Nebenkostenabrechnung Strompauschale &Lpar;Vermieter Frage&Rpar;

June 30, 2024, 10:17 pm

#3 Eine wirkliche Lösung habe ich nicht gefunden. Eigentlich gehen alle Informationen, die mir bislang vorliegen in die Richtung, dass wohl nur eine pauschale Abrechnung möglich ist. Vielleicht hat jemand hier ja sonst noch tiefgründiges Fachwissen und kann uns helfen #4 ich fand diesen Thread hier interessant: RE: Strom für Mieter Modell für kleines Mehrfamilienhaus Photovoltaikforum Forum Betriebsführung Finanzen / Steuern

  1. Stromzähler für einliegerwohnung baurecht

Stromzähler Für Einliegerwohnung Baurecht

: Hallo, ich habe meinen Elektriker beauftragt, eine extra abgesicherte Steckdose für außen zu installieren. Hauptsächlich um im Winter unsere... Extra Klingel an Türsprechanlage anbringen Extra Klingel an Türsprechanlage anbringen: Hallo miteinander. Es geht um folgendes. Ich habe mir eine Wohnung gekauft. In der Wohnung ist eine Sprechanlage von STR HT 3011 verbaut. Diese... Türsprechanlage mit extras integrieren Türsprechanlage mit extras integrieren: Hallo zusammen! Letztes Jahr im Sommer haben meine Frau und ich uns ein neues kleines Eigenheim gekauft. Wie das nun mal so oft der Fall ist wenn... bewegungsmelderleuchte mit extra schalter anschließen bewegungsmelderleuchte mit extra schalter anschließen: hallo, möchte an meiner garage eine bewegungsmelderlampe anschließen, die dann angeht, sobald es dunkel wird ja dann denke ich ein... Extra UV für Klingelanlage + Allgemeinstrom? Extra UV für Klingelanlage + Allgemeinstrom? Stromzähler für jede Wohneinheit - frag-einen-anwalt.de. : Hallo! Folgende Installation ist vorhanden: Einfamilienhaus in dem der Zählerschrank sitzt.

4. So, wie Sie den Sachverhalt geschildert haben, ist die Betriebskostenabrechnung ohne Be-rücksichtigung der Stromkostenpauschale korrekt. Sollte natürlich im Mietvertrag etwas anderes vereinbart worden sein, was Sie vielleicht über-sehen haben, könnte die Rechnung anders aussehen. Gehe ich aber von einer wirksam vereinbarten Stromkostenpauschale aus, ist dieser Pauschal-betrag von jährlich 480, 00 € dann nicht in die Betriebskostenabrechnung aufzunehmen, wenn die Betriebskosten jene umlagefähigen Positionen enthalten, auf die monatlich Vorauszahlungen von 80, 00 € geleistet wurden. Vor diesem Hintergrund sollte Ihre Abrechnung vom Grundsatz her gesehen richtig sein. Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Stromzaehler für einliegerwohnung . Mit freundlichen Grüßen Gerhard Raab, Rechtsanwalt Rückfrage vom Fragesteller 02. 01. 2012 | 15:20 Danke für die ausführliche Antwort, und folgende Ergänzung zum o. a. Sachverhalt: zu 1.

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