Was Macht Ein Verfahrenspfleger

July 2, 2024, 3:17 am

Es ist nicht zwingende Voraussetzung, dass der Verfahrenspfleger ein Rechtsanwalt ist. Der sog. Werdenfelser Weg, ein verfahrensrechtlicher Ansatz, welcher freiheitseinschränkende Maßnahmen (bspw. Fixierungen) auf ein Minimum zu reduzieren bemüht ist, sieht vor, dass Verfahrenspfleger sachkundig ausgebildet werden und sowohl über juristische als auch über pflegerische Kenntnisse verfügen. Häufig prüfen Verfahrenspfleger z. B., ob die zwangsweise Unterbringung auf einer geschlossenen Station in einer psychiatrischen Klinik notwendig und rechtens ist. Auch prüft der Verfahrenspfleger, ob die Anbringung eines Bettgitters oder eine eventuelle Fixierung im Pflegeheim notwendig sind. Falschaussagen im Bericht vom Verfahrenspfleger Strafrecht. Aktuell Hätten Sie es gewusst?

  1. Falschaussagen im Bericht vom Verfahrenspfleger Strafrecht

Falschaussagen Im Bericht Vom Verfahrenspfleger Strafrecht

Dort kannst Du abendelang Dich in diese Betreuer-Rechts-materie einlesen Viel Glück wünscht Dir Ruediger 29. 2011, 16:36 # 7 Hallo Ralf, vielen Dank für die Tipps. Wielange hat bei Euch das Verfahren gedauert? (ca. ) Ja das stimmt, man muß sich in vielen Dingen in vorab kundig machen, sonst spielen die RA mit einem JoJo. Gruß 29. 2011, 17:25 # 8 Zitat: Zitat von Liebelle wenn dein Sohn sich selber so gut äußern frage ich mich warum er die entsprechenden Verträge nicht selber abschließen kann. Gibt es Einschränkungen in der Geschäftsfähigkeit? 29. 2011, 21:12 # 9 Zitat von Ruediger99 Hallo, also anstatt sich hier ständig in kruden Verschwörungstheorien zu ergehen wäre es sinnvoll sich einfach mal an die gestzlichen Grundlagen zu halten. Die Vergütung ist im § 277 FamFG geregelt. Es wird nicht nach Streitwert abgerechnet sondern nach Stundenaufwand. Ob ein Anwalt zum Verfahrenspfleger bestellt wird ist die Entscheidung des Rechtspflegers. Er kann genausogut eine Person aus einer anderen Berufsgruppe nehmen wenn er es für notwendig hält.

Wenn der Betroffene aber seine Rechte nicht mehr selber wahrnehmen kann, z. B. weil er an Alzheimer erkrankt ist, oder unter einer psychiatrischen Erkrankung leidet, und wenn gleichzeitig ein erheblicher Eingriff in seine Rechte zur Entscheidung ansteht, muss konsequenterweise vom Betreuungsgericht (früher Vormundschaftsgericht) ein Vertreter für ihn bestellt werden. Betroffene Personen, die sich z. nicht mehr äußern können, die krankheitsbedingt die Realität verkennen, oder nicht in der Lage sind, die rechtliche Situation zu erfassen, könnten ohne fremde Hilfe weder ihre Rechte geltend machen noch Anträge stellen (z. bei einer Anhörung) noch ein Rechtsmittel einlegen. Allein zum Ausgleich dieser Benachteiligungen dient die Bestellung eines Verfahrenspflegers. Der Verfahrenspfleger ist kein Vormund, sondern ein Helfer. Er unterstützt den Betroffenen bei der Geltendmachung seiner Verfahrensrechte. Er steht sozusagen als Unterstützung "neben" dem Betroffenen. Der Verfahrenspfleger ist nicht weisungsgebunden und unterliegt auch nicht der Aufsicht des Betreuungsgerichts.

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