Alleinerziehend Oder Doch Nicht, Lt. Gesetz

July 4, 2024, 1:12 pm

#18 Tja, und nun muss ich morgen ins kalte Triest fliegen, weiss gar nicht ob ich genug warme Klamotten habe...... Und mein sonnenschein kommt nicht mal mit...... #19 Wo liegt denn Triest? Sagt mir gar nichts #20 In Nord-Ost-Italien, an der Kueste nahe der slowenischen und kroatischen Grenze. Soll eine tolle Stadt sein.... 1 Seite 1 von 2 2

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Hallo ladypetit, Dass der Vater Unterhalt bezahlen muss ist kein Naturgesetz. Zuerst wird geprüft, ob er leistungsfähig ist, dh sein Nettoeinkommen den Selbstbehalt von 950 Euro übersteigt. Wenn ja, kommt der Unterhalt fürs Kind oder Kinder falls es mehrere gibt. Für den Kindesunterhalt wird in der Regel die Düsseldorfer Tabelle herangezogen. Bleibt dann noch was übrig, bist Du dran. Da Du im ersten Jahr Elterngeld beziehst, wird der Unterhalt für Dich wohl auf maximal 33 bzw. 35% Deines jetzigen Nettoeinkommens begrenzt sein. Forum Alleinerziehend Einloggen 【 Login 】. Ab 2013 hast Du einen Rechtsanspruch auf Betreuung für unter 3jährige, dh Du stehst in der Pflicht Dich rechtzeitig um einen Krippenplatz bzw. Platz bei Tagesmutter zu kümmern und wieder zu arbeiten. Das Jugendamt unterstützt Dich dabei einen Platz zu finden und zahlt ggf. einen Zuschuss. Erst wenn Du keine Betreuung findest und deshalb zu Hause bleiben musst oder nur TZ arbeiten kannst, wird der Kindesvater herangezogen. Zur Vermeidung von Hartz IV für berufstätige wurde der Kinderzuschlag eingeführt, er greift, wenn Dein Einkommen reicht, für Dich selbst zu sorgen, aber nicht für Dein Kind und ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden.

Rechtzeitig beim Sozialamt informieren und beantragen. Ggf kommt noch ein Anspruch auf Wohngeld hinzu. Was unbezahlbar ist, ein soziales Netz aufbauen, Eltern Geschwister, Freunde, die zu Dir halten und Dich unterstützen und zwar nicht nur mit Worten sondern mal Babysitten, essen kochen etc. Lg muschelkatze

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