Unerlaubtes Handeltreiben Mit Betäubungsmitteln | Landesamt Für Finanzen | Bearbeitungszeit Beihilfeanträge

July 15, 2024, 11:04 am

Diese gewinnorientierte Motivation des Angeklagten gab nach Feststellung des Gerichts den Ausschlag für das hohe Strafmaß. Der 3. Senat des BGH führt hierzu aus: Das Landgericht hat bei allen Taten gleichermaßen sowohl bei der Wahl des Strafrahmens als auch bei der Strafzumessung im engeren Sinne zu Lasten des Angeklagten u. a. gewertet, dass der (Betäubungsmittel-) "Handel… nur dem eigenen Gewinnstreben, insbesondere nicht der Finanzierung einer eigenen Abhängigkeit" gedient habe. Diese Erwägung lässt besorgen, dass das Landgericht das zum Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gehörende Gewinnstreben entgegen § 46 Abs. 3 StGB bei der Strafzumessung rechtsfehlerhaft zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt hat. Betäubungsmittelstrafrecht: Zu den Voraussetzungen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - ra.de.. Zwar ist es dem Tatrichter nach der bisherigen – allerdings keineswegs einheitlichen – Rechtsprechung nicht verwehrt, die ausschließlich gewinnorientierte Motivation eines Angeklagten als verwerflicher zu bewerten als den häufig vorkommenden Fall, dass der Täter nur deshalb Handel mit Betäubungsmitteln treibt, weil er keinen anderen Weg sieht, die Mittel für die Befriedigung seiner eigenen Rauschgiftabhängigkeit aufzubringen.

  1. Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Rechtsanwälte Kotz
  2. Betäubungsmittelstrafrecht: Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Zurverfügungstellung der Wohnung - ra.de.
  3. Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Teileinstellung des Verfahrens - Rechtsportal
  4. Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Kanzlei Sonneborn
  5. Betäubungsmittelstrafrecht: Zu den Voraussetzungen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - ra.de.
  6. Beihilfe rlp bearbeitungszeit 6

Unerlaubtes Handeltreiben Mit Betäubungsmitteln In Nicht Geringer Menge - Rechtsanwälte Kotz

Beschreibung Abstract Verfasser Leseproben Schlagworte Service zum Buch Das Buch unterzieht die konkurrenzrechtliche Beurteilung von Betäubungsmittelstraftaten erstmals einer eingehenden wissenschaftlichen Untersuchung. Der Fokus liegt dabei auf der Konkurrenzprüfung beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und den damit zusammenfallenden Deliktstatbeständen des BtMG. Hierzu werden die vorkommenden Konkurrenzverhältnisse in ihrer ganzen Bandbreite dargestellt und die von der Rechtsprechung angebotenen Lösungen unter Berücksichtigung der dogmatischen Hintergründe der jeweiligen Konkurrenzform beleuchtet und kritisch hinterfragt. Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Kanzlei Sonneborn. Das Buch bietet dem strafrechtlichen Praktiker erstmalig eine "Checkliste" zur Lösung der vielfältigen und zum Teil unübersichtlichen konkurrenzrechtlichen Fallgestaltungen. englisch This book is the first to subject the competitive relationships in criminal law practice in the case of illicit trafficking in narcotics to an in-depth scientific examination.

Betäubungsmittelstrafrecht: Beihilfe Zum Unerlaubten Handeltreiben Mit Betäubungsmitteln Durch Zurverfügungstellung Der Wohnung - Ra.De.

3. der Urteilsgründe der bandenmäßigen unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum bandenmäßigen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und in Fall II. 5. der Urteilsgründe der bandenmäßigen unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit bewaffneter unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum bandenmäßigen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig ist; b) im gesamten Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen, sowie hinsichtlich der Bestimmung des Vorwegvollzugs aufgehoben. 2. Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Rechtsanwälte Kotz. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Gründe I. Das Landgericht hat die Angeklagte wegen bewaffneten unerlaubten bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tatmehrheit mit unerlaubtem bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei tatmehrheitlichen Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.

Unerlaubtes Handeltreiben Mit Betäubungsmitteln In Nicht Geringer Menge; Teileinstellung Des Verfahrens - Rechtsportal

2017 - 5 StR 561/16 Abgabe von Betäubungsmitteln (Übertragung der Verfügungsgewalt; keine... VGH Bayern, 23. 2021 - 19 ZB 20. 323 Ausweisung wegen mehrfacher schwerer Drogendelikte BGH, 07. 2014 - 3 StR 17/14 Bestimmen einer Person unter 18 Jahren als Person über 21 Jahre zum Fördern des... BGH, 15. 2016 - 3 StR 344/16 Bewaffnetes Sichverschaffen von Betäubungsmitteln (Beendigung; Erlangung der... BGH, 22. 2017 - 3 StR 331/17 Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beisichführen; jederzeitige... BGH, 02. 2020 - 4 StR 136/20 Tateinheit (Ermittlung der maßgeblichen Strafdrohung bei Verletzung mehrerer...

Unerlaubtes Handeltreiben Mit Betäubungsmitteln - Kanzlei Sonneborn

Auch lassen sie nicht erkennen, ob R. und E. diese mit Wissen der Angeklagten in der Justizvollzugsanstalt gewinnbringend zu veräußern beabsichtigten. Die Feststellung, dass sie von dem Zeugen V. die Bezahlung der verloren geglaubten Betäubungsmittel verlangten (UA S. 6), lässt keinen zureichenden Schluss auf geplante Rauschgiftgeschäfte in der Justizvollzugsanstalt zu, welche die Angeklagte gegebenenfalls hätte ermöglichen oder fördern wollen. Auch geht aus den Feststellungen nicht hervor, dass für die Angeklagte mit der Aushändigung der Betäubungsmittel an den Zeugen V. irgendein sonstiger materieller oder immaterieller Vorteil verbunden war. Angesichts der Tatumstände erscheint es jedenfalls nicht fernliegend, dass die Angeklagte die Betäubungsmittel ihrem drogenabhängigen Lebensgefährten zukommen lassen wollte, ohne damit einen Gewinn oder anderweitigen Vorteil zu erstreben. " Dem schließt sich der Senat an. Der Senat sieht davon ab, den Schuldspruch auf Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge umzustellen, da nicht auszuschließen ist, dass in der neuen Hauptverhandlung Feststellungen getroffen werden können, die eine Verurteilung der Angeklagten wegen täterschaftlichen oder mittäterschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge oder - im Falle fehlenden eigennützigen Handelns der Angeklagten - (auch) wegen Beihilfe zum Handeltreiben ihres Lebensgefährten tragen.

Betäubungsmittelstrafrecht: Zu Den Voraussetzungen Des Unerlaubten Handeltreibens Mit Betäubungsmitteln - Ra.De.

Zur Erfüllung des Tatbestandes kommt es nicht darauf an, ob Rauschgift überhaupt vorhanden ist, es verschafft werden kann oder man den Kaufpreis auftreiben kann. Vollendetes Handeltreiben liegt auch vor, wenn es sich um Rauschgift handelt, das bereits in Obhut der Polizei ist. Ein versuchtes Handeltreiben liegt lediglich dann vor, wenn der Täter in der ernsthaften Absicht an einen vermeintlichen Lieferanten herangetreten ist, um eine bestimmte Menge Rauschgift zu erwerben, die Lieferanten jedoch nicht bereit oder in der Lage waren, dem Anfragenden Betäubungsmittel zu verschaffen. Entscheidend ist der Eigennutz. Deshalb muß im Urteil zum Merkmal der Eigennützigkeit eine konkrete Feststellung getroffen werden. Da der Tatbestand des Handeltreibens Eigennutz voraussetzt, liegt er nur vor, wenn das Handeln des Täters vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder er sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil verspricht, durch den er materiell oder immateriell besser gestellt wird. Ein immaterieller Vorteil kommt aber nur dann in Betracht, wenn er einen objektiven messbaren Inhalt hat und den Empfänger in irgendeiner Weise tatsächlich besser stellt.

Der ersichtlich auf ein Zählversehen zurückgehende Rechtsfehler hat sich bei Bemessung der verbleibenden Einzelstrafen nicht ausgewirkt. Darüber hinaus hat der Senat den von der Aufhebung nicht erfassten Teil des Schuldspruchs zum besseren Verständnis neu gefasst. Die Aufhebung des Schuld- und Strafausspruchs im Fall II. zieht die Aufhebung der Gesamtfreiheitsstrafe nach sich. Das Landgericht hat es schließlich rechtsfehlerhaft unterlassen zu prüfen, ob ein Teil der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe vor der Maßregel nach § 64 StGB zu vollziehen ist (§ 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB). Insoweit schließt sich der Senat den folgenden Ausführungen in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts an: "Die Aufhebung des Schuldspruchs in Fall II. nötigt nicht zur Aufhebung des Maßregelausspruchs, da die Anordnung der Unterbringung gemäß § 64 StGB auch bei Aufhebung der Verurteilung wegen der Tat zu Ziffer II. revisionsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Die Strafkammer hat es jedoch rechtsfehlerhaft unterlassen, die Reihenfolge der Vollstreckung gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2, 3 StGB zu bestimmen.

Gebäudeansicht des LfF - © 2014 Landesamt für Finanzen Koblenz Landesamt für Finanzen HERZLICH WILLKOMMEN auf den Internetseiten des Landesamtes für Finanzen Dem Landesamt für Finanzen (LfF) obliegt die Zahlbarmachung von Bezügen sowie Zuschüssen zu Krankheitskosten (Beihilfe) der Beamten, Arbeitnehmer und Versorgungsempfänger des Landes Rheinland Pfalz. Das LfF hat darüber hinaus für zahlreiche staatsnahe Institutionen die Lohnzahlung übernommen. Weiterlesen IPEMA®-Portal IPEMA®-Portal Das neue IPEMA®-Portal ist seit dem 03. April mit den ersten Dienststellen gestartet. Landesamt für Finanzen | Aktuelles. Hier haben Sie die Möglichkeit Ihre Dienstreiseanträge und Reisekostenabrechnungen sowie Trennungsgeldanträge online zu stellen. Das neue Portal ist der Einstieg in die digitale Verwaltung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Rheinland-Pfalz. Ob Ihre Dienststelle bereits teilnimmt, erfahren Sie hier: Weitere Informationen Amt für Wiedergutmachung - © 2015 Landesamt für Finanzen Saarburg Amt für Wiedergutmachung Das Amt für Wiedergutmachung mit Sitz in Saarburg, Deutschland, ist eine Außenstelle des Landesamtes für Finanzen und als Entschädigungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz zuständig für die Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) sowie die Bearbeitung von Anträgen nach dem Härtefonds des Landes Rheinland-Pfalz zur Unterstützung von Opfern des Nationalsozialismus.

Beihilfe Rlp Bearbeitungszeit 6

Die Beihilfestelle ist stets bemüht, eingehende Anträge schnellstmöglich und zeitnah im Rahmen der vorgegebenen Gesetze und Verordnungen zu bearbeiten. Die Bearbeitungszeit der Beihilfeanträge vom Antragseingang bis zur Bescheiderteilung wird jedoch von vielen Faktoren, die nicht alle im Einflussbereich der Beihilfestelle liegen, beeinflusst. Erhöhter Antragseingang, Urlaub und Krankheit von Bediensteten können vorübergehend insgesamt oder in Einzelfällen zu längeren Laufzeiten führen. In der Weihnachtszeit und den Sommerferien nutzen viele unserer Kunden die freien Tage zur Abrechnung ihrer Krankenbelege. Im Januar und Juli/August jeden Jahres kommt es deshalb in der Beihilfestelle zu einem stark erhöhten Eingang von Beihilfeanträgen. Die Masse der eingereichten Anträge führt dazu, dass die Bearbeitungszeiten steigen. Zum Einen bitten wir dafür um Ihr Verständnis und empfehlen zum Anderen, die Anträge – soweit möglich – nicht in diesen Monaten einzureichen. Beihilfe rlp bearbeitungszeit 6. Das Datum des Beihilfebescheids entspricht dem Tag der Bearbeitung.

10 56073 Koblenz Tel: 0261 4933-81000 (Vermittlung) Sending Bewertung abgeben* 2. 2 ( 5 Abstimmen)

[email protected]