Sie hätte einen befristeten Vertrag abschließen oder eine konkrete Vereinbarung für den Fall einer Gesundheitsverschlechterung treffen können. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes betonte das Gericht, dass mit dieser Entscheidung verhindert werde, dass die Vermieterin ein Selbstnutzungsrecht durchsetzt, das sie selbst durch mangelnde, aber mögliche Vorkehrung in zurechenbarer Weise gesetzt hat. Bei vorausschauender Planung hätte die Vermieterin die Möglichkeit in Betracht ziehen müssen, dass sich der gesundheitliche Zustand ihres Bruders verschlechtert und dann Eigenbedarf in Frage kommt. Der Deutsche Mieterbund empfiehlt, Eigenbedarfskündigungen grundsätzlich vom örtlichen Mieterverein prüfen zu lassen. Eigenbedarf für brûler les. Eigenbedarf liegt nach dem Gesetz vor, wenn der Vermieter die Wohnung für sich oder einen nahen Angehörigen benötigt. Häufig sind die geltend gemachten Eigenbedarfsgründe nicht sichthaltig, vorgeschoben oder rechtsmissbräuchlich. Hier hilft der Mieterverein.
Die Mieter erwarten ein Kind und es besteht dadurch ein Härtefall. Jetzt meine Frage: Ist diese Kündigung rechtens? Vielen Dank im vorraus für Ihre Antwort. Super Bleifrei V. I. P. 26. 2015, 16:41 9. August 2012 12. 345 558 AW: Eigenbedarfskündigung für Bruder Dieser plötzlich eintretende Eigenbedarf ist meiner Ansicht nach legitim, so daß die Kündigung als solche meiner Ansicht nach wirksam ist. Der Einwand, daß die Wohnung für eine Person zu groß sei, ist nicht stichhaltig. Es liegt im jeweils eigenen Ermessen, wie viel Platz man so als "Angemessen" "zu klein" oder "zu gross" empfindet. Die nahende Geburt des Kindes mag aber als Härte durch gehen, womit die Mieter zumindest einen zeitlichen Aufschub erreichen sollten. aero89 27. 2015, 02:57 7. November 2013 7. 069 377 Zustimmung. Und hinterher schiebe ich nochmals einen großen Lacher über die 1. Begründung. Super lustig. Eigenbedarf für bruder. Wieso nimmt man nicht die andere Wohnung? Ron-Wide 27. 2015, 07:33 19. Januar 2008 21. 898 Beruf: i. R. 2. 140 Was einen Bruder bei einer Eigenbedarfskündigung betrifft, so gehört er zum privilegierten Personenkreis.