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Dieser muss das Dokument zusammen mit der ursprünglichen Rechnung ablegen. Damit das Berichtigungsdokument eindeutig und einwandfrei der Originalrechnung zugewiesen werden kann, sollten folgende Angaben nicht fehlen: Verweis auf Rechnungsdatum und Rechnungsnummer der Ursprungsrechnung Berichtigung des Fehlers Name und Adresse des Leistungserbringers Auch eine handschriftliche Korrektur ist möglich. Dafür vermerkst du einfach beim Kunden auf der Originalrechnung die Änderung und "beglaubigst" diese mit deiner Unterschrift. Mach auch eine Kopie der korrigierten Rechnung, damit du diese mit der Originalrechnung ablegen kannst. 2. Die Rechnung wurde bereits verbucht In dem Fall ist es ein bisschen komplizierter, denn die Rechnung kann nicht mehr nachträglich geändert werden. Die Rechnung muss storniert werden. Stornorechnung | kostenlose Vorlage herunterladen. Dafür schreibst du eine Rechnungskorrektur mit negativem Rechnungsbetrag – die alte Rechnung wird ungültig und "neutralisiert". Wichtig: Ebenso wie für Rechnungen gelten auch für Rechnungskorrekturen die gesetzlichen Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG.