Rechtsprechung: Nstz 2010, 452 - Dejure.Org — In Einen Harung

July 9, 2024, 7:10 am

Umstritten ist die Frage, ob § 306a Abs. 1 Nr. 3 StGB auch dann erfüllt ist, wenn nur die gewerblichen Räume eines gemischt genutzten Gebäudes in Brand gesetzt oder durch Brandlegung teilweise oder ganz zerstört werden. Bei gemischt genutzten Gebäuden dient das Tatobjekt sowohl zu privaten als auch zu gewerblichen Zwecken. Nach Ansicht der Literatur muss der Tatbestand des § 306a Abs. Brandstiftung gemischt genutzte gebäude. 3 StGB teleologisch reduziert werden, weil er ansonsten im Widerspruch zum hohen Strafrahmen stehen würde. In diesem Fall ist er nur einschlägig, wenn der Wohnungsteil vom Feuer ergriffen wird; eine abstrakte Gefahr, dass das Feuer auf diesen Teil des Gebäudes übergehe, genüge somit nicht. Die Rechtsprechung hingegen differenziert zwischen dem Inbrandsetzen und der Brandlegung. Für das Inbrandsetzen lehnt die Rechtsprechung eine teleologische Reduktion, nach der § 306a Abs. 3 StGB nicht vorliegt, wenn ein Übergreifen der Flammen auf den Wohnbereich ausgeschlossen ist, ab (BGHSt 34, 115; BGHSt 35, 283). Der als konkretes Gefährdungsdelikt ausgestattete § 306a Abs. 3 StGB würde ansonsten zum konkreten Gefährdungsdelikt umfunktioniert werden.

  1. Problem - Leeres Gebäude bei § 306a I Nr. 1 StGB | Jura Online
  2. In einen hartung

Problem - Leeres Gebäude Bei § 306A I Nr. 1 Stgb | Jura Online

Ein vollendetes Inbrandsetzen liegt somit bereits dann vor, wenn nur der gewerbliche Teil des Gebäudes selbstständig Feuer gefangen hat, aber die abstrakte Gefahr vorliegt, dass das Feuer auf den Wohnteil übergreife. Besteht der bewirkte Erfolg jedoch in der teilweisen oder ganzen Zerstörung der gewerblichen Räume durch eine Brandlegung, so ist § 306a Abs. 1 StGB abzulehnen, wenn die abstrakte Gefahr bestand, dass das Feuer auf den Wohnzwecken dienenden Teil des Gebäudes übergreift. Gerade Einwirkungen wie die Rußentwicklung oder die Einwirkungen von Löschmitteln sind nicht typischerweise mit einer Gefährdung der Personen verbunden, die sich in dem zu Wohnzwecken genutzten Gebäudeteils aufhalten. Im Einzelnen hierzu der BGH: BGH 3 StR – Beschluss vom 26. 1. Problem - Leeres Gebäude bei § 306a I Nr. 1 StGB | Jura Online. 2010 442/09 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführer am 26. Januar 2010 gemäß § 349 Abs. 4 StPO einstimmig beschlossen: Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 8. Juni 2009 mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Gründe: Das Landgericht hat die Angeklagten der besonders schweren Brandstiftung schuldig gesprochen und sie jeweils zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Mit ihren Revisionen rügen sie die Verletzung des materiellen Rechts und beanstanden das Verfahren. Die Rechtsmittel haben mit von beiden Angeklagten übereinstimmend erhobenen Verfahrensrügen Erfolg. Auf die Sachrügen kommt es deshalb nicht an. I. Zu Recht beanstanden die Angeklagten, dass das Landgericht die Aussage der Zeugin B. im Ermittlungsverfahren, den vom Angeklagten M. als Grund seiner Brandverletzungen behaupteten Grillunfall habe es nicht gegeben, sowie die betriebswirtschaftliche Auswertung 2008 für das durch den Brand zerstörte Lokal zu ihrem Nachteil verwertet hat. Der Generalbundesanwalt hat hierzu in seiner Antragsschrift ausgeführt: "Das Gericht hat seine Überzeugung von der Täterschaft der Angeklagten auch auf die Angaben der Zeugin B. gestützt.

=== Fünf Versionen sind vorhanden: In einen Harung für Chor (4-stimmig) === In einen Harung für Klarinettenquartette === In einen Harung für Hozbläserquartette === In einen Harung für Streichquartette === In einen Harung für Blockflötenquartette === Die instrumentalischen Versionen sind etwas komplizierter als die (relativ) einfache choralische Version, und die Tonlität erhöht sich um einen Ton am Ende (Popstil) in der letzen Strophe. === Für die instrumentalischen Versionen enthält die pdf-Datei Partitur und Parteien === In allen Fällen ist die mp3-Aufzeichung ein elektronischer Exemplar Für Flötenquartett Titel nach Uploader: In einen Harung (a jolly folk song about a herring and a flounder) for flute quartet Flöte, Altflöte, Bassflöte Jahr der Komposition 2018 Arrangement of a satirical North German folk song about a herring, who found that a flounder was in love with him; he wasn't interested until the flounder found some treasure, then, of course, he married her immediately - typical!

In Einen Hartung

In einen Harung jung und schlank 2, 3, 4 s dada, tirallalla der auf dem Meeresgrunde schwamm 2, 3, 4 |: Verliebte sich o Wunder, 'ne alte Flunder, 'ne alte Flunder:| Der Harung sprach: "Du bist verrückt, du bist mit viel zu plattgedrückt. Rutsch mir den Buckel runter, du alte Flunder. Da stieß die Flunder in den Sand, wo sie ein großes Goldstück fand. Ein Goldstück von 10 Rubel, oh, welch ein Jubel. Da war die olle Schrulle reich, da nahm der Hering sie sogleich, denn so ein alter Harung, der hat Erfahrung. Er biß die alte Flunder tot, verspeiste sie zum Abendbrot. Versoff dann die 10 Rubel, Und die Moral von der Geschicht', Verlieb' dich in den Harung nicht. Denn so ein alter Harung, der hat Erfahrung...

– G zwo, drei, vier: Ss – ta – ta, ti – ral – la – la, – C G |: rutsch mir den Buckel runter, – D7 G du olle Flunder, du olle Flunder! : | 3. Strophe – G D7 Da stieß die Flunder in den Grund, – G zwo, drei, vier: Ss – ta – ta, ti – ral – la – la, – G D7 wo sie 'nen goldnen Rubel fund, – G zwo, drei, vier: Ss – ta – ta, ti – ral – la – la, – C G |: ein Goldstück von zehn Rubel, – D7 G o welch ein Jubel, o welch ein Jubel. : | 4. Strophe – G D7 Da war die olle Schrulle reich, – G zwo, drei, vier: Ss – ta – ta, ti – ral – la – la, – G D7 da nahm der Harung sie sogleich; – G zwo, drei, vier: Ss – ta – ta, ti – ral – la – la, – C G |: denn so ein oller Harung, – D7 G der hat Erfahrung, der hat Erfahrung. : | 5. Strophe – G D7 Und die Moral von der Geschicht, – G zwo, drei, vier: Ss – ta – ta, ti – ral – la – la, – G D7 verlieb dich in 'nen Harung nicht, – G zwo, drei, vier: Ss – ta – ta, ti – ral – la – la, – C G |: denn so ein alter Harung, – D7 G der hat Erfahrung, der hat Erfahrung. : | Alle Kinderlieder, - und Geschichten 30 Tage umsonst hören Mit Amazon Music könnt ihr alle Kinderlieder und noch mehr immer online hören und dabei haben.

[email protected]