Richtlinie Und Praxishilfe Regenwasserentsorgung | Zahnarzt Mahlsdorfer Str

July 7, 2024, 10:23 am

Amt der Kärntner Landesregierung (Hrsg. ) ( 2013): Richtschnur zur ordnungsgemäßen Verbringung von Oberflächenwässern – Für das Bundesland Kärnten. Klagenfurt, Österreich, 13 S. Amt der NÖ Landesregierung (Hrsg. ) (2010): Leitfaden für Gemeinden - Naturnahe Oberflächenentwässerung für Siedlungsgebiete. St. Pölten, Österreich. 31 S. Amt der Oö. Landesregierung (Hrsg. ) (2008): Beseitigung von Dach-, Parkplatz- und Straßenwässern – Leitfaden. Linz, Österreich. Bau und Liegenschaften – Gemeinde Glattfelden. 25 S. Amt der Tiroler Landesregierung (Hrsg. )(2005). Leitfaden der Tiroler Siedlungswasserwirtschaft – Entsorgung von Oberflächenwässern. Innsbruck, Österreich. 14 S. Amt der Vorarlberger Landesregierung (Hrsg. )(2007): Oberflächenentwässerung - Leitfaden zum Umgang mit Niederschlagswässern aus Gewerbe-, Industrie- und Verkehrsflächen. Bregenz, Österreich. 28 S. Amt für Gewässerschutz und Wasserbau (1996): Die Versickerung von Regenabwasser auf der Liegenschaft. Zürcher Umweltpraxis: 20 – 24. Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Zürich (2006): Richtlinie und Praxishilfe Regenwasserentsorgung.

Rzu - Datenbank Klimaangepasste Innenentwicklung

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Online-Schalter – Gemeinde Glattfelden

Zürich, Schweiz. 43 S. Autonome Provinz Bozen – Südtirol (2008): Leitfaden zum naturnahen Umgang mit Regenwasser. Bozen, Italien. 23 S. Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg (Hrsg. ) (2010): Leitfaden Behandlung von Niederschlagswasser öffentlicher Flächen bei Trennkanalisation, 12 S. Geiger, W., Dreiseitl, H. (2001): Neue Wege für das Regenwasser (). Oldenbourg. München. 303 S. Landesamt für Wasserwirtschaft Rheinland-Pfalz (Hrsg. ) (1998): Leitfaden Flächenhafte Niederschlagswasserversickerung. Mainz. 21 S. Ministère de l'intérieur et de la grande region (Luxembourg) (o. J. ): Leitfaden zum Umgang mit Regenwasser in Siedlungsgebieten Luxemburgs. RZU - Datenbank klimaangepasste Innenentwicklung. Luxemburg. 77 S. Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa Bremen (Hrsg. )(2010): Regen Wasser natüwirtschaften. Bremen. 33 S. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin (2001): Neuer Umgang mit Niederschlagswasser in Berlin. Berlin. 13 S. Umweltbundesamt (2008): Übersicht über die Länderregelungen zur Versickerung von Niederschlagswasser.

Bau Und Liegenschaften – Gemeinde Glattfelden

Zweck Die Versickerung von Regenwasser ist wichtig für die Schliessung des Wasserkreislaufs. Zudem trägt die Versickerung im Siedlungsgebiet zur Verbesserung des Lokalklimas bei. Der Anteil an versiegeltem Boden nimmt aber stetig zu. Immer häufiger sind deshalb Versickerungsanlagen nötig, um Regenwasser bzw. nicht verschmutztes Abwasser zu versickern. Schutz des Grundwassers Bei der Versickerung von Regenwasser hat der Schutz des Grundwassers Vorrang. Deshalb sind Versickerungen in Grundwasserschutzzonen und -arealen sowie im Bereich von belasteten Standorten gemäss Bauverfahrensverordnung (BVV-Ziffer 2. 2. Regenwasserentsorgung, Richtlinie und Praxishilfe AWEL – Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute. ) in der Regel nicht zulässig. Abwasser, das zeitweise als verschmutzt zu bezeichnen ist, darf nicht versickert werden (z. B. bei Reinigungsarbeiten von Glasflächen, Balkonen etc. ). Bewilligungsverfahren Folgende Versickerungsanlagen sind bewilligungspflichtig: unterirdische Anlage oberirdische Anlage, deren Versickerungsfläche weniger als 20 Prozent der entwässerten Fläche entspricht (Bagatellgrenze: Dach- und Platzflächen bis 20 m²) Anlage mit künstlichen Adsorbern Das Gesuch für die gewässerschutzrechtliche Bewilligung ist zusammen mit dem Baugesuch der örtlichen Baubehörde einzureichen.

Regenwasserentsorgung, Richtlinie Und Praxishilfe Awel &Ndash; Verband Schweizer Abwasser- Und Gewässerschutzfachleute

Dienstleistungen Hauseigentümerverband Solarkataster Beschreibung Bau und Liegenschaften Hauptaufgaben Bau Richt- und Nutzungsplanung Vollzug Bau- und Planungsrecht Baubewilligungsverfahren Quartierpläne, Gestaltungspläne Heimat- und Naturschutz Fluglärm und Verkehrsimmissionen Umwelt- und Klimaschutz Energiefragen Vermessung Reklame- und Plakatbewilligungen Feuerungsbewilligungen Liftbewilligungen Hauptaufgaben Liegenschaften Die Liegenschaftenabteilung ist für die administrative Betreuung der gemeindeeigenen Liegenschaften (ohne Schulliegenschaften) und Grundstücke besorgt. Für den betrieblichen Unterhalt der Liegenschaften und die Hauswartung ist die Abteilung Infrastruktur zuständig. Verwaltung und Vermietung Liegenschaften, Wohnungen und Parkplätzen Verpachtung von Grundstücken Online-Schalter

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