Freie Mitarbeit Steuerberater Jobs

July 4, 2024, 7:54 am

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die Vorteile der freien Mitarbeit ausnutzt, aber der freie Mitarbeiter trotzdem wie ein Angestellter behandelt wird. Ist der freie Mitarbeiter z. B. weisungsgebunden, nicht frei in seiner Zeiteinteilung oder kann er Aufträge nicht ablehnen, ist er wohl eher als Arbeitnehmer einzustufen. Freie Mitarbeiter in Steuerberatungskanzleien – Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein. Dagegen besteht auch die Möglichkeit, dass dem freien Mitarbeiter die Vorteile eines Arbeitnehmers gewährt werden, wie z. bezahlter Urlaub, (Lohn-)Fortzahlung im Krankheitsfall oder garantierte Einnahmen, also fehlendes Unternehmerrisiko. Auch hier ist der freie Mitarbeiter eher als Arbeitnehmer einzustufen. Sozialversicherung Da Arbeitnehmer in die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung einzahlen, wird auch von Seiten der Deutschen Rentenversicherung eine Überprüfung der freien Mitarbeiter vorgesehen. Denn handelt es sich zwar offiziell um einen freien Mitarbeiter, wird dieser aber effektiv als Angestellter behandelt, spricht man von Scheinselbstständigkeit.

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50 km Entfernung oder 1 Stunde Fahrzeit). Das OLG sieht in der bundesweiten Anwerbung keine unlautere geschäftliche Handlung i. S. d. §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. Freie Mitarbeit mit dem Steuerberater. 11 UWG. Eine Residenzpflicht im Nahbereich gilt nicht für freie Mitarbeiter, sondern nur für den Steuerberater selbst. Für den freien Mitarbeiter ist es nach Ansicht des OLG geradezu charakteristisch, dass er Zeit, Dauer und Ort seiner Tätigkeit frei bestimmen kann. Aus der in § 7 BOStB geforderten Weisungsgebundenheit kann nicht gefolgert werden, dass der freie Mitarbeiter seine Tätigkeit im Nahbereich des Steuerberaters ausüben muss. Durch moderne Kommunikationsmittel wie E-Mail, Internet und Handy ist eine Erreichbarkeit jederzeit gewährleistet. Daher ist eine kontrollierende bzw. unterstützende Tätigkeit zwischen Steuerberater und freien Mitarbeitern über jede räumliche Distanz möglich. Das OLG führt auch grundrechtliche Zweifel gegen die räumliche Beschränkung der Berufstätigkeit an und sieht die freie Wahl des Arbeitsplatzes nach Art.

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