22kW-Wallboxen müssen dem Netzbetreiber gemeldet und von selbigem genehmigt werden Sie möchten Ihre Wallbox beim Netzbetreiber anmelden? Das sollten Sie beachten! W ichtig: Die Meldung muss vor der Installation erfolgen! In Deutschland sind rund 10. 000 private Ladepunkte den Netzbetreibern bekannt. Diese sollen meist entweder 11 kW – oder 22 kW-Leistung ermöglichen. Allerdings: man geht von Schätzungen aus, dass diese 10. 000 nur 15% der privaten Ladestationen darstellen. Die Netzbetreiber haben daher die allgemeine Meldepflicht vorangetrieben. Allgemeine Meldepflicht: Damit soll (laut den Netzbetreibern) die Steuerbarkeit der privaten Ladeinfrastruktur verbessert werden, denn lange Zeit wurde die Meldepflicht bei jedem Netzbetreiber unterschiedlich gehandhabt. Hier liegt aber nun auch der wichtigste Unterschied begründet: 11kW-Wallboxen: Bei der Meldepflicht können die Netzbetreiber lediglich "Ja" sagen und "nur" die Stromkosten einziehen. 22kW-Wallboxen: Bei Wallboxen mit 22 kW Leistung sieht die Sache anders aus.
Bei einer 22 kW-Wallbox müssen Sie jedoch die Genehmigungspflicht bei Ihrem Netzbetreiber berücksichtigen, da die erreichte Ladeleistung über dem Grenzwert von 11 kW liegt. Ist jedoch eine problemlose Genehmigung bei Ihrem Netzbetreiber möglich, so steht einer 22 kW-Wallbox nichts mehr im Wege. Legen Sie bei Ihrem Ladevorgang besonderen Wert darauf, dass Ihr Elektrofahrzeug mit maximaler Ladeleistung im schnellstmöglichen Zeitraum geladen wird, dann sollten Sie zweifelsohne eine 22 kW-Wallbox bevorzugen. Aber auch hier ergeht nochmals der Hinweis: Der Berechnung der Ladedauer liegt eine physikal-theoretische Rechnung zugrunde! Das bedeutet nicht zwangsweise, dass eine 22kW-Wallbox auch doppelt so schnell laden kann – im Vergleich zu einer Wallbox mit 11kW-Ladeleistung! Hinzu kommt, dass die meisten E-Autos nur mit einer Ladeleistung von 11kW (AC-Ladung) beladen werden können! Bitte bedenken Sie dies bei der Wahl der Wallbox. Wallboxen mit bis zu 22kW-Ladeleistung: Eine große Auswahl steht für Sie bereit!
Dieser schickt Experten, um unter anderem die elektrischen Sicherungsmöglichkeiten vor Ort zu überprüfen. Sind diese nicht gesetzeskonform und sicher, wird die Genehmigung verweigert. So kann zum Beispiel ein zu kleiner Sicherungskasten zu einer nicht erteilten Genehmigung führen, da der Platz für Sicherungen und andere Schutzmaßnahmen nicht gegeben ist. Sie müssen hier von einem Fachbetrieb nacharbeiten lassen. Anschließend steht in der Regel einer Genehmigung nichts im Weg. Entscheiden Sie sich für eine 11-kW-Wallbox, benötigen Sie zwar keine ausdrückliche Genehmigung, müssen aber den Netzbetreiber informieren. Wir raten Ihnen dazu, auch in einem solch genehmigungsfreien Raum Ihre elektrische Sicherheitsanlage von einem zertifizierten Fachbetrieb überprüfen zu lassen. So gehen Sie auf Nummer sicher und können Ihr E-Auto mit einem ruhigen Gefühl zu Hause aufladen.