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July 4, 2024, 1:27 am

Unsere Bestellmanager stehen Ihnen in verschiedenen Größen zur Verfügung. Auf Wunsch lässt sich unsere Bestellmanager-Software auch mit Ihrer eigenen Hardware vor Ort kombinieren! APRO® Orderman Mit dem Orderman von NCR und unserer Software bonieren Sie schnell und zuverlässig! Keine langen Wege, kein Aufnehmen mit dem Block. Apro kassensysteme gmbh.de. Außerdem bietet der Orderman einige Zusatzfunktionen, die Ihnen und Ihrem Personal das Leben erleichtern! Der perfekte Begleiter Ergonomie par ex­cel­lence Gemeinsam mit der Software von APRO® ist der Orderman der perfekte Begleiter für Sie und Ihren Gastronomiebetrieb. Dank wegweisender Funktechnologie und intelligenter Menüführung können Bestellungen um ein Vielfaches effizienter und schneller abgewickelt werden! Das ergonomische Gerät lässt sich einfach bedienen und ist mit einem praktischen Wechselakku ausgestattet. Der Akku hält bis zu 18 Stunden. Robustheit, Langlebigkeit und der schnelle Austauschservice sind unerreicht in der Branche und machen den Orderman zum idealen Wegbegleiter.

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APRO® Bestellmanager Mit dem Bestellmanager von APRO® können Sie sich auf das Wesentliche – nämlich Ihre Gäste zu verwöhnen – konzentrieren! Kein Küchendrucker. Kein Lärm. Mit dem APRO® Bestellmanager werden aufgenommene Bestellungen direkt an die Küche weitergeleitet und übersichtlich auf dem Küchenmonitor dargestellt. Dadurch werden unnötig zurückgelegte Wege gespart und bei Sonderwünschen muss nicht gewartet werden. Apro kassensysteme gmbh. Dank der intelligenten Sortierfunktion des Bestellmanagers, werden Express-und Nachbestellung automatisch gereiht. Zusätzlich werden Beilagenänderungen, Sonderwünsche oder nachträgliche Tischänderungen automatisch eingetragen und mit einer Benachrichtigung an den Bestellmanager übermittelt, was zusätzlichen Komfort bietet. Abhängig von Ihren Bedürfnissen und Produktionsabläufen kann der Bestellmanager speziell auf Sie und Ihre Wünsche konfiguriert werden! direkte Weiterleitung der Bestellungen übersichtlicher Küchenmonitor intelligente Sortierfunktion verschiedene Größen mit eigener Hardware kombinierbar Installation vor Ort Für Ihre individuellen Bedürfnisse Klein oder Groß?

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Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Software APRO ist Hersteller und Inhaber der Vertriebsrechte an Computersoftware, dokumentiert auf Datenträger und in Schriftform. Das Vertriebsrecht umfasst die Befugnis, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung von APRO, Dritten ein zeitlich unbegrenztes, nicht übertragbares Nutzungsrecht einzuräumen. Apro kassensysteme gmbh co. Alle weitergehenden Rechte an der Software verbleiben stets und ausschließlich beim Hersteller bzw. den Urhebern. Sie werden durch die nachstehenden Regelungen auf den Lizenznehmer (LN) nicht übertragen. Die Nutzung ist ausschließlich für den eigenen Gebrauch des LN zulässig; Überlassung von Programmen oder Programmkopien an Dritte ist untersagt. Eine Vervielfältigung der Programme, gleich welcher Art und auf welche Träger, mit Ausnahme einer als solcher ausdrücklich zu kennzeichnenden Sicherungskopie, ist nicht gestattet, das gilt auch für den eigenen Gebrauch, es sei denn, die Vervielfältigung dient der Dekompilierung unter den engen Voraussetzungen des § 40e Urheberrechtsgesetz.

Die Kosten des neuen Betriebssystems und der Anpassung werden vom LN getragen. Die Vertragsparteien stimmen darüber überein, dass es nicht möglich ist, EDV-Programme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Die Leistungsbeschreibung der Software-Programme dient der Schilderung des Vertragsgegenstandes und enthält keine gewährleistungsrechtlichen Zusicherungen. APRO Kassensysteme GmbH als Arbeitgeber - Jobs, Einblicke und mehr | jobs.at. Gelingt es dem Hersteller während einer angemessenen Frist nicht, durch Nachbesserung die Fehler zu beseitigen oder so zu umgehen, dass dem LN eine vertragsmäßige Nutzung des Programms ermöglicht wird, kann der LN eine Herabsetzung der Lizenzgebühr oder eine Rückgängigmachung des Lizenzvertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen. Der LN ist verpflichtet, APRO nachprüfbare Unterlagen über Art und Auftreten des Mangels zur Verfügung zustellen, bei der Eingrenzung von Fehlern mitzuwirken und APRO bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen.

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