000, 00 EUR auf 250. 000, 00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 250. Nach Wohnortwechsel nunmehr Geschäftsführer: Bäuerle, Marc, Viersen, geb., einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. HRB 70472: Corporate Service GmbH, Düsseldorf, Tiefenbroicher Weg 16, 40472 Düsseldorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Blickensdoerfer, Stefan, Düsseldorf, geb. HRB 70472: Corporate Service GmbH, Düsseldorf, Tiefenbroicher Weg 16, 40472 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Blohm, Norman, Hongkong / Hongkong, geb. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Janssen, Iris Hildegard, Viersen, geb. HRB 70472: Corporate Service GmbH, Düsseldorf, Mündelheimer Weg 55a, 40472 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Tiefenbroicher Weg 16, 40472 Düsseldorf.
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Die Rücknahme sowie der Widerruf der Einschreibung und dessen Androhung sind schriftlich zu begründen und mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen. (5) Werden der Präsidentin oder dem Präsidenten Tatsachen bekannt, die den Verdacht eines Verstoßes nach Absatz 3 Satz 1 oder Satz 2 oder Absatz 3a rechtfertigen, so hat sie oder er den Sachverhalt zu erforschen und dabei die belastenden, entlastenden und die übrigen Umstände, die für die Entscheidung über eine Maßnahme bedeutsam sein können, zu ermitteln und den Betroffenen Gelegenheit zu geben, sich zu dem Verdacht zu äußern. Hält die Präsidentin oder der Präsident einen Verstoß für gegeben, so wird das Ergebnis der Ermittlungen unverzüglich dem Ausschuss nach Absatz 6 vorgelegt. Dieser stellt weitere Ermittlungen an, soweit er dies für erforderlich hält. Den Betroffenen ist Gelegenheit zu geben, sich mündlich oder schriftlich zur Sache zu äußern; sie können sich dabei eines rechtlichen Beistands bedienen. Landtag beschließt neues Hochschulgesetz. Das Verfahren soll innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein.
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Auch die "Erhöhung der Wirtschaftlichkeit" und die "Profilbildung" gelten daneben als mögliche Begründungen. Das begrüßt der AStA, denn damit sei eine Forderung der Fachschaften berücksichtigt worden. Sie setzen sich dem AStA zufolge seit langem dafür ein, ihre Amtszeit auf ein Semester zu verkürzen, "damit sie jedes Semester neue engagierte Mitglieder gewinnen können". Zusätzlich begrüßt der AStA die gestärkte Rolle der Studierenden bei der Berufung von Professuren (§ 50 Abs. Übersicht Hochschulgesetze. 5): Wenn das Wissenschaftsministerium sein Berufungsrecht zuvor auf die Präsidentin oder den Präsidenten übertragen hat, können Studierende stärker im Bewerbungsprozess eingebunden werden. Denn dann ist ihre Stellungnahme zwingend dem Besetzungsvorschlag beizufügen. Auch die neuen Teilzeitstudiengänge (§ 20 Abs. 2) befürwortete der AStA, da so "insbesondere studierenden Eltern eine angemessene Studienorganisation ermöglicht" werde. Er forderte in diesem Zusammenhang jedoch auch finanziellen Mittel, die das Land bereitstellen müsse.