BWF im deutschsprachigen Raum
Wer kann in einer Gast-Familie leben? Zum Gast-Bewohner oder Gast-Bewohnerin kann grundsätzlich jede*r mit einer geistigen Behinderung werden. Das Angebot ist für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die gerne in einer Familie leben möchten. Auch Mütter mit Kindern haben wir schon erfolgreich vermittelt. Wer kann Gast-Familie sein? Wohnen in einer Gastfamilie - johannes-diakonie.de. Egal ob Familien, Paare, Wohn- und Lebensgemeinschaften oder Einzelpersonen – alle, die Zeit, Interesse und die räumliche Kapazität aufbringen, einem Menschen mit Behinderung langfristig eine Heimat zu bieten, können zur Gast-Familie werden. Wie läuft die Vermittlung zwischen Gastfamilie und neuem Familienmitglied? In einem Beratungsgespräch werden alle wichtigen Fragen beantwortet. Bei einem unverbindlichen Kennenlern-Termin können interessierte Gast-Familien und Klienten feststellen, ob sie sich sympathisch sind und sich ein Zusammenleben vorstellen können. Die fachliche Begleitung durch das BWF wird vertraglich vereinbart. Wie unterstützen die Fachkräfte der Diakonie Stetten?
Die 35. BWF-Fachtagung findet vom 22. bis 24. 9. 2021 in Xanten statt, ausgerichtet von Jo Becker und Petra Pilath von Spix (). Betreutes wohnen in familien baden württemberg. mit unserer Internet-Seite möchten wir Sie schnell und umfassend über Neues, Nötiges und Wichtiges informieren und den Kontakt zu einem Team in Ihrer Nähe erleichtern! Für weitere Ideen und Anregungen sowie Korrekturen und Verbesserungsvorschläge sind wir stets dankbar. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung! Und hier finden Sie noch Hinweise für die Aufnahme neuer Team-Adressen in die Adressenlisten (.. /Wo gibt es BWF? ).
Das so genannte "Begleitete Wohnen in Familien" ist für erwachsene Menschen mit Behinderung geeignet. Beim Begleiteten Wohnen in Familien werden Menschen mit Behinderung und deren Gastfamilien in vielen Fragen des Alltags von der Johannes-Diakonie vielfältig unterstützt. Qualifizierte Fachkräfte helfen zum Beispiel bei Behördengängen, vermitteln Plätze zur Kurzzeit- oder Verhinderungspflege und beraten in vielen weiteren Fragen des Alltags, etwa zu Unterbringung, Bekleidung oder medizinischen Themen. Für die Betreuung können die Familien auch eine finanzielle Unterstützung erhalten – nach Prüfung des zuständigen Landkreises. Serviceportal Zuständigkeitsfinder. Die Mitarbeitenden der Johannes-Diakonie organisieren zum Beispiel die Teilnahme an Freizeit- oder Bildungsveranstaltungen. Sie vermitteln Kontakte und tagesstrukturierende Maßnahmen. Sie beraten bei Behördengängen oder helfen bei schriftlichen Anträgen. Sie informieren auch über die Voraussetzungen für den Bezug von Betreuungsgeld, das die Familien für ihre Leistungen erhalten.