Paragraph 11 Tierschutzgesetz Lehrgang Nrw

June 2, 2024, 11:43 pm

Praktische Prüfung Inhaltlich können bei der praktischen Prüfung folgende Punkte berücksichtigt werden: Beurteilung eines Hundes bzw. Hund Halter - Teams Erkennen von Problemverhalten Erkennen des Trainingszustandes Planung, Aufbau und Strukturierung der Übungsstunde Erläuterung der Trainingsmethoden (sind diese abgestimmt auf Hund und Halter? Paragraph 11 tierschutzgesetz lehrgang new york. ) Kommunikation Trainer Halter (sind die Erklärungen verständlich und umsetzbar, wie reagiert der Trainer auf Fehlverhalten des Hundehalters) Verständigung und Interaktion Trainer - Hund Erkennen von Fehlverhalten, Stress, Überforderung während der Trainingseinheit Einschätzung des Erfolgs der Trainingseinheit Ausblick auf weitere Trainingseinheiten 7. theoretische Prüfung MC-Test und Videoanalyse

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Erlaubnis nach §11 TierSchG für die Vermittlung, Haltung, Pflege und Unterbringung von Tieren Genehmigung nach dem TierSchG § 11 Abs. 1 Nr. 2 (tierheimähnliche Einrichtungen) und nach §11 Abs. 3b (Handel mit Wirbeltieren) Entgegen viel verbreiteter Meinung sind Tiere gemäß § 90a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) keine Sachen! Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz - magazin.betreut.de. Wer fremde Tiere (z. B. Hunde, Katzen) pflegt oder betreut, übernimmt vielmehr eine ganz besondere Verantwortung, so dass der Betrieb einer gewerblichen Tierpension oder das professionelle Arbeiten als Tiersitter einem behördlichen Genehmigungsvorbehalt unterliegt. Wer daher eine Hundepension eröffnen oder als gewerblicher Tiersitter Hunde von Dritten betreuen will, benötigt dafür gemäß § 11 Absatz 2 Nummer 1 Tierschutzgesetz (TierSchG) eine Erlaubnis. Es reicht somit nicht aus, einfach nur zum Gewerbeamt zu gehen. Ebenso benötigen deutsche Tierheime und größere Aufnahmestation, die eine tierheimähnliche Einrichtung betreiben, eine § 11 Absatz 1 Nummer 2 Genehmigung, da sie i. d.

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Einzureichen sind dort zum einen der schriftliche Antrag und ein Nachweis über entsprechende Fachkenntnisse. Eine Mustervorlage für den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz. Da die zuständige Behörde den Antrag nach eigenem Ermessen bearbeitet, sind neben den geforderten Dokumenten nach Möglichkeit weitere Unterlagen einzureichen, z. B. : umfassender Lebenslauf Beschreibung der Räume/Örtlichkeiten, in denen die Tätigkeit durchgeführt wird Beschreibung der Art und des Umfangs der Tätigkeit polizeiliches Führungszeugnis Nachweise über die Zuverlässigkeit (z. Praktikumszeugnisse, Nachweis über eine entsprechende Ausbildung etc. Paragraph 11 TSchG, wer kann es mir erklären? (NRW)| Seite 2 | Katzen Forum. ) § 10 Landeshundegesetz / Haltung / Hunde bestimmter Rassen Halter / Betreuer von Hunden bestimmter Rassen können die Sachkundeprüfungen und Verhaltensprüfungen absolvieren.

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R. ein eigenes Tierheim unterhalten. Die Vorschrift des § 11 TierSchG ist darüber hinaus auch für private Tierschutzorganisationen und Tierschutzvereine relevant, die auf Basis von Pflegestellen arbeiten und kein eigenes Tierheim unterhalten. Wer als Tierschutzorganisation oder eingetragener Tierschutzverein lediglich Abgabe- und Fundtiere aufnimmt, diese dann bis zu einer Vermittlung an neue Besitzer bei privaten Pflegestellen unterbringt, benötigt nach einem Urteil des Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen vom 08. Paragraph 11 tierschutzgesetz lehrgang new window. 11. 2007, Aktenzeichen 20 A 3908/06 (pdf-Datei) Vorinstanz Verwaltungsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 23 K 6776/04) ebenfalls eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG als tierheimähnliche Einrichtung, weil es sich nach Ansicht des Gerichts dabei um eine Tierhaltung und Tierbetreuung handelt, die über das Maß einer privaten Tierhaltung hinausgeht. […] Falls man als Privatperson oder private Tierschutzorganisation Tiere vermittelt (über s. g. Direktvermittlungen) benötigt man nach dem Tierschutzgesetz und der Auffassung vieler Veterinärbehörden meistens eine Genehmigung nach §11 Abs. 3b TierSchG (Handel mit Wirbeltieren).

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mehr Informationen >>>> Lehrgang Sachkundenachweis § 11 TierSchG für gewerbliche Hundehalter wie Tierpensionen, Hundesitter, Tierheime, Tierschutzorganisationen, Auslandstierschutz und alle Interessierte. Lehrgang Sachkundenachweis § 11 TierSchG für gewerbliche Katzenhalter und Kleinsäuger wie Tierpensionen, Tiersitter, Tierheime, Tierschutzorganisationen, Auslandstierschutz und alle Interessierte. Ausbildung Hundetrainer & Hundebetreuer Infos zur unsere Ausbildung, Termine und Inhalte >>>> Es handelt sich nicht um einen Beruf, sondern um einen Lehrgang für Anspruchsvolle, die einen Beruf mit Hunden betreiben und ihr Wissen auf den neuesten Stand bringen wollen. Paragraph 11 tierschutzgesetz lehrgang new life. Seminare und Workshops Seminare und Fortbildungen für Tierhalter, Züchter, Mitarbeiter im Tierschutz, Auslandstierschutz, Tiersitter, Tierpensionen, Hundetrainer und Hundesportler. Mit Teilnahmebescheinigung zur Vorlage beim Veterinäramt. Für die Erteilung der Erlaubnis müssen Sie, die mit Tieren arbeiten möchten, sich an das örtlich zuständige Veterinäramt wenden.

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Die Basics rund um Erlaubnispflicht und Qualifikationsnachweise Oft rufen Tierhalter bei uns an und sagen "Ich brauch den 11er…". Nun, was bedeutet das eigentlich? "Der 11er" meint den Paragraphen 11 des Tierschutzgesetzes (TierSchG). §11 TierSchG schreibt vor, dass Menschen, die beruflich mit Tieren umgehen, sprich gewerbsmäßige Tierhalter sind, eine behördliche Erlaubnis für ihre Tätigkeit benötigen. "Ich brauch den 11er..." - Kölner Hundeakademie. Um die Erlaubnis zu erhalten, muss der Antragsteller zwingend seine Qualifikation nachweisen. Das heißt: Er muss belegen können, dass er die Sachkunde für die Tierart besitzt, mit der er umgehen will. Damit sollen das Leben und Wohlbefinden der Tiere, die sich in seiner Obhut befinden, geschützt und tierschutzwidrige Haltungs- oder Zuchtbedingungen verhindert werden. Für diese Berufe brauchen Sie "den 11er" In den Nummern des Paragraphen werden verschiedene so genannte Erlaubnistatbestände aufgeführt. Eine Erlaubnis brauchen Sie zum Beispiel für die Haltung und den Umgang mit Tieren in einem Tierheim oder einer tierheimähnlichen Einrichtung, für das Vermitteln von Tieren aus dem Ausland, die gewerbsmäßige Zucht, das Betreiben einer Tierpension oder für die Tätigkeit als Hundetrainer.

Evtl. wird man dann auch nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (pdf-Datei) – AVV-TierSchG Ziffer 12. 2. 1. 5. 2 – als Agentur angesehen und erfüllt damit die Vorraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Handeln. Ob eine s. gewerbliche Genehmigung nach §11 Abs. 3b erforderlich ist, liegt immer am jeweiligen Einzelfall. Eine Privatperson kann (nicht muss) von der Behörde davon freigestellt werden, wenn vom zuständige Finanzamt die Vermittlungstätigkeit als s. "Liebhaberei" anerkannt und auch bescheinigt wird. Als "Gewerbsmäßig" gilt man laut Gesetz, wenn man mehr als 2 Hunde von Dritten in Pflege zu sich nimmt oder als Züchter mehr als 3 zuchtfähige Hündinnen im zuchtfähigen Alter besitzt (egal welcher Rasse), oder einen wirtschaftlichen Vorteil erzielt (Geld verlangt). Vgl. Verwaltungsgericht Stuttgart Az. : 4 K 5551/98. Gewerbsmäßig heißt weiterhin, das die Tätigkeit selbstständig, planmäßig und fortgesetzt ausgeübt wird. Es ist unwesentlich, ob am Ende tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.

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