Doppelzahlung Rückerstattung Musterbrief

July 2, 2024, 12:17 pm

Hier bist du sogar zur Vorsteuerberichtigung verpflichtet. Du buchst Kreditor an peridenfremden Ertrag und benutzt dabei den Vor steuerschlüssel. Gruß Rainer Erstattung einer Doppelzahlung von einer Eingangsrechnung im Vorjahr/e Beitrag #2 Hallo Riese, Danke für die schnelle Rückmeldung. Wenn ich die Buchungen z. Kollegen erläutern soll, mit welchen Gesetzestexten oder Richtlinien muss ich dann argumentieren bzw. gibt es da was? Danke schon mal im Voraus. Nighthawk Erstattung einer Doppelzahlung von einer Eingangsrechnung im Vorjahr/e Beitrag #3 23. September 2008 7. 512 13 @Riese Das verstehe ich nicht. Was willst du damit sagen? Das dürfte kein Programm zulassen. Ich würde vorschlagen das Doppel der Eingangsrechnung zu stornieren und gut ist. Wenn es ein erheblicher Wert ist, könnte man den Nettobetrag auf ein Erlöskonto (steuerfrei wegen der USt-Verprobung! ) periodenfremd umbuchen. Doppelgezahlte Rechnung - Rückforderung Gewerberecht. Du hast einen offensichtlichen Fehler berichtigt und da gibt es nichts zu argumentieren. Erstattung einer Doppelzahlung von einer Eingangsrechnung im Vorjahr/e Beitrag #4 Hallo B., Bei einer Kontokorrentabrechnung erlöschen alle ins Kontokorrent eingebuchten Einzelforderungen - ohne Rücksicht auf ihren Entstehungsgrund - und werden durch eine neue Forderung in Höhe des Saldos ersetzt.

Doppelgezahlte Rechnung - Rückforderung Gewerberecht

Hier wäre ich über eine kurze Klärung des Sachverhaltes sehr dankbar. Wenn ich eine bestimmte Zeit warte, gibt es dann einen Zeitpunkt wo die Firma das Geld nicht mehr zurückfordern darf/kann? Mit freundlichem Gruß MK2K6 # 1 Antwort vom 23. 2009 | 20:54 Von Status: Praktikant (961 Beiträge, 454x hilfreich) > Wie lange hat diese Firma das Recht ihr Geld zurückzufordern? 3 Jahre zum Jahresende, also bis zum 31. 12. 2012. # 2 Antwort vom 23. 2009 | 20:56 Und danach besteht, rechtlich gesehen, kein Anspruch mehr das Geld zurückzufordern? MFG # 3 Antwort vom 23. 2009 | 21:36 Von Status: Lehrling (1235 Beiträge, 624x hilfreich) Nein. Allerdings muss man sich auf die Verjährung berufen - d. h. wenn der Anbieter sich nach 2012 meldet, muss man sagen, dass man aufgrund der Verjährung nicht mehr zahlen wird. # 4 Antwort vom 23. 2009 | 21:40 Und das ist ja dann rechlich untermauert und würde auch vor jedem Gericht so bewertet werden? Okay, vielen Dank für die Information. -- Editiert von MK2K6 am 23.

B. Kriterien für Beitragsbefreiung haben 2013 vorgelegen? ; Befreiung aus sozialen Härte­fall­gründen soll nachträglich geprüft werden? ; Doppelzahlung durch Mit-Wohnungs-Inhaber/in; oder ähnliche persönliche Situationen... ). Auch solche Rückforderungen unterliegen der Verjährung. Für solche indiviuelle Rückforderungen müsste der obige Brief abgewandelt werden, der genaue Sachverhalt, aufgrund dessen die Rückforderung beantragt wird, müsste darin geschildert werden - wichtig: Vorstehendes stellt keine Rechtsberatung dar, sondern nur persönliche Meinung. Alles ohne Gewähr - Die Ausführungen hier und im Forum ersetzen keine anwaltliche Beratung! » Letzte Änderung: 17. Dezember 2016, 02:07 von Bürger «

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