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July 4, 2024, 10:53 pm

Mit diesem Thema werden wir uns im Skript "Schuldrecht AT II" näher befassen. Das vorliegende Skript behandelt schwerpunktmäßig die Klausurprobleme des vertraglichen Erfüllungsanspruchs. Das Lösungsprogramm 5 Die Prüfung des vertraglichen Erfüllungsanspruchs erfolgt nach dem folgenden Schema: Prüfungsschema Hier klicken zum Ausklappen (Z. Anspruch des A gegen B auf Kaufpreiszahlung aus § 433 Abs. 2 BGB) Ausgangspunkt: Wer will etwas? (A) von wem? (B) was? (Kaufpreiszahlung) woraus? (aus § 433 Abs. 2) A. Schuldrecht AT-Lösungen | Juridicus.de. Anspruch entstanden I. Anspruchsvoraussetzungen (Beweislast Anspruchsteller) 1. Einigung mit dem Inhalt des (z. § 433) a) Über die Essentialia (stets erforderlich, sonst logischer Totaldissens) Beachte: Hier gilt § 145 nicht, da die Vorschrift nur "im Zweifel" die Nichtigkeit anordnet und bei fehlender Einigung über die Essentialia diese Rechtsfolge nicht passt. b) Ggf. über weitere Punkte (Accidentalia, vgl. § 154) 2. Eventuell noch weitere Anspruchsvoraussetzungen (z. Eintritt einer vereinbarten – s. o.

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1b – aufschiebenden Bedingung oder weiterer gesetzlicher Voraussetzungen, z. Abnahme beim Werklohnanspruch) II. Rechtshindernde Einwendungen (Nichtigkeitsgründe)? (Beweislast Anspruchsgegner) z. §§ 134, 138 etc. III. Rechtsfolgen 1. Wortlaut der Einigung 2. Erläuternde Auslegung ( §§ 133, 157) 3. Ergänzende Auslegung ( §§ 133, 157) Die Reihenfolge der Prüfung, nämlich ob die ergänzende Auslegung vor den dispositiven Vorschriften zu prüfen ist oder umgekehrt, ist umstritten. Wegen des Vorrangs der Vertragsfreiheit geht aber richtigerweise die Auslegung vor. 4. Dispositive Vorschriften (z. §§ 269, 271 etc. ) 5. § 242 B. Anspruch erloschen? Rechtsvernichtende Einwendungen (Beweislast Anspruchsgegner) (z. §§ 142 I, 346, 362, 387 ff. etc. ) C. Anspruch durchsetzbar? I. Fälligkeit II. Einredefreiheit III. Schuldrecht at fall mit lösungen videos. Kein "dolo agit – Einwand" nach § 242 Entsprechend unserer Zielsetzung, nämlich Ihnen ein Lösungsprogramm für eine erfolgreiche Bearbeitung Ihrer Schuldrechts klausur an die Hand zu geben, erfolgt die Behandlung der Klausurprobleme im 3.

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Das Gesetz bezeichnet dies als "Pflichtverletzung" (vgl. dazu § 280 Abs. 1 S. 1) bzw. als "Nichterbringung oder nicht vertragsgemäße Erbringung" einer fälligen Leistung (so in § 323 Abs. 1). Versuchen Sie, sich an dieser Stelle einen ersten Überblick über die in Frage kommenden Arten der möglichen Pflichtverletzungen (Nichtleistung, Schlechtleistung etc. ) zu verschaffen, da dies für die Auswahl der möglichen Anspruchsgrundlagen wichtig ist. 4 Der Frageteil bestimmt die Richtung in die Ihre Prüfung zu gehen hat. Dabei sind die berühmten "W"-Fragen zu beachten: • Wer will etwas von wem? (Aufteilung nach Zweipersonenverhältnissen). • Was will er? (Frage nach dem Anspruchsziel). • Warum will der Anspruchsteller etwas? (Frage nach dem anspruchsauslösendem Teil des Sachverhalts). • Woraus könnte er das Gewollte fordern? (Frage nach der konkreten Anspruchsgrundlage). Schuldrecht at fall mit lösungen pictures. Die Fallfrage kann dahin gehen, ob der Gläubiger aus dem Vertrag Erfüllung vom Schuldner verlangen kann. Im Falle einer Pflichtverletzung kann danach gefragt sein, welche Sekundäransprüche dem Gläubiger daraus entstehen.

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