Dguv Vorschrift 2 | Fachthemen | Unfallkasse Berlin

June 18, 2024, 3:50 am

DGUV Vorschrift 2 Handlungshilfe Tabellenkalkulation (PDF) Erläutert die Struktur und den Aufbau der Excel-Arbeitsmappen und -blätter. Erläuterung des Aufbaus und der Anwendung der Excel-basierten Handlungshilfe der BG RCI, zur Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 in die betriebliche Praxis.

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Hilfen für die betriebliche Praxis © BG RCI Typische Gefährdungen in Mitgliedsbetrieben der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) finden sich in den gefährdungsbezogenen Schriften und Merkblättern, z. B. in den Merkblättern "Gefährdungsbeurteilung – Sieben Schritte zum Ziel" (A 016) und " Gefährdungsbeurteilung – Gefährdungskatalog" (A 017). Der Unternehmer ermittelt diese Gefährdungen eigenverantwortlich und stimmt die erforderlichen personellen Ressourcen für die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung hierauf ab. Diese neue Vorgehensweise fördert die aktive Auseinandersetzung mit dem Arbeitsschutz und stößt Debatten über seine effektive Ausrichtung an. Die Unternehmen erhalten durch die DGUV Vorschrift 2 die Möglichkeit, für eine passgenaue Ausgestaltung der Betreuung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit zu sorgen. Hierzu ist die enge Zusammenarbeit von Unternehmer, Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit unabdingbar.

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Es erscheinen nur noch die Listeneinträge, die Ihrer Zeichenfolge entsprechen. Es wird hierbei Groß- und Kleinschreibung unterschieden. Schritt 4: Klicken Sie auf Berechnen. Ergebnis: Es wird Ihnen das Ergebnis Ihrer Einsatzzeitenberechnung ausgegeben. Besonderheit zur betriebsspezifischen Einsatzzeit für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit: Eine Reihe an Berufsgenossenschaften sprechen zur Festlegung der betriebsspezifischen Einsatzzeit für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit Empfehlungen aus. Diese Empfehlungen sind auch der Einsatzzeitenregelung nach DGUV Vorschrift 2 Ihrer Berufsgenossenschaft zu entnehmen. Unser Einsatzzeiten Rechner wird Ihnen die empfohlene betriebsspezifische Einsatzzeit Ihrer Berufsgenossenschaften im Ergebnis ausgeben. Sofern der Einsatzzeiten Rechner keine betriebsspezifische Einsatzzeit ausgibt (Wert = 0, 00), wurden von den Berufsgenossenschaften diesbezüglich keine Empfehlungen ausgesprochen. In diesen Fällen beachten Sie bitte die notwendige Vorgehensweise laut der Einsatzzeitenregelung nach DGUV Vorschrift 2 Ihrer Berufsgenossenschaft.

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(zu §2) Hinweise zur Bestellung und zum Tätigwerden der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Bei Feststellung der Zahl der Beschäftigten zur Zuordnung der Betreuungsmodelle sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0, 5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0, 75 zu berücksichtigen. Als Beschäftigte zählen auch Personen, die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz im Betrieb tätig sind. In Heimarbeit Beschäftigte nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 Arbeitsschutzgesetz werden bei der Berechnung der Einsatzzeiten nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für Personen, die auf Grund von Werkverträgen im Betrieb tätig werden (z. B. Fremdfirmenmitarbeiter). Aufteilung der Einsatzzeiten der Grundbetreuung Bei der Aufteilung der Einsatzzeiten der Grundbetreuung auf Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit gemäß Anlage 2 Abschnitt 2 wird empfohlen: Gruppe I Gruppe II Gruppe III Einsatzzeit (Std. /Jahr pro Beschäftigtem/r) 2, 5 1, 5 0, 5 davon für Betriebsarzt 0, 6 0, 4 0, 2 davon für Fachkraft für Arbeitssicherheit 1, 9 1, 1 0, 3 Bestandteil der betriebsärztlichen Grundbetreuung sind auch die Beratung des Unternehmers zur Verhältnisprävention im Zusammenhang mit dem Personaleinsatz (Aufgabenfeld 2; Anhang 3 Nr. 2) sowie die Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge (Aufgabenfeld 4; Anhang 3 Nr. 4.

Dieses ist doch legal und was soll an meiner Rechnung falsch sein? #14 wenn Du eine 50/50-Teilung vornimmst, ist das in jedem Fall richtig. Ansonsten verweise ich auf obigen Beitrag / auf meine Beispielrechnung. In der DGUV V2 steht: "Bei der Aufteilung der Zeiten auf Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist ein Mindestanteil von 20% der Grundbetreuung, jedoch nicht weniger als 0, 2 Std. /Jahr pro Beschäftigtem/r, für jeden Leistungserbringer anzusetzen. " D. h., dass von den 0, 5 h/a der Betriebsmediziner oder die SiFa mindestens 0, 2 h/a davon decken muss und 0, 2 h/a sind 40% von 0, 5 h/a. Nach Deiner Betrachtung: Grundbetreuung mind. 12 min durch Betriebsmediziner und 18 min durch SiFa oder umgekehrt oder jeder Wert dazwischen. Ende. #15 Alles anzeigen Hat der A. R. N. I. recht Die Vorgabe, für jeden Beauftragten mindestens 0, 2 Std. /Jahr pro Beschäftigtem einzuteilen, bedeutet für die Unternehmen der Gefahrengruppe 3, dass sich der Mindestanteil je Beauftragtem rein rechnerisch automatisch auf mindestens 40% der Gesamtbetreuung erhöht.

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