Die meisten Witwen haben Anspruch auf Witwenrente, wenn ihr Ehemann verstirbt. Das Gleiche gilt für Witwer. Doch die Witwenrente wird gekürzt, wenn die Witwe eigenes Einkommen hat. Witwen oder Witwer (im Folgenden: Witwen), die nicht wieder heiraten, erhalten nach dem Tod des bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) Versicherten eine Hinterbliebenenrente, wenn: das landwirtschaftliche Unternehmen des Verstorbenen abgegeben ist, der überlebende Ehegatte nicht selbst Landwirt ist, der verstorbene Ehegatte entweder die Wartezeit (Beitragszeit) von fünf Jahren erfüllt hat oder wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit (nach dem 31. Dezember 1994) verstorben ist und der überlebende Ehegatte: – entweder das 45. Lebensjahr vollendet hat oder – ein noch nicht 18 Jahre altes Kind erzieht oder – erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Witwen- oder Witwerrente von der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragen | Samtgemeinde Weser-Aue. Das 45. Lebensjahr ist nur noch für Todesfälle im Jahr 2011 maßgeblich. Danach wird es bis zum Jahr 2029 stufenweise auf das 47.
Witwen- oder Witwerrente von der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragen Eine Witwen- oder Witwerrente erhalten Sie auf Antrag, wenn Sie nicht wieder geheiratet haben. Ihre verstorbene Partnerin oder Ihr verstorbener Partner die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 5 Jahren erfüllt hat. und Sie entweder ein Kind erziehen, das unter 18 Jahre alt ist oder erwerbsgemindert sind oder die für Sie maßgebliche Altersgrenze erreicht haben. Die maßgeblichen Altersgrenzen für eine Witwen- oder Witwerrente: Für Todesfälle von 2012 bis 2028 wird die bisherige Altersgrenze von 45 Jahren stufenweise angehoben. Antrag witwenrente landwirtschaftliche alterskasse hannover. Das Mindestalter von 47 Jahren gilt erst für Todesfälle ab 2029. Die Regelungen gelten gleichermaßen für hinterbliebene Ehe- sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner. Höhe und Dauer: Eine Witwen- oder Witwerrente wird aus dem Versicherungskonto des oder der Verstorbenen gezahlt. Von diesem Versicherungskonto hängt ab, wie hoch Ihre jeweilige Witwen- oder Witwerrente ist. In den ersten 3 Kalendermonaten nach dem Tod ist Ihre Witwen- oder Witwerrente so hoch wie die Rente des oder der Verstorbenen (sogenanntes Sterbevierteljahr).