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July 6, 2024, 8:12 pm

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Prof. Dr. Stephan Lorenz Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozeßrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung Universität Augsburg Prüfungsschema Zulässigkeit einer Klage Allgemeine Prozeßvoraussetzungen Ordnungsgemäße Klageerhebung (§§ 253 ff ZPO) Deutsche Gerichtsbarkeit (z. B. §§ 18 - 20 GVG) Zulässigkeit des Rechtswegs (§ 13 GVG) Zuständigkeit Internationale Z. (z. EuGVÜ) Sachliche Z. (§ 1 ZPO -> GVG) örtliche Z. Prüfung einer Klage | Jura Online. (§§ 12 ff ZPO) funktionelle Z. Parteifähigkeit (§ 50 ZPO) Prozeßfähigkeit, gesetzl. Vertretung (§§ 51 ff ZPO) Prozeßführungsbefugnis Klagbarkeit des geltend gemachten Anspruchs Fehlende anderweitige Rechtshängigkeit (§ 261 III Nr. 1 ZPO) Fehlende anderweitiger rechtskräftige Entscheidung mit derselben objektiven und subjektiven Reichweite Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis Prozeßhindernisse Fehlendes Schlichtungsverfahren nach § 15a EGZPO iVm Landesgesetz (z. B. BaySchlG) Schiedseinrede (§ 1027a ZPO) Kostenerstattung (§ 269 IV ZPO) Ausländersicherheit (§ 110 ZPO) Besondere Prozeßvoraussetzungen der jeweiligen Klageart z. : Klage auf künftige Leistung (§ 257 ZPO) Feststellungsinteresse bei (Zwischen-)Feststellungsklage Zulässigkeit der Klageänderung besondere Verfahrensarten (z. Urkundsprozeß, § 692 ZPO)

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c) Keine Prozesshindernisse Nichtzahlung der sog. "Ausländersicherheit", § 110 ZPO Fehlende Kostenerstattung bei vorheriger Klagerücknahme, § 269 VI ZPO Schiedsvereinbarung, § 1032 I ZPO 2. Besondere Sachurteilsvoraussetzungen Klageartabhängig Beispiele: § 256 ZPO bei Feststellungsklage; § 33 ZPO bei Widerklage; §§ 592 ff. ZPO bei Klage im Urkundsprozess. IV. Zulässigkeit der Klagehäufung Objektive Klagehäufung, § 260 ZPO Subjektive Klagehäufung, §§ 59, 60 ZPO i. V. m. 260 ZPO analog V. Leistungsklage zpo schema in spanish. Begründetheit der Klage Materiell-rechtliche Prüfung des Anspruchs. Prüfungsreihenfolge der Anspruchsgrundlagen beachten. Nur Anspruchsgrundlagen prüfen, die in der Rechtsfolge auf das mit dem Klageantrag verfolgte Ziel gerichtet sind. Anspruchsaufbau beachten.

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II. Besondere Prozessvoraussetzungen Die besonderen Prozessvoraussetzungen sind klageartabhängig. Bei der allgemeinen Leistungsklage gibt es beispielsweise keine besonderen Sachurteilsvoraussetzungen. Im Rahmen der Feststellungsklage ist besondere Prozessvoraussetzung das sogenannte Feststellungsinteresse, vgl. § 256 ZPO. Im Rahmen der Widerklage ist nach § 33 ZPO besondere Sachurteilsvoraussetzung die sogenannte Konnexität. Zulässigkeit der Klage | Jura Online. Im Urkundenprozess müssen zusätzlich die Voraussetzungen der §§ 592 ff. ZPO vorliegen.

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I. Allgemeines Grundsätzlich muss nach § 253 II Nr. 2 ZPO mit einem bestimmten Klageantrag geklagt werden, da die Klage sonst als unzulässig abgewiesen werden muss. In einigen Fällen ist es dem Kläger aber gar nicht möglich, die Klage schon zu beziffern oder den Klageantrag sonst zu konkretisieren, da ihm noch erforderliche Informationen hierzu fehlen, die allein der Beklagte zur Verfügung stellen kann. Er müsste dann zunächst seinen Informationsanspruch einklagen und ggf. Leistungsklage zpo schema.org. durchsetzen. Erst danach wäre eine zweite Klage zu erheben, mit der dann der bezifferte oder sonst näher bestimmte Anspruch verfolgt wird. Um das Verfahren insofern zu vereinfachen und es zu ermöglichen, beide Ansprüche in einem Verfahren zu verfolgen, stellt § 254 ZPO die Stufenklage zur Verfügung. Die Stufenklage ist damit ein Sonderfall der objektiven Klagehäufung, ohne dass § 260 ZPO Anwendung findet. Es bleibt dem Kläger jedoch unbenommen, auch zunächst nur Auskunftsklage zur erheben; er ist nicht gehalten, diese im Rahmen einer Stufenklage schon zugleich mit dem unbezifferten Leistungsanspruch zu verbinden (vgl. OLG Saarbrücken FamRZ 1969, 230, 231).

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Schema § 256: bes. Vrss. d. Zulässigkeit Feststellungsansprüche verjähren niemals, § 194 BGB kann ausnahmsw. offen bleiben, wenn Klage ohnehin unbegründet Arg. : (S) qualifizierte Prozessvoraussetzung BGH: Grundsatz der Schadenseinheit Verjährungsbeginn des ersten Schadens gilt auch für Spätschäden Beispiel X hat aufgrund von verunreinigter Produktionsmittel, die von Y geliefert wurden, dioxinbelastete Futtermittelverkauft, fürchtet dass es Jahre später noch dafür in Anspruch genommen wird Ausnahme: eigenständige Verjährung unvorhersehbarer Spätschäden Lösung: Klage auf Feststellung, dass Bekl. verpflichtet ist, jeden Schaden zu ersetzten, der aus der best. Handlung enstanden ist oder noch entstehen wird Zwischenfeststellungsklage Feststellung einer vors. unerlaubten Handlung ( § 823 ZPO) Insolvenzfestigkeit, keine ZV Beschränkungen negative Feststellungsklage (S) qualifizierte Prozessvoraussetzung Feststellungsinteresse Vorgreiflichkeit Festellung bezieht sich auf Gegenstand, der über Gegenstand d. Rechtsstreits hinausgeht Beispiel Beispiel Berühmen mit falschen Ansprüchen (s. o. Leistungsklage zpo schema di. )

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In einem solchen Fall kann die Klage auch schon insgesamt durch Schlussurteil abgewiesen werden. Erteilt der Beklagte die Auskunft vor der Entscheidung über die Auskunftsklage und erklärt der Kläger den Rechtsstreit daraufhin für erledigt, ohne dass der Beklagte sich anschließt, stellt sich die Frage, ob im Falle einer solchen einseitigen Erledigungserklärung eine Umstellung des Klageantrag auf die Feststellungsklage möglich ist. Schema ZPO - Zusammenfassung - ZPO Richterklausur  Wenn nach den Erfolgsaussichten einer bereits - StuDocu. Dies ist umstritten. Während eine Auffassung dies nach den allgemeinen Grundsätzen für möglich hält, geht die h. davon aus, dass eine Feststellung der Erledigung durch Urteil bei Erledigung der Auskunftsstufe deshalb nicht möglich ist, weil es sich bei der Auskunftsstufe ebenso wie bei dem Antrag auf eidesstattliche Versicherung lediglich um Hilfsmittel zur Bezifferung des eigentlichen Klageantrags handelt, die deshalb nur vorbereitenden und unselbständigen Charakter haben (vgl. KG, NJW 1970, 903; OLG Köln, FamRZ 1984, 1029; Bernreuther, JA 2001, 490, 492). Hinsichtlich der Problematik Erledigungserklärung ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass keine Erledigung der Leistungsstufe vorliegt, wenn die Auskunft erheben hat, dass kein Leistungsanspruch besteht.

Die Stufenklage kommt nicht zur dann in Betracht, wenn der Kläger einen Klageantrag nicht beziffern kann, sondern auch bei sonstiger Unsicherheit über den Umfang des Anspruchs. Vor diesem Hintergrund kann eine Stufenklage auch dann erhoben werden, wenn Forderungen abgetreten, Sachen übereignet, Besitz verschafft oder eine sonstige Leistung erbracht werden soll. III. Verfahren Bei einer Stufenklage muss grundsätzlich zu jedem Antrag eine mündliche Verhandlung erfolgen. Über die Auskunftsstufe ist dann durch Teilurteil nach § 301 ZPO zu entschieden. Erst nach Eintritt der Rechtskraft des Teilurteils kann nach Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung eine Entscheidung über die Leistungsstufe oder über den zwischengeschalteten Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung entschieden werden. Unterbleibt die Bezifferung trotz Obsiegens in der Auskunftsstufe so wird die Klage mangels Bestimmtheit als unzulässig abgewiesen. Etwas anderes gilt nach h. M. nur dann, wenn das Gericht den Antrag auf Auskunftserteilung abweist und hierbei schon feststellt, dass ein Leistungsanspruch nicht bestehen kann.

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