Da die energetische Sanierung von Denkmal Häusern nicht immer mit den Vorgaben des Denkmalschutzes übereinstimmt, bietet die KfW Förderung Ihnen erleichterte Fördervoraussetzungen. Diese können individuell mit der Denkmalschutzbehörde und der KfW Denkmal abgestimmt werden. Ist beispielsweise eine Außendämmung aufgrund der erhaltenswerten Bausubstanz der Fassade nicht möglich, kann im Gegenzug nach Absprache über die KfW Denkmal eine Innendämmung gefördert werden. Die KfW Denkmal Förderung können Sie übrigens ebenso beim Kauf eines bereits sanierten Objekts beantragen, wenn Sie die geforderten Nachweise überbringen können. Idealerweise lassen Sie sich diese bereits im Kaufvertrag bestätigen. Eine KfW Förderung, ob Förderkredit oder Zuschuss, wird über ein Finanzinstitut Ihrer Wahl ausbezahlt, also von den von Ihnen bevorzugten Banken, Bausparkassen, Sparkassen und Versicherungen. Bei allen KfW Denkmalschutz Förderungen kann ein Tilgungszuschuss beantragt werden, der den rückzahlbaren Darlehensbetrag reduziert und die Darlehenslaufzeit verkürzt.
Welche Denkmalschutz Förderungen können beim Kauf und der Sanierung denkmalgeschützter Häuser beantragt werden? Nicht nur Sie möchten ihre ehrwürdige Denkmalschutz Immobilie auf bestmögliche Weise zu Wohnzwecken oder als attraktives Mietobjekt erhalten, sondern auch die Bundesrepublik Deutschland und verschiedene Stiftungen. Ein denkmalgeschütztes Gebäude ist ein wertvolles Kulturgut, das nicht nur ein Zeugnis der menschlichen Baukultur in verschiedenen Epochen darstellt, sondern auch interessante Einblicke in die Lebensweise früherer Zeiten gewährt. Beim Kauf und der Sanierung einer Denkmalschutz Immobilie genießen Sie deshalb nicht nur umfangreiche steuerliche Vorteile, sondern können auch vielfältige Fördermittel für verschiedene Bauvorhaben in Anspruch nehmen. Wichtig ist, dass Sie alle Ihre Vorhaben bezüglich einer Sanierung und/oder Modernisierung im Vorfeld mit einem erfahrenen Sachverständigen und mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde im jeweiligen Bundesland absprechen, da es laut Denkmalschutzgesetz bestimmte Richtlinien und Vorgaben für Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Objekten gibt.
Das neue Gebäudeenergiegesetz legt die energetischen Vorgaben für beheizte oder klimatisierte Gebäude fest. Der Rat eines Sachverständigen, der sich mit denkmalgeschützten Gebäuden auskennt, ist vor einer Sanierung unverzichtbar. Der Sachverständige informiert darüber, welche Maßnahmen möglich sind und welche Förderungen gewährt werden können. Zustimmung der Denkmalbehörde für die Sanierung erforderlich Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude sanieren möchte, muss beachten, dass der Bauzustand des Gebäudes erhalten bleibt, in dem es in die Denkmalschutzliste aufgenommen wurde. Da solche Häuser unter Schutz des Denkmalamtes stehen, dürfen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen nur mit Zustimmung der unteren Denkmalschutzbehörde erfolgen. Ein auf Denkmalschutz spezialisierter Architekt muss als Sachverständiger hinzugezogen werden, wenn ein Umbau oder eine Sanierung erfolgen soll. Er berät von der Planung bis zur Ausführung der Maßnahmen. Mitarbeiter der Unteren Denkmalbehörde beantworten Fragen zur Bautechnik und Gestaltung des Hauses.
Je kleiner die Kennzahl ist, desto geringer ist der Energiebedarf der Immobilie. Als Vergleich dient ein Referenzgebäude, das den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht. Ein Beispiel: Im Vergleich zum Referenzgebäude des GEG benötigt das Effizienzhaus 55 nur 55% der Primärenergie. Zudem liegt der Transmissionswärmeverlust bei nur 70% des Referenzgebäudes. Der bauliche Wärmeschutz ist somit um 30% besser. Effizienzhaus-Stufen und Förderung im Überblick Wenn Sie ein Wohngebäude zum Effizienzhaus sanieren oder ein frisch saniertes Effizienzhaus kaufen, fördern wir Sie mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss – Sie haben die Wahl. Effizienzhaus Primärenergiebedarf Transmissionswärmeverlust Maximale Kredit- oder Zuschusshöhe je Wohneinheit Effizienzhaus 40 40% 55% 120. 000 Euro mit 45% Tilgungszuschuss oder 54. 000 Euro Investitionszuschuss Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse 40% 55% 150. 000 Euro mit 50% Tilgungszuschuss oder 75.
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