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Gutachten über Behandlungsfehler einholen Im nächsten Schritt besteht die Möglichkeit, den Verdacht eines Behandlungsfehlers durch ein Gutachten klären zu lassen. Neben der Möglichkeit hierzu einen Privatgutachter einzusetzen, kann ein solches Gutachten über den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) oder über die Landesärztekammern eingeholt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen sind nach dem Gesetz dazu verpflichtet, ihre Versicherten bei der Aufklärung eines Behandlungsfehlers zu unterstützen. Diese Unterstützung erfolgt im Rahmen der Einholung eines Gutachtens durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Ärztepfusch • Die schlimmsten Fälle medizinischer Behandlungsfehler | WEB.DE. Eine weitere Möglichkeit an ein außergerichtliches Gutachten zu gelangen bieten die Ärztekammern der einzelnen Bundesländer. Voraussetzung für die Erstellung eines Gutachtens durch die jeweilige Landesärztekammer ist jedoch, dass die Gegenseite, also der Arzt oder das Klinikum, der Einholung eines Gutachtens durch die Landesärztekammer zustimmt. Bereits vor der Einholung eins Gutachtens durch den MDK oder die Landesärztekammer empfiehlt es sich, Kontakt zu einem Fachanwalt für Medizinrecht aufzunehmen.
Grundsätzlich gilt: Ihr Arzt oder Ihre Ärztin schuldet Ihnen als Patient oder Patientin aus dem Behandlungsvertrag keinen Heilerfolg. Vielmehr ist der Arzt oder die Ärztin verpflichtet, bei seinen oder ihren Patienten eine dem Facharztstandard entsprechende Behandlung durchzuführen. Das bedeutet, dass Sie als Patient oder Patientin Anspruch auf eine Behandlung haben, die dem Stand eines erfahrenen Facharztes oder einer Fachärztin entspricht. Nicht jede Komplikation ist ein Behandlungsfehler. Grober behandlungsfehler beispiele von. Von einem Behandlungsfehler kann deshalb noch nicht gesprochen werden, wenn nach Ihrer medizinischen Behandlung Beschwerden oder Komplikationen auftreten oder Ihr Gesundheitszustand sich nicht verbessert hat. Erst wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin den allgemein anerkannten fachlichen Standard nicht eingehalten hat, liegt ein Behandlungsfehler vor. Befunderhebungsfehler Ein Befunderhebungsfehler liegt vor, wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin versäumt hat, medizinisch gebotene Befunde rechtzeitig zu erheben oder zu sichern.
Auf den Behandlungsfehler bertragen bedeutet dies: Ein Behandlungsfehler verstt zwar gegen die Regeln der rztlichen Kunst, kann jedoch fr den Patienten folgenlos bleiben. Erst wenn der Behandlungsfehler tatschlich Folgen in Gestalt eines Schadens hat und dieser Schaden bei einer fehlerfreien Behandlung nicht eingetreten wre, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dabei muss der Schaden also eindeutig auf dem Behandlungsfehler beruhen. Fehlertypen im Arzthaftungsverfahren: Befunderhebungsfehler & Diagnosfehler | Medizinrecht Aktuell. Wieder bildlich gesprochen heit dies: Htte sich der Unfall trotz der Geisterfahrt nachmittags um 17 Uhr aus anderen Grnden genauso ereignet, so fehlt es an der Kausalitt. Es ist also genau zu prfen, ob der Behandlungsfehler berhaupt einen Schaden beim Patienten nach sich gezogen hat und ob dieser Schaden nicht auch aus anderen Grnden eingetreten sein knnte.