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Sollte eine Baulast bestehen, sollten die Auswirkungen sorgfältig analysiert werden. Die tatsächliche Wertminderung ist dann individuell festzustellen.
Ihr Ansprechpartner für Immobilien Marc Härter ist Immobilienmakler und Inhaber von Marc Härter Immobilien. Der Kauf und Verkauf von Immobilien ist ein durchaus komplexes Vorhaben, was meist mit hohen finanziellen Werten einhergeht. Das Immobilienunternehmen bietet maßgeschneiderte Lösungen, denn: Keine Immobilie, kein Kunde und keine Vermittlung ist gleich.
Wird eine Immobilie zu Lebzeiten übertragen, kann sich der Berechtigte, welcher sich möglicherweise schon in gehobenem Alter befindet, eine monatliche Versorgungsrente und Pflegeleistungen sichern. Eine Reallast kann subjektiv-dinglich, also als übertragbares und vererbliches Recht oder auch subjektiv-persönlich vereinbart werden. Letztere Vereinbarung ist unübertragbar, unvererblich und bleibt nur für Berechtigten bis zum Tod bestehen. Weitere Bezeichnungen der Reallast können außerdem sein: Leibgedinge / Leibzucht: Verpflichtung zur Erbringung von Naturalleistungen wie Wohnung, Nahrungsmittel, Hege und Pflege gegenüber einer Person. Altenteil / Altgedinge / Auszugsrecht: Wohnrecht im Auszugshaus oder Pflege, Versorgung von Nahrung, Kleidung und Wärme oder ein "Taschengeld" Ein Vorkaufsrecht räumt dem Berechtigten die Möglichkeit ein, im Falle des Verkaufs in den bestehenden Kaufvertrag durch einseitige Erklärung einzusteigen. Rechtsanwältin Dr. Christina Unterberger, Berlin » Nießbrauch, Grunddienstbarkeit und Wohnrecht. Er akzeptiert mit der Ausübung des Vorkaufsrechts den Inhalt des Kaufvertrages in vollem Umfang inklusive Vereinbarungen, Beschaffenheitserklärungen und Kaufpreis.
Er verpflichtet sich in diesem Fall lediglich dazu, einen 1 Meter breiten Streifen an der Grundstücksgrenze von einer Bebauung frei zu halten. In innerstädtischen Lagen fordern die Gemeinden oftmals den Nachweis von ausreichenden Kfz-Stellplätzen. Auch hier kann es vorkommen, dass ein Grundstück aufgrund seiner Grundstücksform nicht die ausreichende Anzahl an Stellplätzen nachweisen kann, während auf einem benachbarten Grundstück genügend Freiflächen zur Verfügung stehen. Hier kann sich der Grundstückseigentümer verpflichten, dem Nachbarn eine bestimmte Anzahl an Stellplätzen zur Nutzung zu überlassen. Dadurch kann der begünstigte Grundstückseigentümer sein Bauvorhaben erst realisieren. Für den (belasteten) Grundstückseigentümer hat die "Überlassung" der Stellplatzfläche meist keine nennenswerten Auswirkungen. Ein Eigentümer besitzt zwei Grundstücke. Das vordere, an der Straße liegende, ist bereits bebaut. Das hintere Grundstück kann nur über das andere erreicht werden. Der Eigentümer benötigt für eine Baugenehmigung des hinteren Grundstücks u. a. eine gesicherte Erschließung.