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Frage vom 11. 10. 2004 | 21:25 Von Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich) Versteckte Mängel bei Wohnungsübergabe Ich habe meine Wohnung gekündigt habe und es wurde von mir mit dem Vermieter eine Wohungsübergabe mit Protokoll durchgeführt, das von beiden Seiten unterschrieben wurde. Jetzt fordert mich der Vermieter zum Beheben folgender Mängel auf, die nicht im Protokoll aufgeführt waren: - wackliges WC-Becken festmachen - Undichtigkeit beim Spülbecken beseitigen - Verkalkungen an den Armaturen beseitigen Ich habe dies bereits mit Hinweis auf das Übernahmeprotokoll abgelehnt. Die Vermieter argumentieren nun aber, dass im Abnahmeprotokoll der Hinweis "Die Rechte des Vermieters wegen verteckter Mängel bleiben hiervon unberührt" vermerkt ist. Was soll ich tun? Sind das wirklich versteckte Mängel? Die Wohnung war zum Zeitpunkt der Übergabe vollständig leergeräumt. Mietrecht versteckte manuel professionnel. ----------------- "Andreas Fröhlich" # 1 Antwort vom 12. 2004 | 00:04 Von Status: Student (2165 Beiträge, 816x hilfreich) Hallo!