Pferdehaltung Im Außenbereich Tipps

July 2, 2024, 8:42 pm

Die Arbeit untersucht die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Verwirklichung von Anlagen im Zusammenhang mit der Haltung von Tieren, insbesondere von Pferden. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Beurteilung der Rechtslage im Außenbereich, § 35 BauGB, aber auch Vorhaben im Innenbereich, § 34 BauGB, und im Geltungsbereich eines Bebauungsplans werden abgehandelt. Gegenstand der Untersuchung sind die praktisch relevanten Fälle der Pferdehaltung, also Pensionspferdehaltung, Zuchtbetriebe, Pferde im Zusammenhang mit land- und forstwirtschaftlichen Vorhaben, Rennpferde, Reitschulen, Tierarztpraxen und ergotherapeutische Praxen. Beleuchtet werden aber auch die öffentlichen Belange des § 35 Abs. 3 BauGB, die Vorhaben zur Haltung von Tieren im Außenbereich rechtlich entgegenstehen können. Martina Lorenz hat Rechtswissenschaft an der juristischen Fakultät der Universität Regensburg studiert. Die Promotion erfolgte 2010. Pferdehaltung im außenbereich tipps 7. Inhalt: Begriff der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft – Land- und forstwirtschaft-licher Betrieb – Dienen im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB – Pensionspferdehaltung – Zucht von Pferden – Rennpferde – Ergotherapeutische Praxis – Massentierhaltung – Weidezaun.

  1. Pferdehaltung im außenbereich tipps und tricks

Pferdehaltung Im Außenbereich Tipps Und Tricks

Planst du als Pferdebesitzer einen neuen Stall, Stallanbau oder auch einfach nur einen Weideunterstand für deine Pferde? Dann wartet der Gesetzes-Dschungel auf dich. – Grundsätzlich bekommst du deinen Stall im Außenbereich ohne Baugenehmigung nicht errichtet. Selbst beim Weideunterstand wird es schwierig. Beachte das Baurecht Wenn du den Bau eines Stalls, Stallanbaus oder auch nur Weideunterstands planst, wirst du einer Fülle von rechtlichen Problemen gegenübergestellt. Grundsätzlich unterliegt der Bau eines Stalls der Genehmigungspflicht. Pferdehaltung am Ortsrand zulässig. Das regeln die Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer, denn Bauordnungsrecht ist Ländersache. Wenn über dein Bauvorhaben bei der zuständigen Bauordnungsbehörde entschieden wird, ist es unter anderem wichtig, ob das Grundstück, auf dem du bauen möchtest, im Innenbereich, Außenbereich oder in einem Bebauungsplan deiner Gemeinde liegt. Im Innenbereich von Gemeinden darfst du als Hobbypferdehalter gegebenenfalls dein Vorhaben durchführen, wenn sich die Nachbarn nicht gestört fühlen und es in das Umfeld passt.

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