1 Zimmer Wohnung In Friedrichshafen — Asr 17 1.2 Verkehrswege

July 14, 2024, 9:04 am

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Vorherige Seite Nächste Seite ASR 17/1, 2 - Arbeitsstätten-RL 17/1, 2 Arbeitsstätten-Richtlinie Verkehrswege (ASR 17/1, 2) Zu § 17 Abs. 1 und 2 der Arbeitsstättenverordnung Vom 6. November 1987 (BArbBl. 1/1988 S. 34) Geändert durch die Bekanntmachung vom 1. August 1988 (BArbBl. 9/1988 S. 46) (1) Inhaltsübersicht Abschnitt Begriffe 1 Beschaffenheit und Abmessungen der Verkehrswege, ausgenommen Treppen 2 Beschaffenheit und Abmessungen von Treppen 3 Ausgleichsstufen in Verkehrswegen 4 Kennzeichnung von Gefahrenstellen auf Verkehrswegen 5 Schutz der Arbeitsplätze neben Verkehrswegen 6 (1) Red. Anm. VTU-Meldung. : Nach § 8 Absatz 2 der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960), gelten die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012, fort.

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Zur Breite alpha (tief L) des Transportmittels bzw. des Ladegutes ist für Geschwindigkeiten v < oder = 20 km/h bei Richtungsverkehr ein Randzuschlag von 2 z(tief 1)= 2 x 0. 50 m = 1, 00 m, bei Gegenverkehr außer dem Randzuschlag noch ein Begegnungszuschlag von z(tief 2) = 0, 40 m anzusetzen (siehe Bild 2). Höhere Geschwindigkeiten der Transportmittel erfordern entsprechend größere Werte für z(tief 1) und z(tief 2). Asr 17 1.2 verkehrswege auto. Werden die Wege für den Fahrverkehr auch zum Gehverkehr benutzt, so sind die Randzuschläge mit 0, 75 m anzusetzen. Gemäß den unterschiedlichen Betriebsbedingungen können bei geringen Verkehrsbewegungen die Begegnungs- und Randzuschläge zusammen bis auf 1, 10 m herabgesetzt werden (2 z(tief 1) + z(tief 2) = 1, 10 m). Gegebenenfalls kann auch bei Gegenverkehr der Verkehrsweg bei genügend Ausweichstellen einspurig geführt werden; dies gilt sinngemäß für Tore und Durchfahrten. Als Hinweis für die Breite und Länge der Fahrzeuge dienen die Beispiele der Tabelle 1.

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Vom 6. November 1987 (BArbBl. 1/1988 S. 34) Geändert durch die Bekanntmachung vom 1. August 1988 (BArbBl. 9/1988 S. 46) (1) Inhaltsübersicht Abschnitt Begriffe 1 Beschaffenheit und Abmessungen der Verkehrswege, ausgenommen Treppen 2 Beschaffenheit und Abmessungen von Treppen 3 Ausgleichsstufen in Verkehrswegen 4 Kennzeichnung von Gefahrenstellen auf Verkehrswegen 5 Schutz der Arbeitsplätze neben Verkehrswegen 6 (1) Red. Asr 17 1.2 verkehrswege plus. Anm. : Nach § 8 Absatz 2 der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960), gelten die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012, fort.

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