicht zu Hause sind, sollten Sie die Heizung ausschalten oder herunterdrehen. Ab wann Sie die Heizung komplett ausschalten sollten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Heizungsanlage richtig einstellen: Vor allem dieser Tipp kann richtig Geld sparen. Laut Verbraucherzentrale sind Einsparungen von 10 bis 15 Prozent Energie möglich, wenn Sie die Heizungsanlage richtig einstellen. Häufig ist die noch in der Werkseinstellung – und nicht an das jeweilige Gebäude und an Ihre Gewohnheiten angepasst. Heizungskörpernischen dämmen: Gerade in älteren Gebäuden gibt es häufig sogenannte Heizkörpernischen. Das sind Heizkörper, die in einer Nische an der Außenwand angebracht sind – und meistens nicht gut gedämmt sind. Dadurch ist der Wärmeverlust besonders hoch. Pro Quadratmeter Heizkörpernische gehen bis zu 15 Euro Heizwärme verloren. Wieviel Abstand soll man zwischen Möbel und Heizungsköper lassen? (Heizung). Umso wichtiger ist die richtige – und vor allem luftdichte – Dämmung. Heizungsrohre dämmen: Um Energiekosten zu senken, sollten auch die Heizungsrohre gedämmt sein.
Tipp 4: Abschläge und Abrechnung Die Kosten für Strom werden in monatlich gleich hohen Abschlägen bezahlt. Bei Wohnungen mit eigener Gasheizung gilt das auch für Gas. Die Höhe der Abschläge richtet sich nach dem bisherigen Jahresverbrauch in der Wohnung. Einmal jährlich wird abgerechnet: Wer mehr verbraucht hat, muss nachzahlen, wer sparsam war, erhält eine Gutschrift. Geht das so mit LED und Heizung? (Technik, Technologie, Sicherheit). Gerade in der ersten Zeit nach dem Einzug sollten Verbräuche monatlich abgelesen werden. So lässt sich feststellen, ob die Höhe der monatlichen Abschläge angemessen ist. Auf Wunsch kann die Höhe des Monatsabschlags beim Energieversorger angepasst werden. Tipps der Energieberatung der Verbraucherzentrale im Überblick Strom Kühl- und Gefrierschrank regelmäßig abtauen Kühlschrank bei +7°C, Gefrierschrank bei -18°C Wäsche bei möglichst nicht mehr als 30°C waschen Statt Wäschetrockner: Wäsche auf die Leine hängen Computer in längeren Pausen ausschalten und vom Stromnetz trennen Monitor auf Eco-Modus stellen ein einfacher Office-PC verbraucht weniger als ein Gaming PC nicht benötigte Funktionen des Routers deaktivieren Router nachts ausschalten Je größer der Bildschirm, desto höher der Stromverbrauch des Fernsehers: 65 Zoll verbrauchen ca.
Die ersten eigenen vier Wände – da ist die Freude beim Einzug oft groß. Doch gerade bei den aktuellen Energiepreisen lohnt es sich, auch den Strom- und Wärmeenergie-Verbrauch der zukünftigen Wohnung im Blick zu haben. Diese Tipps der Verbraucherzentrale Thüringen helfen dabei... Tipp 1: Stromverbrauch Bei geschenkten oder günstigen Elektro-Großgeräten ist Vorsicht angebracht. Der alte Kühlschrank der Eltern kann im Unterhalt rasch deutlich teurer werden als ein energiesparendes Neugerät. Die Energielabel auf den Geräten helfen beim Vergleich. Sofa vor heizkörper stellen 1. Neben den klassischen Haushaltsgeräten gehören inzwischen Multimedia und Kommunikation zu den Strom-Großverbrauchern im Haushalt. Das gilt vor allem für sehr leistungsfähige PCs und große TV-Geräte. Aber auch WLAN-Router sind Stromfresser, weil sie oft Tag und Nacht in Betrieb sind. Wer bei der Beleuchtung auf LED und weniger auf die nicht mehr gebräuchlichen Glüh- und Halogenlampen setzt, kann seinen Stromverbrauch ebenfalls senken. Tipp 2: Heizung und Warmwasser Den größten Einfluss auf den Heiz-Energieverbrauch hat die Raumtemperatur.
Außerdem ist es ratsam, nur die Räume zu beheizen, die auch tatsächlich genutzt werden. Nachts und bei Abwesenheit kann die Raumtemperatur abgesenkt werden. Und: Räume werden nicht schneller warm, wenn der Thermostat auf einen höheren Wert gestellt wird. Der Energieverbrauch für die Warmwasserbereitung hängt maßgeblich davon ab, wie viel Wasser benötigt wird. Meyer Brennstoffe - News. Wer den Wasserverbrauch möglichst niedrig hält, spart am meisten. Tipp 3: Wahl des Stromversorgers Mit der Unterschrift des Mietvertrages und Schlüsselübergabe ist die Freude groß: Aber mit dem ersten Stromverbrauch wird bereits ein Vertrag mit dem örtlichen Strom-Grundversorger geschlossen. Wurde nicht bereits vor dem Einzug ein Vertrag mit einem anderen Stromversorger geschlossen, kann der Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen wieder gekündigt werden. Manchmal lohnt sich der Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in einen anderen Tarif. Wichtig: Bei der Wohnungsübergabe sollten alle Zählerstände in einem Protokoll erfasst werden.