Es bestünde aber die Gefahr, dass Sie die Vereinbarung eines festen Liefertermins nicht beweisen können. Sie müssen zudem auch beweisen, dass Sie für den Verkäufer erkennbar gemacht haben, dass Sie nach Ablauf des vereinbarten Lieferzeitraums von 6 Wochen kein Interesse mehr an dem Schrank haben. Es spricht hier vieles für eine negative Beweissituation. Aus diesen Gründen würde ich Ihnen aus anwaltlicher Sicht raten, eine Nachfrist zur Lieferung zu setzten. Die Nachfrist muss angemessen sein ( § 323 Abs. Möbel bestellt rücktritt kurz. 1 BGB). Im Möbelhandel wird üblicherweise eine Frist von 3 Wochen als angemessen erachtet (so Grüneberg in Palandt Kommentierung zu § 308 Nr. 4 BGB). Die häufig im Internet genannte Frist von 4 Wochen dürfte zu lang sein. Ihr Verkäufer kann sich auch nicht damit rausreden, dass er für die verspätete Leistung nicht verantwortlich ist. Er hat insofern das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen (des Lieferanten) zu vertreten. Nach Ablauf dieser Nacherfüllungsfrist, haben Sie dann das Beweisproblem nicht mehr und können den Rücktritt vom Vertrag erklären.
Sie können deswegen nicht direkt vom Kaufvertrag zurücktreten. Vielmehr müssen Sie den Verkäufer zuerst mahnen und ihm eine angemessene Nachfrist setzen (ein bis zwei Wochen sollten ausreichen). Erst wenn auch diese Nachfrist unbenutzt abläuft, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Die von Ihnen bereits geleistete Anzahlung muss Ihnen das Möbelhaus selbstverständlich zurückerstatten. Möbelkauf: Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen. Direkt und ohne Nachfrist vom Kaufvertrag zurücktreten könnten Sie hingegen, wenn ein genaues Lieferdatum vereinbart wurde und eine verspätete Lieferung für Sie nutzlos wäre. Klassisches Beispiel hierfür wäre die zu spät gelieferte Hochzeitstorte. Achtung: Viele Möbelgeschäfte schliessen in Ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen das Rücktrittsrecht wegen verspäteter Lieferung aus. Solche AGB sind jedoch nicht in Stein gemeisselt. Versuchen Sie deshalb, solche Klauseln beim Kaufabschluss zu streichen. Lesen Sie auch die Artikel der beiden letzten Wochen: Auf Schaden sitzen geblieben?
Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Einschätzung geben zu können und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
Veröffentlicht am 02. 11. 2008 | Lesedauer: 2 Minuten Ich habe vor 18 Wochen bei einem Möbelhaus ein Sofa bestellt. Als Lieferzeitraum galten acht bis 16 Wochen. Das Möbelhaus sagt immer noch nicht, wann ich das Sofa bekomme. Muss ich mir diese Verzögerungen gefallen lassen? Möbel bestellt rücktritt als raiders trainer. Ab wann kann Nachlass verlangen? Klaus Weller, Hamburg Antwort: Voraussetzung für einen Nachlass des Kaufpreises ist grundsätzlich, dass die Ware einen Mangel aufweist. Die verzögerte oder verspätete Lieferung des Sofas stellt an sich noch keinen Mangel dar, so dass der Kaufpreis allein deswegen nicht gemindert werden kann. Bei verspäteter Lieferung kann der Kunde jedoch vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Lieferung verlangen. Dies kommt zum Beispiel dann in Betracht, wenn wegen der Verzögerung kein Interesse mehr an dem Sofa besteht oder es bei einem anderen Händler schneller oder preiswerter geliefert werden könnte. Wenn ein anderer Händler das gewünschte Möbel sofort liefern könnte, dafür aber einen höheren Preis verlangt, müsste der ursprüngliche Vertragspartner die Preisdifferenz erstatten.
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