Sie Wollen Während Des Führens Eines Fahrzeugs Telefonieren

July 1, 2024, 8:48 am

( BGH, Urt. v. 16. 12. 2020 – 4 StR 526/19) • Die Bestimmung des § 23 Abs. 1a StVO dient dem Ziel, durch eine Regelung der Anforderungen, die bei der Nutzung der tatbestandlich erfassten elektronischen Geräte während des Führens eines Fahrzeugs einzuhalten sind, Gefahren für die Verkehrssicherheit zu verhindern, die aus einem Aufnehmen und Halten des Geräts oder einer mit der Gerätenutzung verbundenen, nicht nur unwesentlichen Beeinträchtigung der visuellen Wahrnehmung des Verkehrsgeschehens resultieren können. Eine solche Gefahrenlage ist auch bei der Benutzung eines elektronischen Taschenrechners beim Führen eines Fahrzeugs gegeben. Hinweis: Geradezu altmodisch mutet das Geschehen hier an, schließlich geht es bei § 23 Abs. 1a S. 1 StVO zumeist um Handys am Steuer. Der BGH sagt nun ganz klar, dass auch ein altmodischer Taschenrechner der Norm unterfällt, da dies dem Wortlaut und dem Telos der Vorschrift entspreche. ZAP 10/2019, Elektronische Geräte: Bloßes Halten ist keine verbotswidrige Nutzung | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe. Inhaltlich sicher nicht zu bemängeln, da eine Berechnung auf dem Handy unzweifelhaft der Vorschrift unterfiele und das Gefährdungspotential identisch ist.

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Tierhaltung und Nachbarschutz / 4. 7 Hundegebell Anhebung der Grenzen für monatliche bzw. vierteljährliche Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen § 4 Außergerichtliche Tätigkeiten / 3. Die Anrechnung der Geschäftsgebühr § 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Urlaubsbescheinigung Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB § 5 Klageerhebung / VIII. Klageerweiterung, Klageänderung, Parteiänderung § 3 Verzögerung/Behinderung/Vertragsstrafe / c) Muster: Inverzugsetzung nach § 5 Abs. 4 VOB/B § 9 Prozessuales / a) Muster: Berufungsbegründung § 21 Insolvenzrecht / 3. Muster: Antrag des Schuldners auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung § 5 Klageerhebung / 4. Parteiwechsel und Parteierweiterung § 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Sie wollen während des führens eines fahrzeugs telefonieren 1. Die Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (Nrn. 7001, 7002 VV RVG) Top-Themen Downloads Haufe Fachmagazine Weitere Produkte zum Thema:

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